Radfahrer dürfen auf die Straße; Leserbrief an die NHZ 13.03.2012

"Radler dürfen auf die Straße" und können somit zwischen "Pest und Cholera wählen" oder "Wer sich in Gefahr begibt, kommt in ihr um". So einfach geht es aber nun doch nicht. Als langjähriger Einwohner Isernhagens habe ich schon oft die verschiedenen Verkehrsströme auf dem gemeinsamen Rad- und Fußweg beobachtet. Ich meine, es ist noch nie zu irgendwelchen Konflikten zwischen diesen beiden Gruppen gekommen. Das könnte jetzt anders werden, denn die Radfahrer müssen nach der neuen Beschilderung evtl. absteigen. Wenn man das umgehen will und "freie Fahrt" haben möchte, dann geht es auf die Straße wohl wissend aller sich daraus ergebender Gefahren. Und die sind bei dem Verkehrsaufkommen sehr groß. Es handelt sich hier um eine Landstraße, die ggffs. auch als eine Umleitungsstrecke für die nahe gelegenen Autobahnen in Anspruch genommen wird. Von der Benutzung während der Dunkelheit möchte ich gar nicht erst sprechen. Ich denke die radfahrenden Verkehrsteilnehmer werden von ihrem Recht die Fahrbahn zu benutzen keinen Gebrauch machen und weiter den kombinierten Rad.-Fußweg mit benutzen. Die eigene Sicherheit geht gegenüber anderen nicht praktikablen Regelungen vor. In diesem Zusammenhang muß auch die Vorfahrtregelung an der Einmündung des Reuterdamm neu bewertet weden. Wie soll die Verkehrsführung für Radfahrer bei Einrichtung der Ampelanlage für diesen Bereich eingerichtet werden?

Bürgerreporter:in:

Hubert R. aus Isernhagen

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