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.SoVD Gittelde-Windhausen hatte zum Thema "Vorsorgevollmacht" eingeladen

.SoVD Gittelde-Windhausen hatte zum Thema "Vorsorgevollmacht" eingeladen

Gittelde (kip) Zu einer Infoveranstaltung im Bauerncafé Schalitz in Gittelde hatte der SoVD Gittelde-Windhausen an einem sonnigen Herbsttag eingeladen. Nach einer kurzen Begrüßung eröffnete Vorsitzender Helmut Elbe die Kaffeetafel. Zuvor hatte er zwei Referentinnen vom Landkreis Osterode angekündigt und auf weitere Termine des SoVD Gittelde-Windhausen aufmerksam gemacht sowie zu der Weihnachtsfeier des SoVD eingeladen.
Herzliche Begrüßungsworte richtete der Vorsitzende an die Landkreis-Referentinnen Christel Franke von der Betreuungsstelle und Frau Stahlmann-Fuchs vom Amt für Soziales. Recht anschaulich erläuterte Christel Franke die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens des Vollmachtgebers bevollmächtigt zu handeln, wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist. Häufig wird dazu eine Person aus der Familie ausgewählt. Wenn eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig besteht, dann entfällt die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch das Amtsgericht. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag auf Treu und Glauben. Die vom Amtsgericht bestellte Person wird vom Amtsgericht überwacht, während die Person des Vertrauens ausgewählte Person vom Amtsgericht nicht überwacht wird. Sie muss gegenüber dem Amtsgericht keine Rechenschaft ablegen.
Eine Vorsorgevollmacht umfasst alle Dinge des täglichen Lebens und sollte im allgemeinen auch so abgefasst sein, dass sie über den Tod hinaus gilt. Frau Stahlmann-Fuchs ergänzte: "Wenn eine rechtliche Betreuung notwendig ist und fehlt, dann kann kein Geld aus der Pflegeversicherung beantragt und bezogen werden." Deshalb empfiehlt Frau Stahlmann-Fuchs, dass mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht kein Tag gewartet werden sollte. Gesondert sollte auch eine Patientenverfügung abgefasst werden. Eine Patientenverfügung sollte gemeinsam oder nach Rücksprache mit dem Hausarzt abgefasst und unterschrieben werden. Nur kurz wurde dieses Thema angesprochen.
Im Detail erläuterte Christel Franke den ausgeteilten Vordruck "Vorsorgevollmacht". Ausführlich gingen die Referentinnen auf die gestellten Fragen ein, die erschöpfend beantworten wurden. Wichtig ist, dass eine gefasste Vorsorgevollmacht nur durch eine neue Vorsorgevollmacht geändert werden kann. Nachträge oder nachträgliche Änderungen in der Vorsorgevollmacht sind nicht zulässig. Eine Vorsorgevollmacht ist auch jederzeit widerrufbar. Von Zeit sollte eine Vollmacht überprüft werden.
Die Vorsorgevollmacht kann nur von einem Notar oder von der Betreuungsstelle des Landkreises Osterode beurkundet werden. Eine Beurkundung durch die Gemeinde oder durch die Kirche ist unbeachtlich, weil diese dazu nicht legitimiert sind. Die Vorsorgevollmacht gilt nicht für Banken und Sparkassen, weil diese Erklärungen auf eigenen Vordrucken abgegeben werden müssen.
Eine lebhafte Diskussion schloss sich den umfassenden Informationen an. Frau Stahlmann-Fuchs wies ausdrücklich darauf hin, dass im Landkreis Osterode Pflegestützpunkte eingerichtet sind, die Ansprechpartner in diesen Fragen sind.
Mit der Empfehlung, dass auf einem Hinweiszettel, der in der Geldbörse aufbewahrt wird, vermerkt werden sollte, dass eine entsprechende Vollmacht usw. besteht. Der Vordruck Patientenverfügung kann im Internet von der Internetplattform der Bundesärztekammer heruntergeladen werden.
Unter langanhaltendem Beifall der interessierten Teilnehmer dieses Informationsnachmittags danke Vorsitzender Helmut Elbe den beiden Referentinnen, die ihre Bereitschaft bekundeten, bei später auftretenden Fragen helfen zu wollen.

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Vorsitzender Helmut Elbe begrüßt die Mitglieder des SoVD Gittelde-Teichhütte.

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