Schutzstreifen für Radelnde

Ein Schutzstreifen ist der Teil der Fahrbahn, der durch eine unterbrochene Linie und mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet ist. Er ist für die Radfahrer bestimmt. Der Schutzstreifen ist kein Radweg, sondern der Teil der Fahrbahn, den Radelnde ohnehin (Rechtsfahrgebot) nutzen würden.

Das Unfallrisiko für Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen ist auf dem Schutzstreifen deutlich geringern als beim "Mitradeln" auf dem Gehweg.

Der Kfz-Verkehr muss beim Überholen auch von Radelnden auf dem Schutzstreifen einen Sicherheitsabstand von in der Regel 1,5 m einhalten (gemessen ab linker Schulter bzw. Lenkerende). Sollte der Gegenverkehr einen ausreichendem Sicherheitsabstand nicht zulassen muss der Autofahrer hinter den Radelnden bleiben.

Der Kfz-Verkehr soll im Regelfall auf der Fahrbahn außerhalb der Schutzstreifen abgewickelt werden. Ihre Nutzung im Ausnahmefall ist jedoch zulässig, beispielsweise bei einer Begegnung von Kfz mit Beteiligung breiter Fahrzeuge wie Busse oder LKW.

Diese Rücksicht wird nicht nur nach den Erfahrungen des ADFC Garbsen-Seelze oft vernachlässigt.Nach der Befragung Fahrrad-Monitor September 2017 durch des Bundesverkehrsministerium fühlen sich 85% der Radelnden auf der Kfz-Fahrbahn unwohl.

Neue Schutzstreifen lösen oft öffentliche Dikussionen aus, zuletzt in Wunstorf.
mehr in der HAZ

Die Überprüfung der Radverkehrsführung innerhalb der geschlossenen Ortschaften Garbsens durch die Region Hannover ist noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat sich mit dem Thema im Februar 2017 befasst. Mehr im Auszug aus dem Ratsinformationssystem unter SCHUTZSTREIFEN auf der Homepage des ADFC Garbsen-Seelze

Bürgerreporter:in:

Karl-Heinz Giese aus Garbsen

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