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Rechtliches
Spenden für Flüchtlinge
Von Mareike Behrens

Viele Deutsche leisten Flüchtlingshilfe. Jetzt winken dafür Steuererleichterungen.

Die Hilfsbereitschaft der Deutschen für die vielen ins Land strömenden Flüchtlinge kennt keine Grenzen. Die Menschen leisten Geld- und Sachspenden und packen auch direkt vor Ort mit an, um beispielsweise die vielen eintreffenden Hilfsgüter zu sortieren und zu verteilen. Dieses Engagement wird nun auch vom Fiskus gefördert: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Steuererleichterungen beschlossen und die Finanzämter angewiesen, Hilfe für Flüchtlinge steuerlich zu bevorzugen.

Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2016 ändert sich Folgendes:

- Die Finanzämter akzeptieren für alle Spenden zur Flüchtlingshilfe den vereinfachten Spendennachweis. Bisher musste ein Steuerzahler für Spenden über 200 Euro eine Zuwendungsbescheinigung einreichen. Als Nachweis der Spende genügen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung.

- Auch Privatpersonen oder Unternehmen können Spenden für Flüchtlinge sammeln. Wird das Geld auf ein extra eingerichtetes Treuhandkonto eingezahlt und anschließend an eine steuerbegünstigte Organisation zugunsten der Flüchtlingshilfe weitergeleitet, ist auch hier der vereinfachte Spendennachweis möglich.

- Im Rahmen von Sonderaktionen können auch solche gemeinnützigen Organisationen Geld für Flüchtlinge sammeln, die sonst nicht in der Flüchtlingshilfe aktiv sind. Sie müssen dafür nicht ihre Satzung ändern. In der Zuwendungsbestätigung muss auf die Sonderaktion hingewiesen werden. Nicht zweckgebundene Mittel können ebenfalls ohne Satzungsänderung für die Flüchtlingshilfe eingesetzt werden.

- Arbeitnehmer können einen Teil ihres Lohns über den Arbeitgeber spenden. Der Gehaltsanteil bleibt lohnsteuerfrei, kann aber bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr als Spende berücksichtigt werden.

- Ehrenamtliches Engagement wird ebenfalls steuerlich gefördert: Wenn der ehrenamtliche Helfer schon im Vorfeld schriftlich mit der Organisation eine konkrete Vergütung vereinbart hat, auf welche er dann ebenfalls schriftlich verzichtet. Für diese „Vergütungsspende“ stellt die Organisation eine Zuwendungsbestätigung aus, so dass der „gespendete“ Betrag steuerlich geltend gemacht werden kann.

· Sachspenden können als Sonderausgaben angesetzt werden, wenn die Rechnung von einer gemeinnützigen Organisation bestätigt wird. Bei gebrauchten Sachen muss zunächst der Marktwert geschätzt werden.
Dank dieser steuerlichen Sonderregelungen lohnt sich das Engagement für Flüchtlinge nicht nur menschlich, sondern auch steuerlich. So wird die enorme Spendenbereitschaft der Deutschen auch 2016 sicher nicht abebben.

Copyright © 2016 Filantro

www.bundesfinanzministerium.de

Artikel gefunden in: filantro, fundraising echo 01 / 2016

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21 Kommentare

> "Ungerechtigkeit ? Grundgesetz ? Versucht es doch einmal mit einer Verfassungsbeschwerde."

Hab ich gemacht... aber das Amt meckert und sagt, man solle selbst klarkommen mit Mitusern in Foren, die Unterschiede propagieren aber nicht begründen können, wieso...

Da ich bemerke, dass ich fast nicht mehr in der Lage bin, sachlich weiter zu diskutieren, weil einfach Sätze bzw. Absätze nicht verstanden werden (wollen), Meinungen nicht akzeptiert oder toleriert werden und man immer und immer wieder in die berühmte Ecke bzw. Schublade gesteckt wird (nicht nur hier, sondern in vielen Beiträgen), mag ich langsam gar nicht mehr...

Ich lasse alles auf mich zukommen...

Derzeit gibt es keine Partei, die ich wählen könnte/möchte..., also trinke ich Tee...

> "Da ich bemerke, dass ich fast nicht mehr in der Lage bin, sachlich weiter zu diskutieren, weil einfach Sätze bzw. Absätze nicht verstanden werden (wollen), Meinungen nicht akzeptiert oder toleriert werden und man immer und immer wieder in die berühmte Ecke bzw. Schublade gesteckt wird (nicht nur hier, sondern in vielen Beiträgen), mag ich langsam gar nicht mehr..."

Nachvollziehbar.

Wobei die Eckenschieberei hier eh doof wäre, weil es schlicht um Ungleichbehandlung von Spenden/Spendern nach Ziel/Zweck geht.
Ob das nun grad "Flüchtlingshilfe" betrifft, weil das ein Hype ist oder eben einen anderen Bereich wie "Krötenschutz" oder "Katholische Kirchenglocken", ist beim der Diskussion, warum es da eine Extrawurst gibt, nicht relevant.
Da muss der Vertreter der Ungleichbehandlung dann schon erklären, warum "sein" Zweck diese rechtfertigt und nicht umgekehrt.

Btw, vielleicht sollte man irgendwelche gesetzlichen / steuerlichen Sachen da eh völlig streichen und Spenden und Ehrenamt als das ansehen, was sie sind: Privatsache/-spaß/-hobby.

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