Bausparen, Teil 10 – Zuteilung

Die Zuteilung ist die einzige Möglichkeit des Bausparers zu einem Bauspardarlehen zu kommen. Voraussetzung für die Zuteilung ist:
Die Mindestsparzeit muss abgelaufen sein (praktisch bedeutungslos, da die Mindestsparzeit oft auf nur zwölf Monate festgesetzt ist).
Das Mindestsparguthaben muss erreicht sein. Bei den meisten Tarifen ist dies vierzig oder fünfzig Prozent der Bausparsumme. (Es gibt einige Bausparkassen mit einigen Tarifen mit anderen, geringeren Werten.)
Die Zuteilungszahl, Bewertungszahl oder wie immer das Ding genannt wird, muss erreicht sein.
Das Zuteilungsverfahren ist recht einfach. Die Bausparkasse prüft die Voraussetzungen und ermittelt die Bewertungszahl. Dies geschieht jeweils am Bewertungsstichtag. Dann teilt die Bausparkasse dem Bausparer die in Kürze kommende oder die erfolgte Zuteilung mit. Der Bausparer kann die Zuteilung annehmen oder ablehnen. Lehnt er sie ab, wird der Bausparvertrag fortgesetzt und ziemlich sicher beim nächsten Zuteilungsstichtag erneut zugeteilt. Bei Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse meist drei Monate nach dem Zuteilungsstichtag die gesamte Bausparsumme zur Verfügung.
Es bleibt also die Frage, wie die Bausparkasse die Bewertungszahl bestimmt. Dies steht, mehr oder minder verständlich, in den Bausparbedingungen. Praktisch geht es immer um eine Formel, in der die Sparleistung des Bausparers in der Form „Zeit mal Geld“ ausgedrückt und ins Verhältnis zur Bausparsumme gesetzt wird.
Die einfachste Formel wären die Zinsen (denn die sind exakt Zeit mal Geld) dividiert durch ein tausendstel der Bausparsumme. Da nun aber viele Bausparkassen mehrere Tarife mit recht unterschiedlichen Spar-Zinssätzen haben, müssen noch irgendwelche Korrekturfaktoren dazu kommen – oder sie machen die ganze Rechnung völlig anders.
Wie immer auch die Bausparkasse rechnet, heraus kommt eine einfache Zahl, eben die Bewertungszahl. Nun muss die Bausparkasse noch feststellen, wie viel Geld sie gerade zu verteilen hat. Dieses Geld verteilt sie – nur symbolhaft, theoretisch – an alle Bausparer mit zuteilungsreifen Verträgen, beginnend mit der höchsten Bewertungszahl und von da herunter so lange das Geld reicht. So wird die „Zielbewertungszahl“ bestimmt, Die Zielbewertungszahl ist die Bewertungszahl, die diesmal gerade noch zur Zuteilung reicht.

25.08.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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