Kreiensen-Einbeck-Zukunftsvertrag

Zukunftsvertrag
Stadt Einbeck Gemeinde Kreiensen

Vertrag
zwischen dem Land Niedersachsen,
vertreten durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport,
dem Landkreis Northeim,
vertreten durch den Landrat,
der Stadt Einbeck,
vertreten durch den Bürgermeister,
und
der Gemeinde Kreiensen,
vertreten durch den Bürgermeister,
zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung
der aus der Eingliederung hervorgehenden Stadt
(Entschuldungshilfe).

Präambel
Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in der Lage, die im Rahmen ihrer
Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von
Kommunen. konnte bisher. trotz umfangreicher und tiefgreifender
Konsolidierungsbemühungen einen Haushaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht
herbeiführen. Dies stellt die Leistungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage.

Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten
ist ein zentrales Anliegen des Landes Niedersachsen. Die demografischen Veränderungen,
aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor
besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher
Aufgaben auf die Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich.

Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Solidarität mit den
niedersächsischen Kommunen als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur
nachhaltigen Konsolidierung von kommunalen Haushalten zur Verfügung.

Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in der "Gemeinsamen Erklärung der
Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der
Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen
Kommunen (Zukunftsvertrag)" vom 17. Dezember 2009 Ld. F. des Änderungsvertrages vom
18.07.2011 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen
Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Göttingen-
Gesetzes vom 16.06.2010 (LT-Drs. 16/2020).

Grundlage für die Gewährung einer Entschuldungshilfe ist der Abschluss dieses "Vertrages
zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung" zwischen der Stadt Einbeck, der
Gemeinde Kreiensen, dem Landkreis Northeim und dem Nds. Ministerium für Inneres und
Sport.

Der Vertrag dient der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten
Entschuldungshilfe und den seitens der Kommunen zu aktivierenden eigenen
Konsolidierungsbeiträgen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit dem
Nds. Ministerium für Inneres und Sport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die
Auswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt - im Rahmen
des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung -
ausschließlich den zuständigen Organen der Kommunen.

Die zukünftige Stadt stellt dabei in eigener Verantwortung sicher, dass die einzelnen
Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind und kassenwirksam
werden.

Vor diesem Hintergrund schließen die Stadt Einbeck, die Gemeinde Kreiensen, der Landkreis
Northeim und das Land Niedersachsen folgenden Vertrag:

§ 1

Konsolidierungsziel
Die Stadt Einbeck und die Gemeinde Kreiensen verpflichten sich, durch eigene konkrete
Konsolidierungsmaßnahmen sowie durch die Eingliederung der Gemeinde Kreiensen in die
Stadt Einbeck zum 01.01.2013 mit einer nachhaltigen und dauerhaft wirkenden Entlastung
ihres Ergebnishaushaltes zu einer wesentlichen Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit
beizutragen. Angestrebt wird, dass ab dem Jahr 2014 ein ausgeglichenes Jahresergebnis
des Ergebnishaushaltes (ordentliches Ergebnis) erzielt wird. Ziel ist es, darüber hinaus
gehende Überschüsse zu erwirtschaften, die geeignet sind, die Altdefizite abzudecken.

Die als Anlage 1 beigefügte Liste, die die Basisdaten des Haushalts und die
Konsolidierungsbeträgeder Einzeimaßnahmender künftigen Stadt enthält, ist Bestandteil
dieses Vertrages.

§2

Konsolidierungsmaßnahmen
Die Haushaltskonsolidierung soll insbesondere durch die in der Anlage 2 detailliert
aufgelisteten folgenden Maßnahmen erreicht werden,

Mehrerträge
Die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Gebiet der Gemeinde
Kreiensen ab 2012 auf 350 v.H. (= 20.000 €), ab 2015 auf 370 v.H. (= 40.000 €) und ab 2017
auf 400 v.H. (= 60.000 €) führt ab dem Jahr 2017 zu einer erwarteten
Haushaltsverbesserung in Höhe von jährlich 120.000 €.

Die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Gebiet der Gemeinde
Kreiensen ab 2015 auf 380 v.H.führt zu einer erwarteten Ertragsverbesserung in Höhe von
jährlich 46.000 €.

