Bankbetrug, Teil 4 – Zinsen und Gebühren

Es gilt die alte Bankregel: (mindestens) all Kosten müssen durch die Gebühren gedeckt werden. Der Zinsüberschuss dient nur dem Gewinn. Lässt eine Bankbilanz erkennen, dass nicht alle Kosten durch Gebühren gedeckt werden, macht die Bank etwas falsch, die Bank ist notleidend, diese Bank ist nur bedingt kreditwürdig.
Und so fängt das Gebührenkassieren bereits beim Girokonto an. Hier ein paar Beispiele:
Da gibt es als Gebühr den Grundpreis, pro Monat zwei Euro und mehr. Dieser Grundpreis wird nur dafür abgebucht, dass das Konto überhaupt besteht.
Da gibt es als Gebühr den Zahlungsverkehr. Damit wird jede einzelne Buchung belegt, mit so zwischen 35 und mehr Cent je Buchung.
Ausgeführte Daueraufträge werden wie eine Abbuchung berechnet – oder auch mit einer deutlich höheren Gebühr, zum Beispiel mit einem Euro.
Die Einrichtung eines Dauerauftrages kostet selbstverständlich auch eine gesonderte Gebühr, mit zwei Euro oder mehr ist man dabei.
Kontoauszüge kosten selbstverständlich auch etwas, zwei Euro und mehr werden gern von der Bank genommen.
Wen seine Bank mit Gebühren für das Girokonto plagt, der sollte zunächst mit seiner Bank reden. Die Bank bietet durchaus verschiedene „Kontoführungsmodelle“ an. Die schlechtesten Bedingungen werden den Kunden aufgedrückt, die zu faul oder zu dumm oder aus sonst einem Grund schlicht unfähig sind, sich dagegen zu wehren. Beliebte Opfer sind die alten in Bankdingen unerfahrenen Leute.
Ist die eigene Bank nicht bereit, das Girokonto auch gebührenfrei zu führen, so muss man sich einen Wechsel der Bank überlegen. Dabei muss unbedingt bedacht werden, welche anderen Bindungen zur Bank bestehen, da könnten Konten mit länger festgelegten Geldern sein, ein Wertpapierdepot, und vor allem Kredite. Wenn nur eine dieser Zusatzleistungen nicht mit umziehen kann, wird die Bank auf dem Bestand eines Girokontos bestehen – und man hat nicht viel erreicht.
Wer aber leicht seine Bank wechseln kann, und außerdem gewohnt ist, im Internet zu spazieren, wird schnell eine andere Bank im Lande finden. Dann sind noch die Umzugsbedingungen zu ergründen und vor allem die Frage zu klären, wie kommt man an Bargeld und welche Kosten entstehen dafür.
Teilumzüge sind zwar auch möglich, müssen aber sorgfältig überlegt werden. Und noch eins: für eine gewisse Übergangszeit von mindestens ein paar Monaten müssen das alte und neue Girokonto parallel geführt werden, sonst könnten plötzlich Geldeingänge an den Absender zurückgehen, weil das Empfangskonto nicht mehr besteht.
Und dann die Zinsen.
Guthabenzinsen bietet heute kaum noch eine Bank an.
Hat der Kontoinhaber und die Bank die Überziehung des Kontos vereinbart, dann räumt ihm die Bank bis zu dem vereinbarten Betrag eine „Kreditlinie“ ein, die dem Kontoinhaber das Recht gibt, bis zu dieser Kreditlinie jederzeit zu den von der Bank festgesetzten Zinssätzen ohne weiteres sein Konto ins Minus gleiten zu lassen. Diese schwankenden Zinssätze liegen heute so bei 12 bis 15 Prozent.
Hat der Kontoinhaber mit der Bank keine derartige Vereinbarung über eine Kreditlinie getroffen, oder geht er ohne vorherige Absprache mit der Bank darüber hinaus, dann muss er für diese von der Bank geduldete Überziehung über die normalen Zinsen noch einmal zusätzlich etwas zahlen, 5 Prozent und mehr sind hier durchaus üblich. Übertreibungen allerdings mag die Bank nicht. Ist die Geduld der Bank erschöpft, lehnt sie weitere Abbuchungen oder Auszahlungen schlicht ab. Schlimmer noch. Sie benutzt alle Geldeingänge zur Abdeckung ihrer Forderungen, für den Kontoinhaber bleibt von diesen Geldeingängen dann erstmal nichts.
So kann der Zinssatz für eine Kontoüberziehung durchaus an die 20 Prozent heran reichen. Dass Gerichte schon bereits 18 Prozent als Wucher bezeichnet haben, stört die Bank nicht. Die Argumentation der Juristen ist etwa so: das eine sind ja „nur“ 15 Prozent, das andere sogar „nur“ 5 Prozent, wie kann dieser dumme Bankkunde da von 20 Prozent sprechen?
Und wegen dieser unverschämten Zinssätze wiederhole ich meinen Rat: Kontoauszüge immer prüfen! Selbst rechnen, welche Abbuchungen demnächst anstehen und ob sie durch die zu erwartenden Eingänge rechtzeitig abgedeckt werden. Und zur Sicherheit eine Vereinbarung mit der Bank für eine kleine Überziehung treffen. Damit spart man wenigstens die Extra-Strafgebühren.
Der Kontoinhaber muss also immer eine eigene Rechnung ab dem letztem Kontoauszug für die nächste Zukunft betreiben – zum Beispiel in einer vereinfachten Staffelrechnung.
Seit kurzem gibt es die Möglichkeit, das Konto vor Pfändungen geschützt zu führen. Diese Pfändungssicherheit gilt auch gegen die Bank. Es muss von Geldeingängen mindestens der pfändungsfreie Betrag (meist knapp tausend Euro) auf dem Konto verbleiben. Diese Art der Kontoführung wird der SCHUFA und anderen Auskunfteien gemeldet – und hat dann die Folge, dass der Kontoinhaber als kreditunwürdig eingestuft wird und nicht einmal mehr eine Lieferung über ein paar Euro „auf Rechnung“ bekommt, es wird von ihm stets Vorkasse verlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kontoinhaber jemals seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Also Vorsicht bei der Benutzung dieser Art der Kontoführung!
Allgemein gilt die Regel: je länger die Laufzeit, um so höher der Zinssatz. Diese Regel wurde aber von Banken durchbrochen und gerade für die täglich fälligen Kredite der Kontoüberziehung ins Gegenteil verkehrt. Überziehungskredite sind mit weitem Abstand am teuersten (12 bis 20 Prozent).
Die andere Regel heißt: je besser abgesichert, um so niedriger der Zinssatz: Baukredite gegen Grundbucheintragung liegen bei rund ab 3,5 Prozent, ungesicherte Personalkredite (Ratenkredit) bei rund 6 Prozent.

22.09.2010
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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