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Messstation Kirchhorst bestätigt nächtliche Ruhestörungen durch Fluglärm

  • Startseite der DFLD-Messstationen, Kirchhorst direkt: http://tinyurl.com/DFLD-Kiho
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Nachdem die Klage einer Anwohnerin aus Isernhagen NB gescheitert ist. Hatte der NDR den Streit um die Nachtflüge am Flughafen Langenhagen aufgegriffen. Jetzt legt die Messstation des DFLD im Isernhagener Ortsteil Kirchhorst aktuelle Zahlen zu den nächtlichen Ruhestörungen durch Überflüge vor. Die erfassten Daten geben die Überschreitungen des sogenannten NAT-Wertes (Number of Events Above Threshold) wieder, darunter ist die durchschnittliche Anzahl der Flüge die einen Lärmgrenzwert überschreiten zu verstehen. Das NAT-Kriterium (6 x 68 dBA) im Fluglärmschutzgesetz besagt: Wenn im Durchschnitt mehr als 6 mal pro Nacht der Einzelschallpegel von 68 dBA überschritten wird, gehört dieser Ort zur Nachtschutzzone.
Die Auswertung von Januar bis Juli 2014 ergibt, dass hier im Durchschnitt monatlich 161 mal zu diesen nächtlichen Ruhestörungen kommt, wobei die Spitzenwerte in den Monaten Mai mit 272 und Juli mit (220) 243 herausragen(1).
Gehört Kirchhorst nun zur Nachtschutzzone? Nein, aber die Zahlen würden das hergeben: Im letzten Monat gab es sogar durchschnittlich 7 nächtliche Überschreitungen dieses Grenzwertes. Spitzenreiter am 13.7. mit 15 und 29.07. am mit 16 nächtlichen Ruhestörungen(1).
Schlimm dabei ist die Abfolge der Flüge, Lärmpausen gab es am 13.7. höchstens 2 mal knapp 1 Stunde und am 29.07.. zwischen 00:10 und 03:01 also knapp 3 Stunden, sowie 2 mal rund 1 Stunde.
Was kann man dagegen tun?
Die Beschwerden beim Fluglärmschutzbeauftragten vom 22.07.14 blieben bisher unbeanwortet,
wobei 2 Extrem-Werte dabei waren: 20.07.2014 um 22:03:00 [91.0 dBA] und 22:20:00 [90.0 dBA]
Wir sind gespannt wie der Flughafen bzw. die staatliche Aufsicht im Wirtschaftsministerium diese Daten bewertet!
Wer sich selbst überzeugen will, die Messstation erreicht man hier

Fluglärminitiative Kirchhorst/Burgdorf
Siegfried Lemke

(1) Aktualisierung 23.08.14:
Nach Auswertung auch der letzten Juli-Tage, die durch die Überflugerkennung unsicher waren, ergibt sich sogar ein Monatsdurchschnitt von 7,8 nächtlichen Überschreitungen des NAT. Außerdem kam noch der 30.07.08 mit 15 Ereignissen bei den Spitzenreitern hinzu (s. Bild 2)
Über die Auswertung des 1. Quartals berichte die NHZ
...............................................
Aktuell 08.09.2014:
Aussage zu Radio Leinehertz jetzt aktualisiert.

Die Eingangsaussage mit der Nachtschutzzone muss nach der Stellungnahme des Ministeriums modifiziert werden. Die Grundsatzforderung: Es muss nachts leiser werden aber bleibt!
Aktuell 12.09.14:
Der Ministeriumssprecher hat die vollständige Veröffentlichung seiner Stellungnahme erlaubt (s. Kommentar vom 12.09.) Meine Entgegnung findet man zusammen mit aktuellen Daten für August hier .
Das Interview mit Radio Leinehertz jetzt in der Mediathek unter dem Stichwort Fluglärm Kirchhorst vom 03.09.14

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17 Kommentare

Hier der Wortlaut der Stellungnahme des Ministeriumssprechers:

Sehr geehrter Herr Lemke,
vielen Dank für Ihre Mail und die Übersendung des Links auf Ihren Artikel vom 9. August bei myheimat.de. Den Bericht der Nordhannoverschen Zeitung vom 13.08.2014 dazu habe ich seinerzeit schon mit Interesse gelesen. Gern nehme ich zu den Aussagen, die Sie getroffen haben, Stellung:

