Progressive Kfz-Steuer?

Abwrackprämie ade – progressive Kfz-Steuer kommt?

Die Kfz-Steuer ist eine reine Finanzsteuer, als Ökosteuer taugt sie nicht – das Ökoziel lässt sich mit der Mineralölsteuer leichter und besser erreichen. Die Kfz-Steuer kann aber zusätzlich zu einer Industrie-Förderungssteuer gemacht werden, wenn – für die gewünschte Nutzungsdauer völlig aufkommenneutral – die Erhebung über die gewünschte Nutzungsdauer des Kfz anders verteilt wird. Dies geht über einen progressiv von Jahr zu Jahr steigenden Steuerbetrag. Ziel ist es, dass nur junge, technisch moderne, also energiesparende Fahrzeuge auf dem Markt sind, dies ist auch eine Förderung der neuen Elektroantriebstechnik.
Ein Beispiel soll diesen Gedanken verdeutlichen:Wir setzen den für einen Wagen nach heutigem Recht jährlich zu zahlenden Steuerbetrag gleich 100 (Prozent). Wir setzen ferner die gewünschte Nutzungsdauer dieses Wagens auf 10 Jahre. Damit ist der innerhalb dieser 10 Jahre zu zahlende Steuerbetrag nach heutigem Recht (10 * 100 =) 1000. Jetzt verteilen wir diesen Betrag von 1000 über die gewünschten 10 Jahre Nutzungsdauer anders. Wir beginnen mit steuerfreien Jahren und erheben mit zunehmendem Alter immer höhere Beträge:
Nach geltendem Recht ist der Steuerbetrag in allen Jahren konstant 100. Im angedachten Beispiel lassen wir die ersten 4 Jahre steuerfrei und beginnen im 5. Jahr mit einem Steuerbetrag von 50, den wir nun jährlich um 50 erhöhen und im 10. Jahr bei 300 ankommen. Ab jetzt wird der Steuerbetrag von Jahr zu Jahr verdoppelt, also im 11. Jahr auf 600, im 12. Jahr auf 1200, im 13. Jahr auf 2400 und so weiter. Der Steuerbetrag wächst damit sehr schnell so hoch, dass das weiter Halten des Fahrzeugs nicht mehr lohnt – und genau das ist ja das Ziel.
Die Summe im 10. Jahr liegt, zum Ausgleich für die entgangenen Zinsen, mit 1050 etwas über 1000. Nach dem Ablauf der gewünschten Nutzungsdauer, in unserem Beispiel 10 Jahre, wird der Steuerbetrag von Jahr zu Jahr verdoppelt, dadurch wird der Zwang geschaffen, den Wagen abzumelden, zu verschrotten.
Um einen Anreiz zu geben, den Wagen zu verschrotten und nicht etwa ins Ausland zu verkaufen, kann zusätzlich eine „Verschrottungsprämie“ eingeführt werden und zwar in der Form, dass bei Verschrottung (in Deutschland!) die gezahlte Steuer der letzten 365 Tage erstattet wird. Diese Verschrottungsprämie ist selbstverständlich unabhängig vom Kauf eines Neuwagens (dies ist ein reiner Ökoanteil des Gedankens).
Mit diesem Beispiel soll lediglich das Prinzip dieses Gedankens verdeutlicht werden, weder sind die angenommenen 10 Jahre Nutzungsdauer noch die für die einzelnen Jahre angenommenen Steuerbeträge fix, sie können verändert werden – nur darf dabei das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verloren werden. Für den Altbestand muss selbstverständlich ein gleitender Übergang vom heutigen Recht zu diesem Neukonzept geschaffen werden.

30.09.2009
Hermann Müller
Bentieröder Bruch 8
OT Bentierode
D-37547 Kreiensen

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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