Bauen und Wohnen im TRD Pressedienst
Bei der Förderung nicht-fossiler Heizungstechnologie ist noch Luft nach oben

Konkret funktioniert das Förderkonzept so: Im Fall einer Heizungserneuerung müssen die Hauseigentümer zunächst als Eigenanteil jene Kosten aufbringen, die für eine (hypothetische) neue Öl- bzw. Gasheizung angefallen wären. Für darüber hinausgehende Kosten, die für eine nicht-fossile Heizung und gegebenenfalls nötige Sanierungsarbeiten anfallen, vergibt die staatliche Förderbank KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen.
 | Foto: Quelle: Stiebel Eltron / TRD Pressedienst
  • Konkret funktioniert das Förderkonzept so: Im Fall einer Heizungserneuerung müssen die Hauseigentümer zunächst als Eigenanteil jene Kosten aufbringen, die für eine (hypothetische) neue Öl- bzw. Gasheizung angefallen wären. Für darüber hinausgehende Kosten, die für eine nicht-fossile Heizung und gegebenenfalls nötige Sanierungsarbeiten anfallen, vergibt die staatliche Förderbank KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen.
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(TRD/WID) Der Einbau einer neuen, nicht-fossilen Heizung und parallel eine energetische Sanierung einer älteren Immobilie können auf einen Schlag mehrere Zehntausend Euro kosten. Die Bundesregierung hat zwar großzügige Zuschüsse beim Heizungswechsel angekündigt, insbesondere für Eigentümer mit niedrigeren Einkommen. Doch auch die verbleibenden Ausgaben können erheblich sein, vermuten Experten des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Durch ein neues zusätzliches Förderinstrument soll es möglich sein, eine Überlastung von Eigentümern selbstgenutzter Immobilien zu verhindern, weil diese monatlich für das komplette Sanierungsprogramm nicht mehr bezahlen müssen als für eine neue Gas- oder Ölheizung. Das Finanzierungsmodell soll sogar für viele Haushalte noch attraktiver machen, früher als durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben auf klimaschonende Heizungen umzusteigen.

Damit soll ein wichtiger Beitrag geleistet sein, um die Klimaziele der Bundesrepublik einzuhalten. Und zwar zu vertretbaren Kosten für die öffentliche Hand und ohne die Gefahr weitreichender Mitnahmeeffekte. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue IMK-Studie. In ihrer Untersuchung entwickelt das Team um den Wissenschaftlichen Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, das Konzept eines „Staatlichen Sanierungskapitals“ für die Wärmewende.

Ein wesentlicher Ausgangspunkt dafür ist die Analyse, welche Kosten für den Betrieb von Gas- und Ölheizungen in den kommenden zweieinhalb Jahrzehnten realistisch sind. Diese würden von vielen Laien und insbesondere von Akteuren, die das GEG ablehnen, drastisch unterschätzt, weil sie den mittelfristigen Anstieg des CO2-Preises viel zu niedrig ansetzen, heißt es in der Studie.

Ein Anlass für solche Illusionen sei, dass die Entwicklung des CO2-Preises bis 2026 noch politisch festgesetzt wurde. Dadurch steige der Preis für den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid bis 2026 auf maximal 65 Euro. Das sei zwar schon ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Status Quo von 25 Euro, aber er verdecke die Dynamik, die in den darauf folgenden Jahren absehbar sei.

Denn ab 2027 soll dann ein Marktmechanismus wirken. Er koppelt, vereinfacht gesagt, den CO2-Preis an ein schnell abnehmendes Ausstoßvolumen, das mit den Emissionszielen vereinbar ist. Die nach IMK-Analyse aussagekräftigsten Studien prognostizieren, dass der Preis pro Tonne dadurch schon bis 2028 auf deutlich mehr als 200 Euro klettern könnte. Beispielrechnungen des IMK ergeben, dass bei einem Preis von 300 Euro pro Tonne die Heizkosten für ein teilweise saniertes Altbau-Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche bis 2028 um 300 Euro pro Monat steigen könnten. Sie lägen dann mehr als doppelt so hoch wie Anfang der 2020er Jahre.

Die monatlichen Heizkosten für ein genauso großes Haus mit Wärmepumpe und besserer Dämmung lägen dagegen bei etwa 100 Euro – und das bliebe auch in den Jahren danach so, wenn die Kosten für fossiles Heizen weiter anziehen.

Konkret funktioniert das Förderkonzept so: Im Fall einer Heizungserneuerung müssen die Hauseigentümer zunächst als Eigenanteil jene Kosten aufbringen, die für eine (hypothetische) neue Öl- bzw. Gasheizung angefallen wären. Für darüber hinausgehende Kosten, die für eine nicht-fossile Heizung und gegebenenfalls nötige Sanierungsarbeiten anfallen, vergibt die staatliche Förderbank KfW ein zinsgünstiges Förderdarlehen.

Die monatlich für dieses Darlehen zu zahlende Rate der Eigentümer würde so bemessen, dass sie der Höhe der Einsparungen entspricht, die beispielsweise durch den Betrieb einer neu eingebauten Wärmepumpe in der sanierten Immobilie entstehen, verglichen mit den Heizkosten, die bei einer konventionellen Öl- bzw. Gasheizung im unsanierten Haus entstanden wären.

© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp) TRD Bauen und Modernisieren / Redakteur: Lars Wallerang

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