Sie schreiben: "Die erfassten Daten geben die Überschreitungen des sogenannten NAT-Wertes (Number of Events Above Threshold) wieder..." und beziffern das NAT-Kriterium mit 6 x 68 dB(A). Hierzu möchte ich zunächst anmerken, dass sich die von Ihnen genannten Schwellwerte gem. § 2 Abs. 2 Ziff 1b FluLärmG auf die Nachtschutzzone eines zivilen Flugplatzes, der seit dem 01. Januar 2011 neu errichtet oder wesentlich baulich erweitert wurde, beziehen. Dies trifft für den Flughafen Hannover-Langenhagen aber nicht zu, so dass hier die Schwellwerte des § 2 Abs. 2 Ziff 2 FluLärmG für bestehende zivile Flugplätze zugrunde zu legen sind, nämlich 6 x 72 dB(A) außen. Ihre Aussage "Wenn im Durchschnitt mehr als 6 mal pro Nacht der Einzelschallpegel von 68 dBA überschritten wird, gehört dieser Ort zur Nachtschutzzone." ist zumindest für den Flughafen Hannover-Langenhagen also nicht korrekt.

Die Fluglärmmessanlage des Flughafens verfügt über Messstellen im An- und Abflugbereich zwischen Nord- (Messstelle 5) und Südbahn (Messstelle 4) und der Ortschaft Kirchhorst. Die Messstellen liegen damit deutlich näher zum Start- und Landebahnsystem als die Messstelle des Deutschen Fluglärmdienstes e.V. (DFLD), was bedeutet, dass aufgrund der geringeren Überflughöhe die durch Fluglärm entstehenden Maximalpegel höher sind als bei der Messstelle in Kirchhorst. Nach den mir vorliegenden Auswertungen über die Überschreitung eines Schwellenwertes von 72dB (A) an diesen Messstellen sind im Monat Juli insgesamt an beiden Messstellen pro Nacht durchschnittlich drei Schwellwertüberschreitungen registriert worden. Folglich kann dass eine mehr als 6 malige Überschreitung des Schwellwertes von 72 dB (A) pro Nacht in Kirchhorst ausgeschlossen werden.

Bitte verstehen Sie dies nur als erläuternde Anmerkung, da Sie selbst auch in Ihrer Mail geschrieben haben, dass es Ihnen nicht so sehr um die Absolutwerte der Messwerte geht.

Sie schreiben weiter, dass "Die Auswertung von Januar bis Juli 2014 ergibt, dass hier im Durchschnitt monatlich 161 mal zu diesen nächtlichen Ruhestörungen kommt, wobei die Spitzenwerte in den Monaten Mai mit 272 und Juli mit (220) 243 herausragen." Auch hier muss angemerkt werden, dass vom DFLD ein Grenzwert angenommen wird, der für Hannover-Langenhagen nicht gilt.

Zunächst kann ich Ihnen ungeprüft zumindest darin Recht geben, dass die Zahlen der nächtlichen Flugbewegungen in den Monaten Mai und Juli größer waren als die Zahl der durchschnittlichen Flugbewegungen im bisherigen Verlauf des Jahres 2014. Die Ursache liegt darin, dass die Monate Mai und Juli zu den verkehrsreichsten Monaten gehören und bei der Einbeziehung der verkehrsärmeren Monate immer ein geringerer Durchschnitt errechnet werden wird. Für die Einrichtung eines Lärmschutzbereichs ist dies jedoch nicht entscheidend, weil dort die Werte aus dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate bestimmt werden. Allerdings ist, wie schon geschrieben, der Wert nach § 2 Abs. 2 Ziff 2 FluLärmG maßgeblich.

Ich habe mir dazu vom Flughafen die Nachtflugzahlen für Landungen aus Richtung Isernhagen und Starts in Richtung Isernhagen geben lassen. Insgesamt kann anhand der Zahl der Flugbewegungen festgestellt werden, dass das Verkehrsaufkommen über Isernhagen und damit auch über dem Ortsteil Kirchhorst im bisherigen Jahresverlauf 2014 sogar etwas geringer war als im Jahr 2013.

