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Kommunalfusionen in Südniedersachsen Teile 3 Größe einer Kommune

Damit sind wir bei der Frage: Wie viele Einwohner soll eine Gemeinde (mindestens) haben? Niedersachsen hat rund tausend Gemeinden und etwas unter acht Millionen Einwohnern. Daraus ergibt sich ein Mittelwert von rund 8.000 Einwohnern je Gemeinde. Gefordert wird aber eine Mindestgröße von 25.000 Einwohnern. Daraus folgt, Niedersachsen dürfte nur (8.000.000/25.000=) 320 Gemeinden haben, und da wir einige deutlich größere Gemeinden haben, müssen es entsprechend weniger sein. Daraus aber folgt nun wieder, dass eine kommunale Gebietsreform auf Gemeindeebene im Mittel den Zusammenschluss von jeweils rund vier Gemeinden ergeben muss. Einbeck, Kreiensen und Bad Gandersheim sind also auf dem richtigen Weg, Dassel und Kalefeld könnten (und sollten) noch dazu kommen.
In welchem Bereich die optimale Zahl der Gemeinden je Landkreis liegt, ist bisher nicht diskutiert worden.
Niedersachsen hat 47.616 km² Fläche und knapp 8 Millionen Einwohner, gegliedert in 46 Kreise (8 kreisfreie Städte und 38 Landkreise). Daraus ergibt sich das Mittel: (47.616/46=) 1.035 km² und (8.000.000/46=) 173.913 Einwohner je Kreis. Fordert man eine Halbierung der Anzahl der Kreise auf 23, dann erhöhen sich die Durchschnittswerte auf 2.070 km² und 347.826 Einwohner je Kreis. Denkt man wie manche Politiker an nur 12 Kreise, dann sind die Mittelwerte (47.616/12=) 3.958 km² und (8.000.000/12=) 666.666 Einwohner je Kreis. Als Obergrenze für einen Landkreis sind 4.000 km² in Mecklenburg-Vorpommern als möglich und zulässig bestätigt worden.
Welche Faktoren begrenzen die räumliche Größe einer Gemeinde, eines Landkreises? Es geht um die Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Die elektronische Kommunikation über Telefon, Internet, E-Mail ist über die ganze Erde praktisch zeitlos, hier gibt es also keine räumliche Begrenzung. Die Briefpost hat in Deutschland eine Laufzeit von einem Tag, dies stellt also auch keine wirkliche Grenze für die Größe einer Gemeinde oder eines Landkreises dar. Bleibt der persönliche Kontakt. Geben wir eine bestimmte Wegezeit (Bürger-Wohnung – Zentralsitz der Verwaltung) von einer Stunde vor, dann ergibt das bei dem heute üblichen Verkehrsmittel (Auto) eine Fahrtstrecke von etwas über 60 km. Ein geometrischer Kreis mit der Fläche von 4.000 km² hat einen Radius von 35,7 km. Nimmt man die Biegungen und Umwege einer realen Straße dazu, kommt man schon auf die oben genannten rund 60 km Fahrtstrecke. Also räumliche Größen von 4.000 km² für Landkreise sind denkbar. Zumal, da die Verwaltung durch Außenstellen und Filialen dem Bürger entgegenkommen kann. Und dann, wie oft hat der Bürger etwas in der Zentralstelle der Kreisverwaltung zu tun? Viele Bürger werden dort ihr ganzes Leben über nie hingehen. Damit ist die mögliche räumliche Ausdehnung eines Landkreises durch objektive Merkmale bestimmt. Übrigens: Die größte Gemeinde in Deutschland bedeckt eine Fläche von 892 km² und hat rund 3,3 Millionen Einwohner: Berlin ist eine Gemeinde!
Wie viel Einwohner soll ein Landkreis haben? Das hängt mit der oben gestellten Frage nach der Zahl der Gemeinden zusammen. Soll die Zahl der kreisabhängigen Gemeinden zwischen zehn und zwanzig liegen, dann ergibt sich aus der Mindesteinwohnerzahl einer Gemeinde von 25.000 eine Zahl zwischen 250.000 und 500.000 – und daraus wiederum folgt die Anzahl der Landkreise mit 16 bis 32.
Die Frage nach der „richtigen“, der „optimalen“ Größe einer Gemeinde oder eines Landkreises hängt an vier Faktoren:
der Zahl der Gemeinden je Landkreis;
der Fläche;
der Einwohnerzahl;
der Größe einer Gemeinde. Die Größe einer Gemeinde hängt seinerseits wiederum von der Fläche und der Einwohnerzahl ab.
Jede dieser Zahlen ist mit den anderen verbunden, wählt man nur einen Wert, sind damit die anderen weitgehend mitbestimmt.
Diese einfachen für den Praktiker wichtigen Zusammenhänge und ihre objektiven Bestimmungsfaktoren hätte das Hesse-Gutachten herausarbeiten müssen.
Die Gebietsreform einer Kommune soll für die nächsten dreißig bis vierzig Jahre halten. Wenn man die richtige Größe an die Bevölkerungszahl bindet, dann sind Bevölkerungsprognosen für eben diese dreißig bis vierzig Jahre erforderlich. Das Hesse-Gutachten blickt nur bis zum Jahr 2030 und gibt dabei auch nur kommentarlos fremde Prognosewerte an. Bevölkerungsprognoserechnungen können auch über mehrere Jahrzehnte recht genau sein, allerdings muss man die in ihnen steckenden Annahmen kennen und bewerten. Das Hesse-Gutachten bringt hierzu nichts, weder das jetzige für Südniedersachsen noch das für ganz Niedersachsen aus 2010.
Bleibt als einziges Ergebnis: Soll der Landkreis Northeim fusionieren? Hesse sagt, dem Wunsch seines Auftraggebers folgend: Ja. Mit dieser Empfehlung hat er Recht – nur hätte es dazu keines Gutachtens bedurft.
Unter diesen Bedingungen wird sich wohl im Bereich der Landkreisfusionen in Südniedersachen vor der Landtagswahl im Januar 2013 nichts Entscheidendes tun.

31.10.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

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