NDR und die Repräsentativität.....

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Im Zuge einer Pressemeldung des NDR, in der mitgeteilt wird, das 72 Prozent von 2700 Befragten in 3 Bundesländern und Hamburg, der Meinung waren, das der NDR "sein Geld" wert ist, habe ich mir mal Gedanken über die Repräsentativität der Meinungsumfrage gemacht. 
Rein rein rechnerisch hat man also in jedem Bundesland nur um die 700 Bürger befragt...daraus eine Repräsentativität herzustellen, ist ja schon ein dicker Hund, jetzt aber auch noch mitzuteilen, dass davon 72 % der Meinung waren, der NDR ist sein Geld, kann eigentlich Satire sein, oder?   

Nun man muss sich jetzt zwangsläufig die Frage über die Repräsentativität von Umfragen stellen, besonders über die, "DIE IHR GELD WERT SIND", die dann auch im Auftrag des NDR erstellt wurden und möglicherweise über die Rundfunkgebühren finanziert wurde.    

Der NDR teilt auf seiner Seite unter anderem auch mit ,das der Rundfunkrat ehrenamtlich tätig ist. "Lediglich" gibt es eine monatliche Aufwandsentschädigung und ein kleines Sitzungsgeld pro Tag. 

Satzung des Norddeutschen Rundfunks  

Hier lohnt sich ein Blick in die Satzung des Norddeutschen Rundfunks, hier den 
Artikel 21 - Aufwandsentschädigung

1. Die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von € 589,33.

Die Vorsitzenden des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats erhalten eine Aufwandsentschädigung von € 979,31, die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen eine solche von € 784,94 monatlich.

2. Die Mitglieder des Rundfunkrats erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse, des jeweiligen Landesrundfunkrates sowie an Sitzungen des Verwaltungsrats gemäß Artikel 14 Abs. 3 der Satzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von € 62,74 pro Sitzungstag. Satz 1 gilt bei Ausschusssitzungen nur für die jeweils stimmberechtigten Mitglieder.
Der oder die jeweils amtierende Vorsitzende des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von € 123,05 pro Tag der von ihm oder ihr geleiteten Sitzung.

Zu finden ist hier auch wie das Gremium mit Beschwerden umgeht...

Außerdem befasste sich das Gremium mit Programmbeschwerden. Die Beschwerden waren zuvor im Rechts- und Eingabenausschuss beziehungsweise im Programmausschuss behandelt worden. Der Rundfunkrat sah die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze in keinem Fall verletzt und wies die Beschwerden ab.

Ok bei der Aufwandsentschädigung kann man dann wohl auch möglicherweise nichts anderes erwarten......

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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