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Die Impfung

Teil 2: Nebenwirkungen und die Wahl

B: Hallo Gaby, der Kanzleramtsminister Helge Braun geht nicht davon aus, dass in diesem Jahr mit der Impfung begonnen werden kann. Aber lange wird es nicht mehr dauern. Am 23.12.2020 wird über die Zulassung von BioNTechs mRNA-Impfstoff entschieden. In Großbritannien wird schon geimpft.
G: Hallo Birte, die Bereitschaft, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, sinkt in der deutschen Bevölkerung und mehr sogar noch in den Gesundheitsberufen.
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Immer-weniger...
Trotzdem werden fleißig Impfzentren eingerichtet. Allein in NRW sollen es 54 Zentren werden.

B: Was wissen wir über die Nebenwirkungen (NW)?
G: Laut Prof. Bhakti (Servus TV, Corona Quartett), kann es auch bei jüngeren Menschen zu Muskel- und Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, Fieber und Schüttelfrost kommen. Die Hülle des Impfstoffes kann verantwortlich für allergische Reaktionen bis zum anaphylaktischen Schock sein, was zwei Personen in GB am ersten Tag nach der Impfung widerfahren ist. Beide sind Allergiker. Es gab bis dato keine Einschränkungen für Allergiker. Jetzt ist die Warnung für diese Gruppe ausgewiesen. Autoimmunreaktionen können auftreten, wenn es zu nachfolgenden Infektionen kommt, wie z.B. Influenza, und es kann zur Sterilität bei Frauen führen.
Keine Testperson, die an der Impfstoffentwicklung teilgenommen hat, stammt übrigens aus einer Risikogruppe.
Laut Bundesregierung sollen mögliche Langzeit-NW im Impfverlauf durch eine App festgestellt werden. Der Virologe aus Marburg Dr. Stephan Becker berichtete im ZDF, dass bei der Notfallzulassung, und damit haben wir es hiermit zu tun, noch nicht alle Daten, die man für eine normale Zulassung braucht, beisammen hat. „Das Nebenwirkungsprofil aller Geimpften wird beobachtet im Prozess der Durchimpfung der Bevölkerung.“ Nach dem Motto: erst impfen, dann gucken. Die gesamte Bevölkerung wird somit getestet.

B: Pflicht oder Wahl für Pflegekräfte?
G: Ich hoffe, dass es bei der Wahl bleibt. Für die Bundeswehr, 180.000 Menschen, soll allerdings eine Impfpflicht eingeführt werden. Ähnliches kann auf das Pflegepersonal zukommen. Für diejenigen aus der ANÜ kann es bedeuten, dass sie nur noch gebucht werden, wenn sie gegen das Corona-Virus geimpft sind.
Was für Nachteile es für den Teil der nicht geimpften Bürger geben wird, bleibt abzuwarten. Letztlich muss jede/r selbst entscheiden, ob eine Impfung für sie/ihn in Frage kommt. Das Thema wird die Bevölkerung noch mehr spalten.

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