Minderaufwendungen
Durch Aufgabe des Grundschulstandortes Greene zum 01.08.2014 wird eine Verringerung
der Aufwendungen im Jahr 2014 in Höhe von 26.000 € und ab 2015 in Höhe von jährlich
63.000 € erwartet.

Nach Kündigung des Vertrages über die Zuschussgewährung an den "Trägerverein
Musikschule Einbeck"unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist wird ab dem
Jahr 2017 der jährliche Zuschuss in Höhe von 70.000€ zunächst nicht mehrberücksichtigt.
Möglichkeiten anderer Betriebsformenwerden überprüft.

Die Stelle für die Asylbewerberbetreuung wird nach Eintritt des Stelleninhabers in die
Freizeitphase der Altersteilzeit im Jahre 2012 nicht wieder besetzt. Die
Asylbewerberbetreuung wird kontinuierlich zurückgeführt und ab 2015 eingestellt. Die
Einsparung beträgt in 2013 = 32.900 €, in 2014= 27.600 € und ab 2015 jährlich 40.700 €.

Durch vollständige oder teilweise Nichtwiederbesetzung von freiwerdenden Stellen werden
Personalkosteneinsparungen bis zum Jahr 2020 erwartet in Höhe von insgesamt 2.660.000 €.
Durch die anteilige Einsparung von Personalkosten beim Kommunalen Bauhof durch
vollständige oder teilweise Nichtwiederbesetzung von freiwerdenden Stellen ergeben sich bis
zum Jahr 2020 Einsparungen /durch geringere Erstattungen an den Eigenbetrieb
Kommunaler Bauhof in Höhe von insgesamt 840.000 €.

Weitere Vereinbarungen:
Vorhandene bebaute und unbebaute Grundstücke einschließlich Freiflächen, die sich im
Besitz der Kommunen Einbeck und Kreiensen respektive der künftigen Stadt befinden und
verfügbar sind, sollen veräußert werden, soweit dies dauerhaft wirtschaftlich ist. Hierzu
erfolgt eine jährliche Überprüfung der vorhandenen bebauten und unbebauten Grundstücke.

§3

Weitere Voraussetzungen
Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das bisherige
Gesamtvolumen nicht, das sich aus der als Anlage 3 beigefügten Übersicht ergibt. Das
Überschreiten dieser vereinbarten Anteile der freiwilligen Leistungen,die ab dem Jahr 2017
nicht mehr als 3,76 % der ordentlichen Aufwendungen betragen und neue freiwillige
Leistungen sind vorab anzuzeigen. Die freiwillige Wahrnehmung von gesetzlichen
Pflichtaufgaben, die abweichend von der Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung
wahrgenommen werden (z.B. Betrieb Kindertagesstätten, Schulträgerschaft), ist hiervon
nicht betroffen.

Die Personal- und Sachkosten sollen, soweit dies noch nicht erfolgtist, auf das notwendige
Maß gesenkt werden.

Die Einnahmeerhebung erfolgt insgesamt vollständig und in rechtlich zulässiger Höhe.
Insbesondere die Einnahmen aus den Realsteuern sind durch vergleichsweise
überdurchschnittliche Hebesätze auszuschöpfen.

Die aus der Eingliederung hervorgegangene Stadt wird eine Unterstützung gemäß dem
Zukunftsvertrag (teilweise Tilgung der Liquiditätskredite)einer künftigen Fusion mit einer
weiteren Kommune nicht entgegenhalten und ist bereit, auch nach einer Entschuldungshilfe
Fusionsverhandlungen mit benachbarten Kommunen zu führen, soweit diese ebenfalls
Beschlüsse für Fusionsverhandlungen gefasst haben.
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass durch das Land die
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrages geschaffen werden.

§4

Unvorhersehbare Ereignisse
Sollten durch spätere Entscheidungen. der zuständigen kommunalen Organe
Abweichungen/Veränderungen von den bei Vertragsschluss vorgesehenen
Konsolidierungsmaßnahmen eintreten und dadurch das vereinbarte Konsolidierungsziel.nicht
erreicht werden, wird die zukünftige Stadt andere Konsolidierungsmaßnahmen so
rechtzeitig beschließen und umsetzen, dass der Ausfall des Konsolidierungsbeitrags zum
vereinbarten Konsolidierungsziel zeitgerecht kompensiert wird.

