Lebensversicherung, Teil 4 - Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person tot ist. Und das ist der erste wichtige Punkt. Die versicherte Person muss tot sein, es gibt kein Geld bei Arbeitslosigkeit, kein Geld bei Krankheit, kein Geld bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, kein Geld bei im Comaliegen, kein Geld bei Verschollenheit. Noch einmal: die Todesfallversicherung zahlt nur bei Tod.
Bei der Todesfallversicherung sind die beiden Varianten zu unterscheiden: lebenslange Todesfallversicherung („Sterbegeldversicherung“) und die kurze Todesfallversicherung („Risikoversicherung“), die wir in eigenen Beiträgen behandeln wollen.
Die Beitragszahlung kann sein:
Einmalbeitrag am Anfang der Versicherung;
laufende Beitragszahlung über die gesamte Laufzeit der Versicherung;
laufende Beitragszahlung über einen kürzeren Zeitraum.
Da die lebenslange Todesfallversicherung todsicher die Versicherungsleistung auszahlt, hat ihre Prämie praktisch eine Spareigenschaft und in dieser Form kann man ein Angebot in der Primitivform prüfen: ist die Summe der Prämien gleich oder höher als die Versicherungsleistung, so sollte man die Finger von diesem Angebot lassen, denn es liegt nahe, dass es andere billigere Arten gibt, das Sterbegeld bereit zu legen. Sterbegeldversicherungen sind auch wegen der geringen Versicherungssummen zwingend überteuert und damit nicht zu empfehlen.
Wer einen guten Grund für eine lebenslange Todesfallversicherung hat, mag so eine Versicherung abschließen – aber er sollte diese Idee gründlich überlegen und abwägen.

13.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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