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Rabatt, Skonto, Mehrwertsteuer – richtig rechnen ist wichtig!

Rabatt gibt es auf die schönen Augen. Skonto gibt es für die schnelle, fristgerechte Zahlung. Im Prinzip ist die Rechnung einfach:

Verkaufspreis 500
Rabatt, 10 %.............- 50 (= 500 * 0,10)
Zwischensumme...........450
Skonto, 2 % - 9 (= 450 * 0,02)
Zahlbetrag 441

Diese 9 Skonto bei (angenommer) Zahlung innerhalb von 8 Tagen sind, bezogen auf den ohne Skonto zu zahlenden Betrag von 450 und das Jahr mit 365 Tagen:
Tageszinsformel: Z = (K * p * t) / (100 * 365); nach p aufgelöst:

p = Z * (100 * 365) / (K * t), also p = 9 *(100 *365) / (450 * 8) = 91,25 Prozent!

Also, Skonto lohnt fast immer, selbst wenn ein überteuerter Überziehungskredit dafür aufgenommen werden muss. Nun habe ich etwas gemogelt. Ich habe einfach von „Verkaufspreis“ gesprochen und dabei nichts von der Mehrwertsteuer gesagt.
Für die Mehrwertsteuer sind zwei Fälle zu unterscheiden: wird die Steuer auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen, dann muss der Händler die Steuer auch in dieser Höhe abführen. Wird die Steuer nicht ausdrücklich ausgewiesen, wie in meinem Beispiel oben, dann hängt der abzuführende Steuerbetrag von der Zahlweise ab.

Wir haben also folgende Rechnung, ohne Rabatt und Skonto:

Preis, netto 420,17
MWSt, 19 % + 79,83 (= 420,17 * 0,19)
Verkaufspreis, brutto......500,00

Die gleiche Rechnung, jetzt aber mit 10 Prozent Rabatt und 2 Prozent Skonto sieht so aus:

Preis, netto 420,17
Rabatt, 10 % - 42,02 (= 420,17 * 0,10)
Zwischensumme 378,15
MWSt, 19 % + 71,85 (= 378,15 * 0,19)
Verkaufspreis 450,00
Skonto, 2 % - 9,00 (= 450,00 * 0,02)
Zahlbetrag 441,00

Für den Kunden hat das alles keine Folgen. Wohl aber für den Händler, denn der muss zwar 71,85 ausgewiesene Mehrwertsteuer abführen, bekommt aber statt der erwarteten 450,00 nur 441,00. Der Händler führt also zu viel an Mehrwertsteuer ab, denn für die eingenommenen 441,00 müsste er nur abführen ((441,00 / 1,19)) * 0,19 = 70,41.

Der Händler zahlt also, wenn er die Mehrwertsteuer auf der Rechnung auswirft in unserem Beispiel 1,44 zu viel an das Finanzamt. Wirft der Händler die Mehrwertsteuer nicht extra auf der Rechnung aus, dann spart er diesen Betrag. Ein kluger Händler kennt diese Rechnung und diesen Zusammenhang – und rechnet alles das in seinen Preis ein, und dann zahlt doch wieder der Kunde, und das Finanzamt freut sich.

02.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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2 Kommentare

Das ist so nicht ganz richtig. Es muss immer die Mehrwertssteuer ausgewiesen werden.
Außer man ist Kleinunternehmer!
Außerdem bekommt er die Mehrwertsteuer zurück, die er mit der Bruttobuchung zuviel ausgewiesen. Bei Buchung der Zahlung wird der gekürzte Betrag als Skonto/Rabatt eingebucht und damit auch die Umsatzsteuer korrigiert. Je nach SOLL oder IST-Umsatzsteuervoranmeldung passiert das sogar noch im gleichen Monat.

Danke.
Hermann Müller

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