Die Pflicht zur Konsolidierung besteht nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb
des Einwirkungsbereiches der zukünftigen Stadt liegen, insbesondere außergewöhnliche
Tariferhöhungen oder Einbrüche im Finanzausgleich. In diesem Fall können Verhandlungen
über eine Veränderung von Konsolidierungsziel und Konsolidierungsmaßnahmen
aufgenommen werden.

§5

Unwirksamkeit
Wird die Eingliederung nicht bis zum 30.06.2013 umgesetzt, ist dieser Vertrag unwirksam. Es
entstehen keine Zahlungsverpflichtungen für das Land Niedersachsen. Ggfs. bereits erfolgte
Zahlungen sind rückzuerstatten.

§6
Informationspflichten
Die künftige Stadt informiert das Nds. Ministerium für Inneres und Sport jeweils zum 30. Juni
nachgehend zum abgelaufenen Haushaltsjahr auf dem Dienstwege über den Stand der
Umsetzung des Vertrages und der erreichten finanziellen Verbesserungen.

§7
Verpflichtung des Landes Niedersachsen
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport verpflichtet sich nach Abschluss dieses
Vertrages für 75 % der bis zum 31.12.2009 bei der Stadt Einbeck und der Gemeinde
Kreiensen aufgelaufenen Liquiditätskredite eine Zins- und Tilgungshilfe in Höhe von
insgesamt 24.150.000 Euro zu übernehmen. Nach der vollzogenen Eingliederung geht der
Anspruch auf Zins- und Tilgungshilfen auf die aus dieser Eingliederung hervorgegangene
Stadt über. Die Kommunalaufsicht geht bei der rechtlichen Bewertung des Haushalts davon
aus, dass die mit einer Zins- und Tilgungshilfe zur Ablösung vorgesehenen Liquiditätskredite
in einem Betrag vereinnahmt worden wären.

. Das Land Niedersachsen gewährt die Entschuldungshilfe zum 01.01.2013.Die Zahlung
erfolgt in noch zu vereinbarenden Raten. Aufgelaufene Liquiditätskreditzinsen werden,
soweit sie darauf zurückzuführen sind, dass das Land Niedersachsen die Entschuldungshilfe
nicht als Einmalzahlung am 01.01.2013 leistet,vom Land Niedersachsen übernommen.

Das Ministerium für Inneres und Sport strebt an, entsprechend der Ziffer 9 der
"Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftssicherung der
niedersächsischen Kommunen(Zukunftsvertrag)"fixierten Begleitung ressortübergreifender
integrativer Regional- und Strukturpolitik,der künftigen Stadt bei ihren Maßnahmen
Unterstützung zu gewähren.

Die hierzu von beiden Räten beschlossenen in der Anlage 4 aufgeführten
Themenbereiche/Maßnahmen nimmt das MI zunächst lediglich zur Kenntnis.Die einzelnen
Punkte werden seitens der Stadt Einbeck (bis zum 31. 12. 2012 zusammen mit der
Gemeinde Kreiensen)so bald wie möglich detaillierter beschrieben und gemeinsam mit der
Projektgruppe Zukunftsvertrag des MI mit den zuständigen Stellendes Landes abgeklärt.

§8

Beteiligung des Landkreises
Der Landkreis Northeim wird die zukünftige Stadt in ihrem Bemühen um eine
Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit konstruktiv begleiten und unterstützen.
Er wird bei zukünftigen Entscheidungen auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eine
aufgabengerechte, faire und ausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten zwischen
Kreis- und Gemeindeebene richten.

Der Landkreis Northeim wird als Kommunalaufsichtsbehörde die Einhaltung dieser
Vereinbarung überwachen und ggf. durch geeignete kommunalaufsichtliche Maßnahmen
durchsetzen.

§9

Laufzeit des Vertrages
Die Vertragsdauer endet bei Einhaltung der Vorschriftendes § 23 GemHKVO, längstens
jedoch nach einem Zeitraum von zehn Jahren nach Vertragsabschluss.

Einbeck, den 25.10.2011
Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Der Innenminister1
Uwe Schünemann

Einbeck, den 25.10.2011
Landkreis Northeim
Der Landrat
Michael Wickmann

Stadt Einbeck, den 25.10.2011
Ulrich Minkner

Gemeinde Kreiensen, den 25.10.2011
Der Bürgermeister
Ronny Rode

Vertragstext ohne die Anlagen. Hier eingestellt von

02.12.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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