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Berührungsverbot Psychotherapie

Bezahlen Patienten ihre Psychotherapie selbst, werden bei der Abrechnung der Honorare direkt mit den Patienten keine irgendwie gearteten Informationen über die Konsultation an Dritte weitergegeben und langfristig in Dateien gespeichert, über deren Verwendung der Patient keinerlei Kontrolle hat. Die erfolgt fraglos bei der Konsultation von Ärzten oder Psychologischen Psychotherapeuten und der Abrechnung über Versicherung und Krankenkassen.

Solche über Patienten gespeicherten Informationen können von erheblichem Nachteil werden, wenn z. B. der Patient sich für den Staatsdienst bewerben möchte oder wenn er beabsichtigt, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen. Regelmäßig werden dazu Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Es wird geprüft, ob man den Anforderungen genügt und aus einer in der Vergangenheit psychotherapeutisch behandelten Erkrankung leitet man Prognosen für die Zukunft ab.

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