Lebensversicherung, Teil 3 - Gemischte (Todes- oder Erlebensfall-) Versicherung

Die gemischte Versicherung, die Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall, war in Deutschland einst sehr beliebt, insbesondere bei den Versicherern und vor allem bei deren Vertretern. Bei dieser Versicherung zahlt die Versicherung immer, egal ob die versicherte Person den Ablauftermin erlebt oder nicht. Was allerdings der Versicherungsnehmer mit dieser Versicherung anfangen kann, ist zumindest fragwürdig. Früher gab es für diese Versicherung ein steuerliches Argument, denn die Erträge einer Versicherung waren hoch und steuerfrei.
Bei dieser Versicherung gilt das vier-Personen-Spiel: Es gibt immer einen Versicherer, einen Versicherungsnehmer, eine versicherte Person (meist der Versicherungsnehmer), und einen Bezugsberechtigten (für den Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst, für den Todesfall zwingend ein anderer).
Diese Versicherung wird angeboten gegen Einmalbeitrag oder laufende Beitragszahlung. Theoretisch kann die Beitragszahlung über die gesamte Versicherungslaufzeit laufen, dies ist der Normalfall, oder der Beitragszahlungszeitraum ist abgekürzt, also kürzer als die Versicherungslaufzeit, im Extremfall ergibt dies die Einmalzahlung.
Die Laufzeiten sind grundsätzlich beliebig wählbar. Allerdings wird die Laufzeit meist den steuerlichen Vorschriften angepasst.
Wer eine gemischte Versicherung abschließt, sollte zuvor noch einmal überlegen, weshalb er überhaupt eine Versicherung haben will. Viele Ziele lassen sich mit anderen Versicherungsformen gezielter und billiger erreichen.
Die gemischte Versicherung kann mit einem Wahlrecht bei Ablauf ausgestattet sein, dann kann der Versicherungsnehmer bei Ablauf wählen, ob er die Kapitalauszahlung oder die Verrentung bevorzugt. Bei der Verrentung wird das angesparte Kapital einschließlich aller Gewinnanteile als Einzahlung eines Einmalbeitrags für eine Rentenversicherung benutzt. Diese Variante hat für den Versicherer Kostenvorteile (keine erneuten Abschlusskosten), die er an den Versicherten weiter gibt. Allerdings stehen hier oft Steuervorschriften im Wege, der Staat schreibt eben vor, wie seine Bürger glücklich zu werden haben.

Glossar
Unfallzusatz: eine Lebensversicherung kann (manchmal) durch eine Unfallzusatzversicherung erweitert werden. Der Tod ist in der Lebensversicherung ein wichtiges Element, egal wie er eintritt oder bewirkt wird. Die Unfallzusatzversicherung bietet dann (meist) die Verdoppelung der Versicherungssumme, wenn der Tod durch einen Unfall bewirkt wurde.
Selbsttötung, Selbstmord: Der Selbstmord wird wie ein normaler Unfall behandelt, wenn der Selbstmord eben durch einen Unfall bewirkt wurde (Fahren gegen einen Brückenpfeiler: Verkehrsunfall mit Todesfolge). In den Versicherungsbedingungen wird die Selbsttötung, mindestens für eine bestimmte Wartezeit, ausgeschlossen.

10.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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