Der Traum vom eigenen Ferienhaus

Sind die Finanzen knapp, ist es eventuell nötig, die Immobilie zu vermieten, wenn sie nicht selbst genutzt wird. Viele Käufer von Immobilien an Urlaubsorten machen sich von den Möglichkeiten der lukrativen Vermietung aber viel zu übertriebene Vorstellungen. Meist empfiehlt es sich, eine Ferienvermietungsagentur vor Ort einzuschalten, die auch die Werbung für die Vermietung übernimmt – dann allerdings dafür eine Provision erhält. | Foto: Vanessa Zimmermann / TRD Pressedienst
  • Sind die Finanzen knapp, ist es eventuell nötig, die Immobilie zu vermieten, wenn sie nicht selbst genutzt wird. Viele Käufer von Immobilien an Urlaubsorten machen sich von den Möglichkeiten der lukrativen Vermietung aber viel zu übertriebene Vorstellungen. Meist empfiehlt es sich, eine Ferienvermietungsagentur vor Ort einzuschalten, die auch die Werbung für die Vermietung übernimmt – dann allerdings dafür eine Provision erhält.
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(TRD/WID) Zunächst stellt sich die Frage, ob Kaufen oder Mieten die richtige Wahl ist. Günstige Zinsangebote werfen immer öfter die Frage auf, ob ein eigenes Feriendomizil – Häuschen oder Wohnung – sich nicht rechnet. Doch Vorsicht: In vielen Urlaubsgebieten ließen sich zuletzt starke Preisanstiege bei Wohnimmobilien verzeichnen. An anderen Orten kosten Ferienhäuschen und Wohnungen dagegen noch vergleichsweise wenig. Trotzdem raten Rechtschutz-Experten, nichts zu übereilen.

Gerade in Spanien, Italien und Frankreich schwanken die Preise für Standardhäuser und Wohnungen. Abwarten und den Markt beobachten kann sich bezahlt machen. Ob sich der Kauf einer Immobilie wirklich lohnt, muss aber individuell entschieden werden. Wichtig sind dabei die eigenen Finanzen, die zukünftige Urlaubsplanung und die Gegebenheiten vor Ort.

Sind die Finanzen knapp, ist es eventuell nötig, die Immobilie zu vermieten, wenn sie nicht selbst genutzt wird. Viele Käufer von Immobilien an Urlaubsorten machen sich von den Möglichkeiten der lukrativen Vermietung aber viel zu übertriebene Vorstellungen. Meist empfiehlt es sich, eine Ferienvermietungsagentur vor Ort einzuschalten, die auch die Werbung für die Vermietung übernimmt – dann allerdings dafür eine Provision erhält.

Das sogenannte „Time-Sharing“ birgt laut Experten dagegen erhebliche finanzielle Risiken und Nachteile. Es kann daher nicht grundsätzlich als günstige Alternative zur eigenen Urlaubs-Immobilie oder anderen Urlaubsformen angesehen werden. Einerseits sind die verlangten Preise pro Woche in vielen Fällen zu hoch. Selbst wenn der Verkäufer um einige tausend Euro heruntergeht und von einem „einmaligen Angebot“ spricht, ist Time-Sharing immer noch sehr teuer. Zudem müssen Urlauber – anders als bei sonstigen Urlaubsformen wie etwa einer Pauschalreise – das Wohnrecht für Jahre im Voraus bezahlen.

Die Zinsverluste, falls man das Geld anlegt, sind bei derzeitigen Minizinsen vielleicht noch zu verschmerzen. Wenn man einen Urlaub aber einmal ausfallen lassen muss, ist das Geld trotzdem futsch. Die leere Immobilie kann dann nicht weiter vermietet werden. Und viele Time-Sharing-Angebote sind laut den Experten ganz einfach Abzocke. Den Quadratmeterpreis eines Appartements in einer Time-Sharing-Anlage genauer zu betrachten, verdeutlicht oft das Missverhältnis von Kosten und Nutzen.

In einem eklatanten Fall errechnete ein Landgericht seinerzeit für ein Time-Sharing-Bungalow-Appartement auf Gran Canaria einen Quadratmeterpreis von circa 10.000 Euro. Vergleichbare Eigentumswohnungen kosteten damals auf Gran Canaria zwischen 750 Euro und 1.000 Euro pro Quadratmeter. Die Urlauber hatten Glück: Der Vertrag wurde unter anderem aufgrund dieses exorbitanten Quadratmeterpreises für sittenwidrig und daher nichtig erklärt (LG Duisburg, Az. 8 O 129/93).

Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie an einem schönen Ferienort entschieden haben, sollten Sie dringend ein paar Tipps beachten. Zum ersten gilt das Motto: Keine Unterschrift vor der Besichtigung. Oft gelten auch schon formlose Vorverträge wie ein Schmierzettel als bindend. Der Verkäufer muss außerdem sein Eigentumsrecht nachweisen, etwa durch einen aktuellen Register-/ Grundbucheintrag. Und der Käufer sollte stets auf Eintragung ins Grundbuch bestehen.

Zudem ist es ratsam, mehrere Objekte zu vergleichen. Dabei sind die Bebauungs- und Umbaurechte sowie Zuzugs- und Nutzungsbeschränkungen mit der Gemeinde zu klären. Bei den Kosten für das Feriendomizil muss der Käufer darüber hinaus auch die Nebenkosten beachten. So beträgt allein die Grunderwerbssteuer in Spanien je nach Region meist sieben bis zehn Prozent des Preises. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Rechtsanwalt, Notar und Gutachter. Ganz wichtig: Generell keine Anzahlung bei halbfertigen Projekten leisten. Sonst ist bei einer Insolvenz des Bauunternehmens das Geld unter Umständen verloren.

Besonders warnen Rechtschutz-Experten aber vor Verkaufsreisen, bei denen man von aufdringlichen Maklern vor Ort belagert wird. Reisekosten, die man nach dem überstürzten Kauf zurückbekommt, sind dann im Kaufpreis versteckt. Und noch eine Warnung: Zwielichtige Anbieter verkaufen immer wieder Grundstücke, die ihnen nicht gehören. In Urlaubslaune weitreichende Verträge abzuschließen, kann also schnell aus dem Traum vom Ferienhäuschen einen Albtraum machen. Home: TRD Pressedienst

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Kaarst

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