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Mit dem deutschen Führerschein im Ausland unterwegs

Grundsätzlich ist ein deutscher Führerschein auch international gültig, bedarf von Zeit zu Zeit aber der zusätzlichen beglaubigten Übersetzung. Für Reisen in die USA oder Kanada sowie nach Australien ist der internationale Führerschein zusätzlich zum Original zumindest empfehlenswert. | Foto: Pexels / TRD mobil
  • Grundsätzlich ist ein deutscher Führerschein auch international gültig, bedarf von Zeit zu Zeit aber der zusätzlichen beglaubigten Übersetzung. Für Reisen in die USA oder Kanada sowie nach Australien ist der internationale Führerschein zusätzlich zum Original zumindest empfehlenswert.
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(TRD/MID) Viele Urlaubende und Geschäftsreisende leihen sich am Zielort ihrer Reise einen Mietwagen, um mobil zu sein. Einige nutzen Fähren oder verschiffen sogar ihr Fahrzeug, um ferne Ziele mit dem eigenen Camper erkunden zu können. Wie wichtig der Internationale Führerschein dabei ist, was beachtet werden muss und wie man ihn bekommt, erläutert der Auto Club Europa (ACE).

Der Internationale Führerschein ist bei Reisen in jene Länder unerlässlich, die das Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein nur in Verbindung mit einer offiziellen Übersetzung gestatten. In Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein Norwegen und auch der Türkei brauchen Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis keinen zusätzlichen Internationalen Führerschein.

Die Vorschriften in den USA können von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren, sodass die Ausstellung der beglaubigten Übersetzung zumeist die sicherere Variante ist. Auf folgenden Kontinenten und Ländern hingegen ist die Übersetzung des deutschen Dokumentes Pflicht: Asien, Afrika, Neuseeland, Mittelamerika, Südamerika.

Der in Deutschland ausgestellte Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit einem deutschen Kartenführerschein gültig. Deutsche „Papier-Führerscheine“ werden bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vor dessen Ausstellung zunächst gegen den Kartenführerschein eingetauscht. Beantragt werden kann der Internationale Führerschein beim Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes, sofern ein in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein vorgelegt wird.

Einmal ausgestellt, ist der Internationale Führerschein drei Jahre gültig, darf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins aber nicht überschreiten. Nach drei Jahren muss er neu beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Um einen Internationalen Führerschein zu beantragen, sind folgende Dokumente erforderlich: Gültiger nationaler Führerschein, Biometrisches Passfoto, Gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein ausgefülltes Antragsformular

Die Kosten für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins variieren je nach Bundesland und liegen bei rund 15 bis 20 Euro. Beim Besitz von grauen oder rosa „Lappen“, sind die Formalien eines Führerscheinumtauschs (u.a. Biometrisches Foto) und deren Kosten (etwa 25 Euro) zu berücksichtigen.

Wer im Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins ist, bekommt den Internationalen Führerschein sofort bei der Beantragung. Muss erst ein Altführerschein gegen den EU-Führerschein getauscht werden, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen beanspruchen. Deshalb: Rechtzeitig tätig werden und lieber einige Wochen vor Abreise den Internationalen Führerschein beantragen.

Wichtig: für die Antragstellung muss man persönlich bei der zuständigen Behörde vorsprechen. In Fällen, in denen man sich bereits am Urlaubsort befindet und feststellt, einen Internationalen Führerschein zu benötigen, ist eine Antragstellung z.B. beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Deutschen Botschaft nicht möglich.


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Heinz Stanelle aus Kaarst

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