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SKANDAL !!!

  • Wie hoch ist die Pension eines gewählten Beamten? Bereits nach einer Amtszeit haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt, das mind. 35 Prozent ihres letzten Amtsgehalts beträgt. Das sind im Fall einer mittelgroßen Stadt wie Lüneburg zum Beispiel rund 3200,-€ monatlich.
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… kann man die SPD noch wählen?

Heute, am 11.12.2016 … im Radio auf NDR2 hörte ich es gegen Mittag: die niedersächsische Landesregierung, derzeit unter MP Weil (SPD), hat verlauten lassen, dass Angehörige des Parlaments in jedem Fall und egal, wie lange sie tätiges Mitglied waren, hätten in Zukunft Anspruch auf Pension - natürlich in einer erhöhten Preisliga, da es sich um Mitglieder von Führungskräften handelt und nicht den kleinen Beamten oder gar Angestellten - unter Gehalt von A/E 12 - Beamtenrechner.

Ab 18 Uhr war dann Schluss mit dieser Info - zumindest auf diesem Sender.
Was war passiert?
Hat mal wieder einer der Regierung beim Sender angerufen? … Wäre ja nicht das erste Mal.
Doch auch, wenn man die jetzige Linientreue oder das Kuschen eines Hamburger Senders vor einer Nachbar-Landesregierung mal ignoriert, ist die Meldung ein Skandal, der gegen alle Beschäftigte des Bundeslandes Niedersachsen geht. Es ist ein Schlag ins Gesicht.
Das Land Niedersachsen lässt regelmäßig ihre Bediensteten finanziell im Stich. Die höheren Beamten werden dagegen mit einer guten Pension verfrüht in den Ruhestand entlassen.
Beschäftigte oder genauer: Angestellte des ö.D. in Niedersachsen werden ab jetzt eine Rente von weniger als 48% erhalten … eine Verschlankung, von der so mancher seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Die Altersarmut droht nicht nur, sie ist längst da und wird immer greifbarer.

Doch solche Nachrichten sind Öl im Feuer … die SPD hat sich von der Basis abgespalten und kann sich nicht mehr brüsten eine Arbeiterpartei zu sein. Sie ist längst zum kapitalistisch agierenden Politikriesen avanciert.

Verständnislosigkeit macht sich nicht nur bei den Zuhörern vor dem Radio oder den Lesern des Artikels von Christina von Saß und Cathrine Lejeune breit, sondern auch bei Landesbediensteten, die nicht das Glück haben, schon nach wenigen Monaten Arbeit - egal welchen Alters - eine monatliche Pensionszahlung im 4-stelligen Nettobereich zu erhalten - dauerhaft!
Auch ist eigenartig, wie hierzulande Argumentiert wird, wenn es um diese Zahlungen geht.
Angeblich müsse man die Mitarbeiter 'animieren sich für diese Posten zu interessieren' - sie also 'bei der Stange halten'.
Und was ist mit den anderen?
Mir konnte man als Mitarbeiterin nicht einmal eine Gehaltserhöhung nach geleisteter Tätigkeit im Innenministerium gewähren. Sowas schaffen sonst nur noch Hauptpersonalräte.

Meine tiefergehende Recherche im Internet führte mich zu dem Bericht beim NDR. Der Gehaltsrechner kann einen Einblick in die Gehaltshöhe eines B-Beamten geben, der sich sicher keine Gedanken um die Ruhestandszahlungen machen muss. Das ist schon dadurch geregelt, dass sie viel höhere (fast das vierfache) Pensions-/Gehaltszahlungen erhalten ... und dann - zusätzlich - nach wenigen Monaten, eine Pension ab sofort und Lebenslang ...da bleibt selbst mir die Erwerbsminderungsrente von 1180,-€ im Hals stecken.

Spannend dazu auch die Kommentare von Politikern:
... wirtschaftliches hohes Risiko ...
... Schwierig hier für Verständnis zu werben ...
... Regelungen sind angemessen ...
... Regelungen grundsätzlich bewährt ...
... von Zeit zu Zeit wären Prüfungen sinnvoll ...
... habe mich noch nicht damit befasst ...

Klar, die Freizeitgestaltung ist anders, als die eines Normalbürgers. Auch die Arbeitszeiten pendeln sich regelmäßig bei weit über der tariflich erlaubten 40-Stundenwoche ein - sofern der Gewählte sein Amt ernst nimmt, wie die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Innenministerium von 2008 bis 2011, die mit 60 Stunden pro Woche gerade so ihre Arbeit schaffte - ohne Gehaltszuschüssen, Besoldungs- / Gehaltserhöhung oder gar ein Pensions- / Rentenzuschuss.

Und wie sieht es mit dem Hinzuverdienst aus?
Noch schlimmer, gehts nimmer! Der allerhächst bezahlte und pensionierte Frühruheständler darf ohne nennenserter Begrenzung bis zu seiner ehemaligen Gehaltszahlung hinzuverdienen - während man allen anderen Mitbürgern dieses Landes eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von gerade mal 450,-€ auferlegt ... ansonsten würde man dem Erwerbsgeminderten die Rente verweigern und dazu noch ordentlich zur Kasse bitten ... und das höchst rechtlich und abgesichert durch das Steuergesetz.

