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Armut Attest

Armut Attest

Auf verlangen des Oberhofmeister auf hiesige Rittergute Heinrich Röder welcher mit seinen Sohn Friedrich geboren in October 1823. Die Stellmacherprovesion erlernen zu lassen, wo die Eltern ihren Sohn Friedrich mit dem 5. Jahre gehörig und fleißig in die Schule geschickt haben, um die Schulkenntnisse richtig zu lernen, nach dem Schuljahren hat er seinen Eltern beigestanden, sie gut ordentlich betragen und aufgeführt, das uns von jugentlichenVerbrechen nicht bekannt worden ist. Da nun Friedrich Röder keine liegenden Grundstücke oder sonstiges Vermögen besitzt wird ihn der Stempel erlassen. Welches ihn zu seiner Legitimation pflichtgemäßig bescheinigt, und mit Beidruckung des Gemeindesiegels bekräftigt wird.

Gleina den 23. März 1839.
Romanus Altenburg
Orts „ Richter.

Vorstehendes Armut Attest gehört legtlich zu diesen Taufzeugniss des Friedrich Röder zu hier.
Gleina, den 23. März 1839
Unterschrieft
(Friedrich Röder)

Stempelfei auf beiliegenden Armut Attest des hiesigen Ortsrichters

Den Zwei und Zwanzigsten November früh um Neun Uhr in Jahre Eintausend- achthundert Drei und Zwanzig wurde dem hiesigen Einwohner Johann Heinrich Röder von seine Ehegattin Eva Marie geb. Müflig von hier ein Sohn geboren, welcher dem 30. Nov. dieses Jahr getauft wurde und den Namen:
= Friedrich =
Erhielt. Die Taufzeugen waren:
1.) Jur. Johann Gottfried Röder, ein Böttchergesselle, Heinrich Röder, Nachfolger und Oberhofmeister allhier, ehelicher zweiter Sohn
2.) Jur. Gottlob Tänzer, Schafsknecht auf hiesiger Schäferei
3.) Marie Sophie Rühlemann, Johann Christine Rühlmann´s Nachfolger allhier, Ehefrau
Die Richtigkeit und vorstehendes Taufzeugnisses mit der Urkunde des hiesigen Kirchenbuches wird hier durch pflichtgemäßig bestätigt.
Gleina, den 23. März 1839.
Fr. Herbst Pfarrer

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