Lebensversicherung, Teil 1 - Einführung

In Deutschland gliedert sich die Versicherungswirtschaft in die drei Sparten: Sachversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Lebensversicherung. Lediglich die Unfallversicherung ist, wenn auch mit unterschiedlichen Leistungen, in allen drei Sparten anzutreffen. In dieser Reihe soll es um die wichtigsten Typen der Lebensversicherung gehen, diese sind: die kurze Todesfallversicherung (Risikoversicherung), die gemischte Versicherung (Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall), und die Rentenversicherung. Außerdem wird etwas Hintergrundwissen zum Thema Lebensversicherung gegeben, um so die Möglichkeit zu schaffen, die Aussagen der Versicherer – und ihrer Vertreter! - besser zu verstehen und besser bewerten zu können.
Bei Lebensversicherungen geht es stets um relativ große Geldbeträge, „groß“ sage ich, weil es stets um einige tausend bis weit über hunderttausend oder gar Millionen geht. „Geldbeträge“ sage ich, denn alle Versicherungen sind „Nominalwerte“. Bei allen Versicherungsverträgen geht es um lange bis sehr lange Laufzeiten, dies mögen ein paar Jahre sein, meist sind es einige Jahrzehnte und im Extremfall kann es auch einmal hundert Jahre sein.
Alle Nominalwerte unterliegen der Inflation, der Geldentwertung. Wir werden uns also notgedrungen mit der Inflation und ihren Auswirkungen beschäftigen müssen, denn je länger die Laufzeit um so vernichtender die Wirkungen der geheimen Arbeit der Inflation.
Und dann geht es noch um die liebe Steuer, denn manches schöne Geschäft sieht „nach Steuern“ ziemlich zerrupft aus. Steuergesetze werden laufend geändert, wer will sagen, was in zehn oder fünfzig Jahren im Bereich der Versicherung wie und in welcher Höhe besteuert wird?
Bei Versicherungen werden erhebliche Kapitalbeträge angehäuft, das reizt die Begehrlichkeit. Es drohen Diebe, Räuber und vor allem der Staat mit Beschlagnahme, Enteignung und Umgliederungen. Die derzeitigen Diskussionen um die Eingliederung der privaten Pflegeversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung sind so ein Beispiel, denn die privaten Pflegeversicherungsgesellschaften haben viele Milliarden Rücklagen aus Beiträgen ihrer Versicherten angesammelt, dieses Vermögen möchten manche Politiker gern auf die gesetzliche Pflegeversicherung verteilen. Ich nenne so etwas Enteignung und Raub.
Versicherungsgesellschaften gelten als Kapitalsammelstellen, sie werden vom Staat gezwungen Staatsanleihen zu kaufen. Das Problem ist nur, dass Staatsanleihen, egal von welchem Staat ausgegeben, im Grunde wertlos sind, denn der Staat hat das Geld schon längst für Konsumausgaben verschleudert, Staatsanleihen stehen praktisch keine echten Werte gegenüber.

Glossar
Versicherer: der, der einen Versicherungsvertrag anbietet, also die Versicherungsgesellschaft, das Versicherungsunternehmen.
Versicherungsnehmer: der, der einen Versicherungsvertrag nachfragt, der der den Versicherungsvertrag abschließt, er zahlt die Versicherungsprämie, den Versicherungsbeitrag.
Versicherter, versicherte Person: die Person, auf deren Leben sich der Versicherungsvertrag bezieht. Dies ist meist der Versicherungsnehmer, muss es aber nicht sein. Vorsicht: hier sehen Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte gern ein Mordmotiv!
Bezugsberechtigter: die Person, an die die Versicherungsleistung gezahlt werden soll. Auch hier sehen dumme Kriminalisten gern ein Mordmotiv.
Versicherung: Der Begriff ist mehrdeutig. Je nach dem Zusammenhang ist damit der Versicherungsvertrag oder der Versicherer (Versicherungsunternehmen) gemeint.
Versicherungsfall: die Bedingung, die eintreten muss, um die Versicherungsleistung zu erhalten, also Tod der versicherten Person (innerhalb der Versicherungslaufzeit) oder Erreichen eines bestimmten Zeitpunktes.
Eintrittsalter: Das Alter, das die versicherte Person bei Beginn der Versicherung (im Vertrag bestimmtes Versicherungsbeginndatum, nicht Abschlussdatum des Vertrages) erreicht hat. Berechnet wird das Eintrittsalter meist als Datum des Versicherungsbeginns plus/minus sechs Monate zum nächsten Geburtstag. Vom Eintrittsalter hängt die Prämienhöhe ab. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, das Beginndatum in die Vergangenheit zu legen.
Versicherungsbeginn: Das im Versicherungsvertrag nach dem Kalender bestimmte Datum, ab dem die Versicherung beginnen soll, der Versicherer also das Risiko trägt.
Laufzeit: Die Zeit nach dem im Kalender bestimmten Versicherungsbeginns bis zu der im Versicherungsvertrag nach dem Kalender bestimmten Versicherungsende oder bis zum Tod der versicherten Person.
Beitrag, Prämie: Die beiden Ausdrücke werden synonym verwendet. Es ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer an den Versicherer zu zahlen hat. Die Zahlung kann einmalig („Einmalbeitrag“) oder laufend erfolgen. Die Zahlungstermine sind alternativ: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich.

04.06.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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