... von der sehr aufgewühlten und ärgerlichen Reporterin
Francis Bee

  • Wie hoch ist die Pension eines gewählten Beamten? Bereits nach einer Amtszeit haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt, das mind. 35 Prozent ihres letzten Amtsgehalts beträgt. Das sind im Fall einer mittelgroßen Stadt wie Lüneburg zum Beispiel rund 3200,-€ monatlich.
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  • Maximal 6700,-€.
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  • Haben sie einen Job, dürfen sie zu den monatlichen Pensionszahlungen so viel hinzuverdienen, bis sie die Höhe ihres Gehaltes zu Amtszeiten erreichen – ohne, dass es Abzüge in der Pension gibt.
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20 Kommentare

> "Dafür brauchen wir diese Kirchen oder Gewerkschaftsverbände nicht"

Eben. Die haben mit dem Thema Rente nichts zu tun.

> "Deutschland kennt keine Opfer, Schwerbehinderte oder Rentner und Deutschland unterstützt diese auch nicht - im Gegenteil."

Asoziale Gesellschaft...

Lieber Karl-Heinz,
ich arbeite im VEN für diese politische Willensbildung. Die ist aber nicht von der IHK abhängig, sondern von der Umsetzungspolitik der Regierung und von Juristen die daraus Gesetze schnitzen. Aber die Politik will daran ja gar nicht rühren, weil auch die Politker dann ordentlich zur Kasse gebeten würden. Ist ja auch nichts mehr übrig, wenn man in der Gehaltsskala bei mind. B1 monatlich steht ... (sarkastisch).
Der Bund der Steuerzahler kann aufrechnen, was alles sinnlos verschleudert wird und würde dazu beitragen, diese falschgeleiteten Zahlungen in die richtige Richtung zu lenken.
Das alles hat die Ausmaße nur angenommen, weil unser Rentensystem auf einen Generationenvertrag festgelegt ist, der natürlich so nicht funktionieren kann. Ich kann auch nicht 5 Rentner mit meinen Pinunsen unterstützen - ich könnte nicht mal 1 Rentner aureichend finanziell 'unterstützen'. Und deshalb kippt das System jetzt. Die immer weniger werdenden Kinder (ab 70er J.) können keine Renten für die 50er & 60er Jahrgänge erbringen.
Das haben andere Länder begriffen und darauf reagiert. Österreich weiß ich genau, weil ich div. Freunde dort habe und imTV kamen ja genügend Berichte darüber (teils zu nachtschlafender Zeit ... damit es auch ja niemand mitbekommt). In anderen Läändern ist klar, dass man sich selbst versorgen muss und keine staatlichen Gelder gezahlt werden. Die USA sind so ein Bespiel. Der Mindestbetrag ist tatsächlich nur für die Menschen (ist sehr wenig), die wenigstens gearbeitet haben. Alle anderen bekommen gar nichts. Das muss ich hier auch nicht haben.

Ruhestandszahlungen sind ein beliebtes Thema, insbesondere wenn es sich um Summen handelt, die der bei MH in solchen Fällen immer bemühte "Otto-Normalo" nie erreichen kann, denn er arbeitet (meist seiner Ausbildung nach) in einem Bereich, in dem das Einkommen nicht gerade üppig ist. Nun will ich nicht mit dem in anderen Ländern üblichen Glaubensgrundsatz kommen: Allen steht alles offen, man muss ich nur bemühen. Stimmt nicht ganz, denn viele können sich nicht bemühen, weil es ihre persönlichen Grenzen nicht gestatten. Aber mal abgesehen davon, die tollen Ruhestandsbezüge der Wahlbeamten sind auch nicht immer das, was sie zu sein scheinen.

Ein Ministerpräsident, der einmal städtischer Wahlbeamter war, hat natürlich keinen sofortigen Anspruch auf eine OB-Pension. Das Gesetz sieht vor, dass die Bezüge und Pensionen von Wahlbeamten miteinander verrechnet werden. Ein sofortiger, uneingeschränkter Pensionsanspruch entsteht nur in den Fällen, in denen jemand ausscheidet, ohne gleichzeitig in ein anderes (Wahl-)Beamtenverhältnis einzutreten. Dies heißt natürlich nicht, dass manche Leute nicht versuchten, gegen die Bestimmungen zu verstoßen. Ein Beispiel dafür wäre Oskar Lafontaine (früher SPD, nun die Linke), der sich nicht scheute als ehemaliger Oberbürgermeister von Saarbrücken und späterer saarländischer Ministerpräsident und dann auch noch Bundesminister, gleichzeitig mehrere Versorgungen zu empfangen. Immerhin ein Mann, der mit dem Anspruch eines besonderen sozialen Gewissens durch die Lande zieht...

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