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Wird 2015 zu einem Gedenkjahr für Fürst Bismarck?

  • Bismarck blickt Richtung Nordsee. Die Schmierereien unter ihm kann er nicht sehen.
  • hochgeladen von Karl-Heinz Gimbel

Das Jahr 2014 brachte mit Recht einige wichtige deutsche Gedenktage. Was wird aus 2015? Vielleicht wird man Otto von Bismarck gedenken: geboren 1815, entlassen 1890, gestorben 1898? Zwei Daten bieten sich für 2015 an: Fürst von Bismarck wird 200 Jahre, vor 125 Jahren wurde er von Kaiser Wilhelm II. entlassen - mit geschichtlichen Konsequenzen ("Der Lotse geht von Bord").

Ein Besuch in Hamburg an seinem höchsten und berühmtesten Denkmal lässt zweifeln, ob er aus dem geschichtlichen Dämmerzustand herausgeholt werden wird. Die Sub-Kultur hat sich seiner bemächtigt. Einige Fotos zeigen dies.

Bei der Stadtrundfahrt durch die Elbestadt wird nur noch in Ausnahmefällen auf sein Denkmal hingewiesen. Es liegt in der Nähe der Landungsbrücken und zugleich in der Nähe der Reeperbahn, der Kultstätte der Subkultur. Aber "Subkultur" darf man nicht negativ verwenden. Das zählt eventuell schon als Form von Diskriminierung.

Vielleicht wird in 2015 das Denkmal wieder hervortreten in die Öffentlichkeit. Die "Künstler" konnten sowieso, obwohl sie sich gereckt hatten, noch nicht einmal an seinen Füßen kratzen.

  • Bismarck blickt Richtung Nordsee. Die Schmierereien unter ihm kann er nicht sehen.
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  • Vom Michel aus zeigt sich wie Bismarck von dem Park eingeschlossen wird.
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18 Kommentare

In Deutschland gilt das Recht des Eingreifens bei Gefahr im Verzuge. Jeder ist daher berechtigt, in flagranti erwischte Straftäter vorläufig festzunehmen und sie der Polizei zu überstellen. Ähnliches gilt für die Beweissicherung.

> Jeder ist daher berechtigt, in flagranti erwischte Straftäter vorläufig festzunehmen

Oder was er dafür hält ...

und was ist mit Fotos von Personen, die - wie ich annehme - eine Straftat begehen?

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