Bankbetrug, Teil 6, Exkurs - SCHUFA und Co

SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeinde Kreditinstitute und andere kreditgebende Wirtschaftsunternehmen), erste Gesellschaft 1927 in Berlin gegründet. In Deutschland bestehen 11 SCHUFA-Gesellschaften, die in der BUNDES-SCHUFA e.V. mit Sitz in Wiesbaden zusammengeschlossen sind.
Aufgabe: die Vertragspartner vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumente / Verbrauchern / Bankkunden zu sichern. Die SCHUFA ist also eindeutig gegen die Verbraucher gerichtet und dient den Vertragspartnern, also vor allem den Banken, die hier einen Teil ihrer Arbeit, die Prüfung der Bonität ihrer Kreditnehmer, ausgelagert haben.
Die SCHUFA sammelt Daten über Verbraucher, egal ob diese Kredite in Anspruch nehmen oder nicht (Vorratsdatenspeicherung) und gibt diese Informationen an ihre Mitglieder auf Anfrage weiter. Für die Richtigkeit der Daten bürgt die SCHUFA nicht, die SCHUFA haftet insbesondere nicht den Personen, deren Daten – richtig oder falsch – von ihr weiter gegeben werden. (Theoretisch mag eine Haftung bestehen, praktisch nicht, weil vom geschädigte Verbraucher die nötigen Beweise nicht erbracht werden können.)
Die SCHUFA bewertet die von ihr gesammelten Daten. Wie diese Bewertung aussieht ist „Betriebsgeheimnis“ und wird auch gegenüber den Datenschützern nicht herausgegeben. (Der Wiesbadener Datenschützer soll Angaben über diese Geheimnisse bekommen haben, darf sie aber nicht einmal an seine Datenschützerkollegen weitergeben.)
Bekanntgeworden ist, dass die Wohngegend des Verbrauchers in die Bewertung eingeht. Bekannt wurde auch, dass die Tatsache, dass ein Verbraucher bei mehreren Banken (Giro-)Konten führt als abwertend geurteilt wird.
Die Kreditinstitute lassen sich bei jeder Kontoeröffnung vom Kunden ausdrücklich bestätigen, dass die Daten an die SCHUFA gemeldet werden dürfen.
Die SCHUFA wird auch von der Kripo abgefragt. Also wohl auch vom Finanzamt. Bei diesen Abfragen geht es vornehmlich um die Frage: wo hat jemand eine Bankverbindung?
Die SCHUFA registriert Anfragen einer Bank, gibt es in kurzer Zeit viele Anfragen zur gleichen Person, weil die die Kreditbedingungen abfragt, wird dies von der SCHUFA (bei falscher Schlüsseleingabe durch die Bank) als Ablehnung eines Kredits gewertet und führt dazu, dass die Bewertung mit jeder weiteren Abfrage immer schlechter wird. Am Ende wird der Kunde einfach deswegen kreditunwürdig, weil er es wagte, bei mehreren Banken die Kreditbedingungen abzufragen.
Mein Rat: Abfragen nach den Kreditbedingungen immer ohne Namensangabe machen. Geht das nicht (im Internet) dann falsche Personalangaben machen! Nur bei der wirklichen Kreditaufnahme müssen wahre Angaben gemacht werden.

29.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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