Zuzahlungen in der Apotheke – ein Versuch etwas Licht ins teure Dunkel zu bringen

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Leider muss ich, wie ganz viele von uns, regelmäßige Medikamente nehmen.

Mutter Natur hat’s halt so gewollt.

Gut, das habe ich akzeptiert und gelernt, damit zu leben.

Womit ich aber nicht gut leben kann, sind die nur schwer durchschaubaren Regularien bei den Zuzahlungen in der Apotheke.

Ständig erfinden Regierung, Krankenkassen, Pharmalobby und Apotheker neue Tricks, den Begriff „Erhöhung der Krankenkassenbeiträge“ zu umgehen.

Nichts anderes sind die Zuzahlungen aber!

Ende 2010/2011 hat sich nun wieder vieles verändert – und dadurch natürlich verteuert.

Praktisch bei jedem Apothekenbesuch (gefühlt) zahle ich andere, höhere Beträge, und die Zeit, die die Apothekenangestellten dafür vorm Computer stehen, wird auch immer länger.

Bisher habe ich diese Beträge so genommen, wie’s halt kam – kann man eben nicht ändern.

Aber nach einem Gespräch mit einer myHeimatlerin, die das nicht so locker nimmt, wie ich, wollte ich nun doch einmal wissen, wie sich diese Zuzahlungen eigentlich zusammensetzen.

Ich versuche hier nun einmal meinen aktuellen Stand darzustellen und evtl. einige Hilfestellungen auf zu zeigen (soweit ich Informationen finden konnte).

Grundlegendes:

Dies alles gilt für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen – privat Versicherte haben andere Regularien.

Los geht’s – mein Wissensstand:

Die Krankenkassen legen Festbeträge für Medikamente fest, sozusagen der Durchschnittspreis der am Markt befindlichen wirkungsgleichen Medikamente.
Dies erfolgt ein- oder mehrmals jährlich. Diese Festbeträge wirken sich maßgeblich auf die Höhe der Zuzahlungen aus. Die Festbeträge werden für einzelne Medikamente oder für ganze Wirkstofffamilien festgelegt.

Die mindestens einmal jährliche Kontrolle der Arzneimittelpreise im Hinblick auf die tatsächlichen Preise der Wirkstoffe ist gesetzlich geregelt, um die Preissteigerungen der Arzneimittel zu kontrollieren und im Rahmen zu halten.
Dazu muss man wissen, dass die Pharmakonzerne ihre Preise 14tägig ändern dürfen!

Sobald ein Arzneimittelpreis den Festbetrag um 30 Prozent unterschreitet, entfallen die Zuzahlungen!

Steigt der Medikamentenpreis über diese Grenze, wird das Produkt zuzahlungspflichtig.

Achtung: Diese Zuzahlung ist umgangssprachlich die „Rezeptgebühr“.
Zusätzlich können auch noch „Mehrkosten“ entstehen – dazu später.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel beträgt die Zuzahlung (Rezeptgebühr) 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Beispiele:
Ein Arzneimittel kostet 2,50 EUR Zuzahlung: 2,50 EUR
Ein Arzneimittel kostet 15,50 EUR Zuzahlung: 5,00 EUR
Ein Arzneimittel kostet 80,- EUR Zuzahlung: 8,00 EUR
Ein Arzneimittel kostet 300,00 EUR Zuzahlung: 10,00 EUR

Trotzdem muss man manchmal deutlich mehr bezahlen. Warum?

Schon seit 1989 gibt es Festbeträge (Erstattungshöchstbeträge) für
Arzneimittel, um die Ausgaben der Krankenversicherungen zu begrenzen.

Gibt es mehrere Arzneistoffe, deren Wirkung als therapeutisch gleichwertig gilt,
kann auch ein gemeinsamer Festbetrag für die entsprechende Wirkstofffamilie gebildet werden.

Liegt der Apothekenverkaufspreis des gewünschten Medikaments über dem Festbetrag, so muss diese Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden (Mehrkosten). Das gilt auch für Kinder oder zuzahlungsbefreite Versicherte!

Beispiel:

Sie wollen unbedingt ein bestimmtes Medikament, von dem sie denken, dass es besser hilft, als andere.

Dieses Mittel kostet z.B. 300,00 Euro.

Der Festbetrag dieser Wirkstofffamilie liegt aber bei 200,00 Euro.

Dann müssen Sie die Rezeptgebühr PLUS die Mehrkosten von 100,00 Euro bezahlen.

Meist verlangt die Apotheke aber den vollen Preis von 300 Euro und sie müssen dann den Beleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese wird dann den geringeren Betrag erstatten.

Also besser nach alternativen Medikamenten fragen und diese vorurteilsfrei testen.
Unter bestimmten Bedingungen kann man sich von den meisten Zuzahlungen befreien lassen, allerdings nicht von den Mehrkosten.

Zwei Prozent des Bruttoeinkommens sind zumutbar – bei chronisch Kranken nur ein Prozent.

Auch Geringverdiener können von Zuzahlungen befreit werden.

Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen, mit Ausnahme der Krankenhausbehandlung und Kiefernorthopädie, ist möglich, wenn der Versicherte aus der Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, sowie Bezieher von BAFÖG und Ausbildungsförderung nach dem SGB III.

Vollständig von Zuzahlungen, außer von der Krankenhauszuzahlung, befreit sind gesetzlich Versicherte, wenn das monatliche Haushalts-Brutto-Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet:
- Alleinstehende 916,24 EUR
- Ehepaar, keine Kinder 916,24 EUR
- Familien, ein Kind 1259,82 EUR
- Familien, zwei Kinder 1717,94 EUR

Und nun ein paar Links mit Hilfestellungen, denn das waren noch nicht alle Hürden!
Die Krankenkassen schließen mit den Pharmakonzernen Rabattverträge ab.
Und nicht jede Krankenkasse bezahlt jedes Medikament.

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Hier können Sie schon vor dem Gang zur Apotheke klären, wie viele Talerchen Sie mitnehmen müssen und ob Sie das gewünschte Mittel auch problemlos bekommen:

http://www.arzneikompass.de/

- Ihre Krankenkasse anklicken
- Medikament (Name) eingeben
- Packungsgröße anklicken
- Ergebnis erfreut oder zerknirscht lesen.

Diese Internetseite bietet in der linken Leiste noch weitere gute Informationen an.

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Ob Sie im laufenden Jahr schon genug Zuzahlungen geleistet haben und evtl. eine Befreiung bekommen können, sehen Sie auf dieser Seite:

http://www.aponet.de/zuzahlungsrechner/index.html

Auch auf dieser Seite gibt es im linken Auswahlfenster weitere Infos.

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Wie sagte meine Mutter immer: Die beste Krankheit taugt nichts.

1. Schritt - - - und nächster Schritt: selbst operieren :-)
Bürgerreporter:in:

Wilhelm Kohlmeyer aus Hannover-Groß-Buchholz

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