Gerichtsverhandlung in Gera: US-Armee darf Tiere nicht verstümmeln

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Gerichtsverhandlung in Gera:
US-Armee darf Tiere nicht verstümmeln

Am 2. Oktober 2012 verhandelte das Verwaltungsgericht Gera die Klage der US-Armee, die in Thüringen militärische Tierversuche an lebenden Tieren durchführen wollte. Schweinen und Ziegen sollen zur Nachahmung von Kriegsverletzungen Stich- und Schnittwunden beigebracht werden, um die Versorgung von Wunden zu üben, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. Bereits im Oktober 2010 hatte die US-Armee die Durchführung dieser Versuche beantragt. Das für die Genehmigung zuständige Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lehnte den Antrag jedoch ab. Die US-Armee klagte.

Im Rahmen der Verhandlung wurden drei Sachverständige hinzugezogen, die zur Klärung der Frage beitragen sollten, ob das Training an lebenden Tieren erforderlich ist, um Soldaten für den Kriegseinsatz zu schulen. Wie ein Gerichtssprecher der Ärztevereinigung mitteilte, sind die Experten der Auffassung, dass die Qualität der Dummies so realitätsgerecht sei, dass man nicht auf Tiere zurückgreifen müsse. Das Gericht machte deutlich, dass es den Gutachtern folgen würde, woraufhin das US-Militär seine Klage zurückzog. Die Untersagensverfügung der Genehmigungsbehörde ist damit rechtskräftig und die geplanten Militärtierversuche dürfen nicht durchgeführt werden.

Zunächst hatte die US-Armee in Deutschland vor, auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz Tieren mit Messern schwere Verletzungen zuzufügen, um diese dann zu Übungszwecken im Rahmen der Sanitätsausbildung zu behandeln. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche und andere Tierrechtsverbände hatten zu Protesten aufgerufen, um die Öffentlichkeit über das grausame Vorhaben, das unter strengster Geheimhaltung hätte stattfinden sollen, zu informieren. Die zuständige Behörde, die Regierung der Oberpfalz, verwehrte im Juli 2010 die Genehmigung, da die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

Bürgerreporter:in:

Gaby Floer aus Garbsen

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