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Polizei zeigte Radfahrern die gelbe Karte

In der vergangenen Woche haben Beamte am 27. und 29. März gezielt Verkehrskontrollen zum Themas "Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrern" an unterschiedlichen Stellen durchgeführt. Dabei wurden lt. einer Pressemitteilung der Polizei, am 27.3. 145 Verstöße und am 29.3. (Gründonnerstag) 138 Vergehen festgestellt.
Die häufigsten Verstöße sind dabei immer wieder das Fahren auf dem Gehweg und das Befahren der Radwege in falscher Richtung. Dies‘ wurde am Gründonnerstag 123 mal und am 27.3. 108 mal festgestellt. An dritter Stelle stehen Ablenkungen durch Mobiltelefone, wobei am 27.3. auch 16 Rotlichtverstöße festgestellt wurden.
An Stelle von Verwarnungsgeldern teilten die Beamten „gelbe Karten“ aus. Die „gelbe Karte“ ist eine „letzte“ Ermahnung und soll auf die Folgen des Fehlverhaltens, die darauf aufgeführt sind, aufmerksam machen.
Weiter wurden an beiden Tagen auch Verstöße wie das Überqueren der Straße bei rot und Falschparken bei Fußgängern und Autofahrern festgestellt. Zudem wurden am 27.3. zehn Fußgänger angesprochen, die ihrerseits Radfahrer unnötig behinderten.

Die Polizei zeigte sich damit wieder einmal großzügig und gutmütig, denn auch die Vergehen, wie das Fahren in der falschen Richtung sind durchaus gefährlich und können auch schwere Folgen haben. So verunfallten vor zwei Jahren auf der Hildesheimer Str. zwischen der Riepestr. und dem Südschnellweg innerhalb von sechs Wochen vier Radfahrer miteinander. Dabei wurden drei Radfahrer verletzt in Krankenhäuser gebracht. Eine Unfallverursacherin entfernte sich damals unerlaubt von der Unfallstelle.

Das Überqueren der Kreuzung bei „grün“ für Fußgänger trotz „rot“ für Radfahrer stellt an Kreuzungen mit einer nur kleinen Verkehrsinsel eine besondere Gefährdung dar. Hier bekommen Radfahrer ihr eigenes „Grün“, da ihnen erlaubt die gesamte Kreuzung zu überqueren, auch wenn auf dem zweit Teil die Fußgänger schon „rot“ gezeigt bekommen. Hier durchzufahren ist besonders wichtig, damit z.B. Stadtbahnen die Kreuzungen ungehindert passieren können. Häufig ist an diesen Stellen für Fahrräder zu wenig Platz zwischen Stadtbahnen und dem Autoverkehr. Oft genug wurden schon Stadtbahnen zum Bremsen gezwungen. Grundsätzlich gilt das Ampelzeichen für die gesamte Kreuzung oder bis ein weiteres Zeichen folgt.

  • Radfahren entgegen der Fahrtrichtung (re.) und ohne die nötigen Ampelzeichen. Ein "Stranden" in der Mitte kann mit einer Stadtbahn eng werden.
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  • Für Radfahrer ist wenig Platz auf der Insel, daher ist hier besonders auf die Radlerampel zu achten. Dann darf man bei "Grün" auch durchfahren!
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  • Die Ampel berücksichtigt die herannahende Stadbahn. Wer sich nach dem Fußgängersignal richtet, kann Probleme bekommen.
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  • Das Radfahrersignal gilt hier für beide Hälften der Kreuzung
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  • ... und giebt Radfahrer genügend Zeit.
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4 Kommentare

Angesichts der heutigen Gefahren bin ich tolerant gegenüber Radlern.

Natürlich dürfen sie beim "Fehlverhalten" niemanden gefährden o.ä.

Das sollte man in Augsburg einführen.

Auch in Gießen könnte mal so eine Aktion stattfinden.
Was den Gehsteig betrifft so scheint es für die Radler schon normal zu sein, da man gut rote Ampeln umgehen kann. Wenn ich mit meinem Rolli unterwegs bin, überhöre ich genrell das Klingeln von einem Fahrrad. Wie oben im Kommentar schon angeklungen, die Herrschaften werden immer unverschämter. Da wird kurz vor den Stadtbus gefahren, kommt es zum Unfall sind es dann mal wieder die Busfahrer. Man könnte mit Erlebnissen schon Bücher füllen. Viele der Radler haben doch auch eine Fahrerlaubnis für PKW`s.

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