Verantwortlich für die beiden in Ihrem Artikel genannten Extremwerte (um ca. 90 dB) am 20.07.14 um kurz nach 22 Uhr ist jeweils Gewitterdonner, der zum jeweiligen Zeitpunkt auch auf der Messstelle 5 nachweisbar als Lärmereignis aufgezeichnet wurde. Selbst der DFLD weist diese Werte keinem Flugereignis zu. Warum Sie die Werte dann in Ihrem Artikel aufführen, ist für mich leider unverständlich. Eine Erwiderung auf die Aussage "Wir sind gespannt wie der Flughafen bzw. die staatliche Aufsicht im Wirtschaftsministerium diese Daten bewertet!" ist somit obsolet.

Ich danke auch für den Link auf einen Artikel zur Mainzer Fluglärmstudie in der Ärztezeitung. Neben der in dem Artikel erwähnten Studie aus dem Jahr 2013 gibt es auch ganz aktuell weitere Ergebnisse von Wissenschaftlern der Mainzer Universitätsmedizinzur Auswirkung von Fluglärm .

Dass Lärm gesundheitsgefährdend sein kann, ist auf allen Ebenen unbestritten. Und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nimmt in diesem Zusammenhang seine Aufgabe der Gefahrenabwehr sehr ernst. Die Daten der Fluglärmmessung des Flughafens werden kontinuierlich ausgewertet und überwacht. Wenn Grenzwerte überschritten werden, schreitet das Ministerium sofort ein, um eine Gefährdung auszuschließen.

Die einzigen Grenzwerte, die dem Ministerium zur Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung zur Verfügung stehen und die darüber hinaus gerichtlich anerkannt sind, sind das sogenannte, Ihnen bekannte Jansen-Kriterium. Danach ist nächtlicher Fluglärm dann als hinreichend wahrscheinlich gesundheits­gefährdend anzusehen, wenn ein Maximalpegel von 60 dB(A) innen mehr als sechsmal pro Nacht überschritten wird oder der äquivalente Dauerschallpegel einen Wert von 40 dB(A) innen überschreitet. Dabei wird für ein gekipptes Fenster eine Dämmwirkung von 15 dB(A) angenommen. Bei den entsprechenden Betrachtungen werden jeweils die sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres berücksichtigt.

Auch wenn das Jansen-Kriterium kritisiert wird, stehen doch keine anderen Grenzwerte für die Beurteilung einer Gesundheitsgefahr zur Verfügung. Ob die Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie NORAH ("Noise related Annoyance, Cognition and Health") eine Hinterfragung der bestehenden Grenzwerte zur Folge haben könnte und inwieweit die Ergebnisse Auswirkungen auf die Lärmschutzmaßnahmen des Flughafens haben könnten, bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Steding

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 45 - Luftverkehr
Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Dienstgebäude: Windmühlenstr. 1-2
Tel.: 0511/120-7847
Fax: 0511/120-99-7847
E-Mail: axel.steding@mw.niedersachsen.de

Ein sehr interessanter Beitrag des Ministeriums. Werde ich mir mal ausdrucken, dann kann ich das besser nachlesen und auch verstehen. Danke für die Veröffentlichung.

Ich habe mal versucht mich im Gesetzesdschungel zu informieren. Nach 2 h habe ich es aufgegeben. So viel Kreisverkehr habe ich noch nicht gesehen, man kann es wohl nur verstehen, wenn man 12 Semester Jura studiert hat.
72 dB ist wohl jetzt die "heilige Zahl" für Langenhagen. So, und jetzt kommen die sog. Durchschnittswerte ab wann und warum gezählt werden darf. Siegfried, du als Fachmann kannst mich sicher aufklären. Das H ein alter Flughafen ist, davon kann man ausgehen, es gelten dann wohl die höheren Werte. Das hätte doch aber der Fluglärmdienst auch wissen müssen, oder ? Na ja, ich bin guter Hoffnung. Ich habe in der letzten Nacht von 00:00 Uhr bis 6:00 Uhr mindestens 10 Starts in östlicher Richtung mit mehr als 72 dB (A) registriert mit Hilfe der amtlichen Messstationen.
Am 25.09.14, 18:30 Uhr ist eine Infoveranstaltung im Isernhagener Rathaus zu diesem Thema. Da bin ich mal wieder gespannt über die vielen Ausreden der Politiker!!!

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