Fusion Bad Gandersheim – Kalefeld; Was sich ändert

Die Bürgermeister haben gesprochen und den Bürgern mitgeteilt, was sie für nötig hielten. Hier das, was den Bürger interessiert aber nicht gesagt wurde.

Was sich für den Bürger ändert? (Fast) nichts!

Name
Die neu fusionierte Gemeinde wird den Namen „Stadt Bad Gandersheim“ erhalten.
Im Bereich der bisherigen Gemeinde Kalefeld werden die Ortsschilder entsprechend geändert.

Postanschrift, Telefonvorwahl
Die Postleitzahlen bleiben unverändert.
Die Telefonvorwahl-Nummern bleiben unverändert.

Ortsrecht
Die Satzungen werden vereinheitlicht.

Steuern, Abgaben
Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) sowie die anderen Kommunalsteuern (Hundesteuer, Vergnügungssteuer, usw.) werden vereinheitlicht, auf den jeweils höheren Satz angepasst. Eine kurze Übergangszeit mit kleinen Anpassungsschritten kann möglich sein.

Wasser, Abwasser
Auf Dauer werden die Bedingungen angeglichen, meist zum höheren Wert.

Ortsräte
Wird ein neuer Gemeinderat (Stadtrat) gebildet, dann müssen auch die Ortsräte neu gewählt werden (Paragraph 91 Abs. 7 NkommVG [Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz]).

Gemeinderat (Stadtrat)
Mit dem Fusionstermin dürfte auch ein neuer Gemeinderat (Stadtrat) gewählt werden. Bisher haben die Gemeinderäte entsprechend der Bevölkerungszahl in Bad Gandersheim 26 und in Kalefeld 18 Sitze (Paragraph 46 Abs. 1 NkommVG). Bad Gandersheim hat seine Sitzanzahl nach Paragraph 46 Abs. 4 NkommVG um 6 gemindert und damit tatsächlich nur 20 Sitze. Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde hätte entsprechend der Einwohnerzahl zwischen 15.001 und 20.000 32 Abgeordnete (Paragraph 46 Abs. 1 NKommVG). Diese Zahl darf wieder nach Paragraph 46 Abs. 4 um 2, 4 oder 6 gemindert werden; diese Entscheidung muss jedoch 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode getroffen werden. Nun darf aber nach Paragraph 46 Abs. 5 im Fall der Fusion die Zahl der Abgeordneten vorübergehend um 2, 4, oder 6 erhöht werden. Damit ergeben sich – das ist Verhandlungssache - diese möglichen Anzahlen der Abgeordneten 32, 34, 36,38, und zwar bis zur allgemeinen Kommunalwahl in 2021 – freilich vorausgesetzt, dass die Einwohnerzahl der fusionierten Gemeinde nicht unter 15.001 fällt.

Formalismus
Formal wird zwischen den fusionierenden Gemeinden ein „Gebietsänderungsvertrag“ geschlossen, der von den beteiligten Gemeinderäten zu beschließen ist und der der Zustimmung des Landkreises sowie eines Gesetzes im Landtag bedarf. Formal erfolgt die Fusion durch die Aufnahme der übernommenen Gemeinde (hier Kalefeld) durch die aufnehmende Gemeinde (hier Bad Gandersheim). Rechtlich ist das eine Gesamtrechtsnachfolge: Die aufnehmende Gemeinde tritt in alle Rechte und Pflichten der aufgenommenen Gemeinde ein.

Sitz der Verwaltung
Dienstsitz de Verwaltung ist Bad Gandersheim. Dies schließt nicht aus, dass in den alten Räumen in Kalefeld für einige Zeit ein „Office“ betrieben wird.

Personal
Entlassen wird – als Fusionsfolge – niemand. Der Personalüberhang wird durch Nicht-besetzen der freiwerdenden Stellen in den Folgejahren abgebaut. Die finanzielle Entlastung tritt also erst nach und nach ein. Faustregel: 50.000 Euro jährlich je Stelle.

Haushalt, Entschuldung
Nach der Fusion gibt es nur noch einen Haushalt. Die von Kalefeld erhoffte Entschuldung ist ein Buchhaltertrick, denn für die Bürger ist es gleichgültig, ob er die Schulden der Gemeinde oder die Schulden des Landes bezahlen muss.

Bürgermeister
Jetzt haben wir zwei Bürgermeister, nach der Fusion gibt es nur einen. Die Bürgermeister sind auf acht Jahre gewählt (Paragraph 80 NkommVG), die reguläre Amtszeit läuft Ende 2014 aus. Mit der Fusion stehen Neuwahlen an. Mit dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters enden die Amtszeiten der alten in jedem Fall. Sollte der Fusionstermin nach Ablauf der derzeitigen Amtszeiten liegen, so können bei laufenden Fusionsverhandlungen die Amtszeiten der alten amtierenden Bürgermeister um zwei, unter bestimmten Bedingungen auch um drei Jahre ohne Neuwahl verlängert werden.

Termin
Da Kalefeld noch vom Land entschuldet werden möchte und diese Möglichkeit Anfang 2013 ausläuft, muss die Fusion beider Gemeinden noch bis spätestens Herbst 2012 von den Gemeinderäten beschlossen werden. Als möglicher Fusionstermin kann (frühestens) der 1. Januar 2014 gesehen werden, wahrscheinlicher ist aber (wegen der Amtszeiten der beiden amtierenden Bürgermeister) der 1. Januar 2015.

Bürgerbeteiligung
Die Bürger sind nach dem Gesetz „zu hören“. Das bedeutet in der Praxis, es wird eine Bürgerversammlung abgehalten, da kann jeder reden, was er will, zuhören muss keiner und es wird sich auch keiner darum kümmern oder sein Handeln ändern.

Ausblick
Sollte zum 1. Januar 2014 oder 2015 die Fusion beschlossen und vollzogen werden, dann ist sie mit viel Glück um 2020 einigermaßen vollzogen. Und dann beginnen die Fusionsgespräche mit Einbeck, das um die gleiche Zeit auch mit Dassel über Fusionen sprechen wird.

22.04.2012
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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