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Schöne Zukunft, Doktor Gnadenlos!?

Die Krebsärztin, Frau Dr. Bach, hat sich gestern das Leben genommen.

Sie konnte/wollte mit dem Gedanken an einen möglicherweise lebenslangen Gefängnisaufenthalt nicht leben.

Fraglich ist, ob es zu diesem Geschehen heute überhaupt noch gekommen wäre.

Damals gab es Hospize und Palliativstationen praktisch erst im Anfangsstadium und nur sehr wenige Plätze. Heute haben Patienten mit unheilbarem Leiden oft die Möglichkeit diesen Weg zu wählen.

Aber auch dort sind die Möglichkeiten der Helfer immer noch nur unzureichend geregelt.

Was bedeutet dies nun für den laufenden Prozess?

Ist die Wahrheitsfindung jetzt noch möglich? Prozess zu Ende?

Es läge im Interesse der Öffentlichkeit, zu wissen, ob Frau Bach nun schuldig ist oder ob sie rehabilitiert werden muss.

Die aus diesem Prozess verbleibende Unsicherheit wird für Patienten möglicherweise schlimme Folgen haben.

Welcher Arzt kann sich angesichts der gegebenen Unsicherheiten in die Gefahr begeben, Menschlichkeit und Gnade in irgendeiner Form zu praktizieren?

Er muss befürchten, seine Arbeit, seine Reputation und sein Leben zu ruinieren.

Also bleibt dem Arzt nichts anderes übrig, als unter allen Umständen, das Leben und Leiden des Patienten, auch in hoffnungslosen Situationen, zu verlängern.

Ein menschenwürdiger Abschied wird durch die Angst der zuständigen Institutionen, rechtlich gesicherte Regelungen für einen Tod in Würde zu treffen, weiterhin verhindert.

Ich wünsche mir in einer hoffnungslosen Situation die Möglichkeit für einen selbstbestimmten Tod, ohne Begleiter und Helfer ins Gefängnis zu bringen.

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4 Kommentare

> Also bleibt dem Arzt nichts anderes übrig, als unter allen Umständen, das Leben und Leiden des Patienten, auch in hoffnungslosen Situationen, zu verlängern.

Nein, da der Patient ja (über Verfügung oder persönlich) das Recht hat, verlängernde Behandlungen zu verhindern.

Gestern ist übrigens ein lieber Kollege von mir im Alter von 52 Jahren an einem Gehirntumor gestorben.
Er war "austherapiert" und durfte seine letzten Tage im Hospiz verbringen.
Der Möglichkeit einer OP mit schwerwiegenden Folgen hatte er nicht zugestimmt.

Johanna, Dein Einwand stimmt nur für Patienten, die noch selbstbestimmt kommunizieren können.

Detaillierte und rechtssichere Patientenverfügungen sind noch die absolute Ausnahme. Die meisten Menschen beschäftigen sich nicht mit Gedanken und Regelungen zum eigenen Tod: "... sowas betrifft nur andere!"

Alles hat mindestens zwei Seiten...

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