myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Kommunalfusionen in Südniedersachsen Teile 2 Anzahl Gemeinden je Kreis

Hier einige Anmerkungen zum Hesse-Gutachten.
Dr. Hesse, Reisender in Sachen Gutachten, hat am 28. September 2011 sein vom Landkreis Northeim bestelltes Gutachten vorgelegt. Er hatte nach seinem Gutachten für Niedersachsen aus dem Jahr 2010 den Auftrag erhalten, weil er eine bestimmte, gewünschte Fusionsidee deutlich bevorzugte.
Das neue Gutachten für den Raum Südniedersachsen empfiehlt wie erwartet eine Fusion der Landkreise Northeim mit Osterode sowie in einer nicht definierten Zukunft die Erweiterung mit Stadt und Land Göttingen.
Einige Kernfragen werden in dem Gutachten jedoch nicht behandelt. Da ist einmal die saubere Abgrenzung der Funktionen zwischen Land und Kommunen sowie zwischen den Kommunen Landkreis und Gemeinde. Wozu brauchen wir Landkreise?
Es gibt Gemeinden ohne Landkreise: die „kreisfreie Stadt“.
Es gibt landkreiszugehöriges Gebiet, das zu keiner Gemeinde gehört: das „gemeindefreie Gebiet“, zum Beispiel im Solling und im Harz.
Und dann gibt es eben etliche Gemeinden, die zu einem Landkreis gehören.
Die Landkreise sind doppelgesichtig. Sie sind für ihre landkreisabhängigen Gemeinden in ihrer Eigenschaft als „Kommunale Aufsichtbehörde“ übergeordnet und sie sind zum anderem lediglich Dienstleister für (wenn auch nicht im Auftrag) ihrer Gemeinden wie zum Beispiel bei der Müllentsorgung. Die zugehörige Frage: Wozu brauchen wir Landkreise? Behandelt das Gutachten nicht.
Der Praktiker fragt: Wie viele Gemeinden sollen zu einem Landkreis gehören? Wo liegt die untere Grenze?
Bei Null? Dann bleibt für den Landkreis nur das gemeindefreie Gebiet – dieser Landkreis würde zu einem Super-Forstamt.
Bei einer Gemeinde? Dann sind wir bei dem bestehenden Modell der kreisfreien Stadt.
Mindestens mehr als eine Gemeinde, also mindestens zwei? Möglich, aber auch sinnvoll?
Die obere Grenze liegt so bei etwas über tausend Gemeinden. Dann sind nämlich alle Gemeinden im Land Niedersachsen in einem einzigen Landkreis vereinigt. Und welchen Sinn hätte dann dieser Landkreis?
Niedersachsen hat derzeit etwas über tausend Gemeinden und 38 Landkreise sowie 8 kreisfreie Städte, daraus ergeben sich im Mittel rund zwanzig Gemeinden je Landkreis. Zum Landkreis Northeim mit 1.270 km² Fläche und 139.060 Einwohner (2010) gehören derzeit zwölf Einheitsgemeinden, allerdings verhandeln im Norden zur Zeit zwei oder sogar drei Gemeinden über eine Fusion. Die Zahl der Gemeinden wird hier also sinken.
Der Landkreis Osterode hat 636 km² Fläche mit 77.328 Einwohnern (2010) und derzeit vier Einheitsgemeinden sowie drei Samtgemeinden, in denen 12 Gemeinden zusammengeschlossen sind.
Der Landkreis Göttingen hat 1.117 km² Fläche mit 258.255 Einwohnern (2010) und derzeit neun Einheitsgemeinden sowie drei Samtgemeinden, in denen 20 Gemeinden zusammengeschlossen sind.
Auf Gemeindeebene wird sich früher oder später etwas tun: Die Samtgemeinden werden sich (freiwillig, „freiwillig-gezwungen“ oder per Gesetz gezwungen) in Einheitsgemeinden umwandeln und zum anderen werden bisher selbständige Gemeinden fusionieren. Die Umwandlung der Samtgemeinden in Einheitsgemeinden hat Hesse bereits in seinem Gutachten von 2010 empfohlen.

31.10.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Weitere Beiträge zu den Themen

EinbeckKreiensenOsterodeFusionKreisfusionLandkreisfusionLandkreis NortheimGemeindefusionBad GandersheimHesse-GutachtenGöttingen

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite