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Sieben neue Fahrer für die Löschgruppenfahrzeuge

  • v.l.: Prüflinge Alexander Muth, Christian Dettmer (beide Harkenbleck), Jens Feierabend, Mirko Silweschak (beide Hiddestorf-Ohlendorf), Timo Möller, Paul Dente (beide Wilkenburg), Hendrik Jäger (Devese), Fahrlehrer Holger Wömpener
    (vor zwei Löschgruppenfahrzeugen (LF 8))
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Feuerwehrführschein berechtigt zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis 7, 5 Tonnen

PRESSEMITTEILUNG STADTFEUERWEHR HEMMINGEN, 31.01.2015

Die Stadtfeuerwehr Hemmingen freut sich über sieben neue Fahrer für die Löschgruppenfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Die Prüfung fand am Samstagmorgen (31.01.2015) bei der Freiwilligen Feuerwehr Hiddestorf-Ohlendorf statt. Der Schneefall stellte eine zusätzliche Herausforderung dar, die aber alle erfolgreich meisterten. Aus allen vier Ortsfeuerwehren mit Grundausstattungen und Löschgruppenfahrzeugen bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht nahmen Feuerwehrkameraden an der Prüfung teil:
Aus Devese Hendrik Jäger, aus Harkenbleck Christian Dettmer und Alexander Muth, aus Hiddestorf-Ohlendorf Jens Feierabend und Mirko Silweschak und aus Wilkenburg Paul Dente und Timo Möller.

Der Feuerwehrführschein hat folgenden Hintergrund: 1999 wurde eine neue Führerscheinrichtlinie eingeführt, die alte Klasse 3 wurde durch die Klasse B „abgelöst“. Dies hatte zu Problemen in einigen Feuerwehren geführt. Denn Erwerber des alten Führerscheins Klasse 3 (vor 1999), dürfen noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und damit bestimmte Feuerwehrfahrzeuge fahren. Diejenigen, die später ihren Führschein gemacht haben, dürfen jedoch nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren, und damit z.B. nicht mehr die Löschgruppenfahrzeuge der vier Ortsfeuerwehren. Der teure Erwerb eines regulären LKW-Führerscheins war der einzige Ausweg. Durch die Regelung von 1999 gingen vielen Feuerwehren in Deutschland die Fahrer aus, daraufhin wurde im Juli 2011 der Weg zum Feuerwehrführerschein freigegeben. Diese erweiterte Fahrerlaubnis berechtigt nun zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen.
Trotzdem gelten bestimmte Voraussetzungen:
Der Fahrer muss seit mindestens zwei Jahren den Führschein (Klasse B) besitzen, auf das Fahrzeug eingewiesen werden und eine Prüfung absolvieren, wobei die Einweisung und die Prüfung die Organisationen selbst durchführen können.

Deshalb haben die sieben Prüflinge in den letzten Wochen in ihren Ortsfeuerwehren eifrig Fahrstunden gesammelt und sich auf die Prüfung vorbereitet. Geprüft wurden sie von dem Feuerwehrmitglied und ausgebildetem Fahrlehrer Holger Wömpener. Doch bevor es auf die verschneite Straße ging, wurden die Führerscheinanwärter von Wömpener theoretisch geschult. Themen waren unter anderem die Nutzung von Sonder- und Wegerechten (§§ 35, 38 StVo).
Es folgte der praktische Teil mit einer Prüfungsfahrt, die alle sieben Kameraden bei Schneefall nacheinander unter den Augen von Holger Wömpener erfolgreich absolvierten. Nun sind sie dazu berechtigt bei den Diensten und Einsätzen die Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren.
Insgesamt besitzen jetzt acht Mitglieder der Stadtfeuerwehr Hemmingen den Feuerwehrführerschein, denn Tobias Liecke aus Harkenbleck erhielt bereits 2013 als erster aus dem Stadtgebiet sein Schein.

Privatfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen dürfen mit dem Feuerwehrführerschein jedoch nicht geführt werden.
Und alle Probleme löst der Feuerwehrführerschein auch nicht, denn für Feuerwehrfahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt dieser Schein nicht. Die Stützpunktfeuerwehren Arnum und Hemmingen-Westerfeld haben jedoch Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und deshalb müssen deren Mitglieder für das Führen dieser Fahrzeuge weiterhin einen regulären Führerschein erwerben.

Lennart Fieguth
Stellv. Stadtfeuerwehrsprecher
Freiwillige Feuerwehr Stadt Hemmingen

  • v.l.: Prüflinge Alexander Muth, Christian Dettmer (beide Harkenbleck), Jens Feierabend, Mirko Silweschak (beide Hiddestorf-Ohlendorf), Timo Möller, Paul Dente (beide Wilkenburg), Hendrik Jäger (Devese), Fahrlehrer Holger Wömpener
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