Kommunalfusionen in Südniedersachsen Teile 1 Die Kreisebene

Die große Einordnung.
Nachdem am Anfang der nun zu Ende gehenden Landtagswahlperiode für manchen überfallartig die Regierungsbezirke aufgelöst wurden und heute niemand mehr ernsthaft jene Gliederungsstufe zurückwünscht, geht es jetzt verstärkt um die Kommunen, also die Landkreise, kreisfreien Städte und die landkreisabhängigen Gemeinden.

Kreisebene.
Über die Fusion auf Kreisebene wird seit Jahren gesprochen, nur traute sich niemand so recht daran. Im Sommer 2010 wurde das vom Land bestellte „Hesse-Gutachten“ hierzu vorgelegt. Inzwischen sind als Vertiefung einige regionale „Hesse-Gutachten“ vorgelegt worden oder doch wenigstens in Arbeit. Seit dem 28. September 2011 gibt es das Hesse-Gutachten für den Süden Niedersachsens, beauftragt von den Landkreisen Northeim, Göttingen, Osterode und Goslar.
Wunschgemäß wird in diesem Gutachten die Fusion Landkreis Northeim mit Landkreis Holzminden abgelehnt; dies war jedoch der die aktuelle Diskussion auslösende gemeinsame Vorschlag der beiden Landräte dieser Kreise.
Der Landkreis Hildesheim hat andere Interessen (Richtung Norden). Der Landkreis Northeim will fusionieren, findet aber keinen Partner. Der Landkreis Osterode am Harz will vielleicht fusionieren aber (nur) mit Göttingen, nicht mit Northeim. Teile des Landkreises Osterode tendieren aber auch nach Norden zum Landkreis Goslar wegen der gemeinsamen Interessen im Harz.
Der Landkreis Goslar will eigentlich sich nach Norden ausrichten, hat also an einer Fusion mit Northeim kein und mit (Teilen! von) Osterode geringes Interesse.
Der Landkreis Göttingen hat eine Fusion eigentlich gar nicht nötig und mit seiner kreisabhängigen und doch eigentlich kreisfreien Stadt Göttingen hinreichend eigene Probleme, die vor einer Kreisfusion, egal mit wem, erst einmal gelöst werden müssten.
Dieses Gegenseitige Wollen und Nichtwollen wird weder vom einen noch vom anderen „Hesse-Gutachten“ gelöst. So warten die politischen Akteure angespannt auf die nächsten Landtagswahlen im Januar 2013, denn dann soll ja alles ganz schnell vom Land geregelt werden.
Am 17. Dezember 2010 beschloss der Landtag in Hannover das „NkomVG“ (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz), das im wesentlichen eine redaktionelle Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetze „NGO“ (Niedersächsische Gemeindeordnung) und „NLO“ (Niedersächsische Landkreisordnung) ist. Das NkomVG tritt mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2011 in Kraft. Einige wenige Bestimmungen sind jedoch bereits seit dem 24. Dezember 2010 in Kraft.
Das NkomVG schuf als sofort geltendes Recht die Möglichkeit, dass Bürgermeister und Landräte dann nicht neu gewählt werden müssen, wenn die jeweilige Kommune Fusionsabsichten kundtut (Paragraph 80 NKomVG). Tatsächlich geht es nur um die erklärte Absicht zu einer Fusion, die Angabe eines Fusionspartners bedarf es nicht. Die ausgefallene Wahl darf für zwei Jahre aufgeschoben werden, und mit Zustimmung der Landesregierung noch um ein weiteres, wenn bis dahin die Fusion zustande kommt oder genauer: Kommen könnte.
Über diese neue Krücke der Wahlaussetzung wurde ohne Angabe eines Fusionspartners die Wahl des Landrats im Landkreis Northeim am 11. September 2011 ausgesetzt. Böse Stimmen behaupten, dass dies nur geschah, weil die SPD keinen Kandidaten finden konnte und so die Entscheidung über die anstehende Landtagswahl im Januar 2013 hinaus verzögern kann, in der Hoffnung, dass die ganze Sache dann im Sinne der SPD gelöst wird.

31.10.2011
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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