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  • hochgeladen von Gaby Floer

Prozess um getöteten Wolf geht in die nächste Runde -
Kläger und Beklagter gehen in Berufung

Der Fall um den im letzten Jahr von einem Jäger tödlich verletzten Wolf wird nun in nächster Instanz vor dem Landgericht Koblenz verhandelt. Da sowohl der angeklagte Jäger als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, wird das Verfahren neu aufgerollt. Nachdem der 72-jährige Jäger aus der Nähe von Bonn im April 2012 in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald (Rheinland-Pfalz) einen Wolf erschossen hatte, wurde er in einem Strafprozess vom Richter des zuständigen Amtsgericht Montabaur im Januar diesen Jahres wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz verurteilt.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass derjenige, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Der Richter verurteilte den Jäger zu 70 Tagessätzen, was einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.500 EUR entspricht.

Die Staatsanwaltschaft, die den Jäger nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sondern auch wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt und eine Zahlung von 80 Tagessätzen und ein 6 monatiges Jagdverbot gefordert hatte, war mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden und legte am nächsten Tag Berufung ein. Auch der Jäger war mit dem Urteil nicht zufrieden, da er sich zu Unrecht verurteilt fühlte. Da dieses Urteil weitreichende Folgen für ihn hätte, hatte auch er am nächsten Tag Berufung eingelegt.

Da sowohl der Jäger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, könnte das Landgericht theoretisch sogar eine höhere Strafe als die bisherigen 70 Tagessätze verhängen. Bliebe es bei dem Urteil des Amtsgerichtes, so kämen neben der Zahlung der 3.500 EUR, der Verfahrenskosten und der Tatsache, dass er vorbestraft ist, hinzu, dass er seine Jagderlaubnis und seine Waffenbesitzkarte abgeben muss, da dies die die einschlägigen Vorschriften bei einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen vorschreiben. Ohne eine gültige Waffenbesitzkarte muss er auch seine Jagdwaffen abgeben.

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Hund bekommt Gartenhaus

Jeden Tag bekommen wir Hinweise, dass Tiere schlecht gehalten werden. Unser Tierretter Stefan Klippstein ist deswegen viel unterwegs und überprüft diese Tipps. Wie letzte Woche, als er in Berlin-Marzahn eine Hundehaltung prüfte.

Ein Kangal lebte dort ohne richtigen Witterungsschutz. Als Stefan vor Ort war, lag Schnee und der Hund hatte kein Fressen. Der einzige Schutz gegen den Schnee war ein Unterschlupf unter einer Treppe, dort zog es aber von allen Seiten. Der Hund musste hier Tag und Nacht leben. An der Haustür sah man Pfotenspuren, vermutlich wollte der Hund nachts ins Haus, um sich vor der Kälte zu schützen. Stefan zögerte nicht lange und sorgte dafür, dass der Hund nun sogar ein ganzes Gartenhaus als Hundehütte nutzen kann und ausreichend Futter bekommt. Kangals sind Herdenschutzhunde und lieben ein Leben draußen, allerdings muss gerade bei den kalten Temperaturen ein richtiger Schutz vorhanden sein.

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Postkarten-Aktion gegen Pelzfarmen
Obwohl die Haltungsbedingungen nicht nur tierquälerisch, sondern nicht einmal mehr gesetzeskonform sind, werden auf 10 Pelzfarmen in Deutschland noch immer Nerze auf engstem Raum gehalten. Die Käfiggrößen unterschreiten die gesetzlichen Mindestanforderungen dabei um das ca. Zehnfache! Seit über einem Jahr gelten neue Mindestvorschriften für die Käfiggröße, doch deutsche Pelztierzüchter halten sich nicht daran. Wir setzen uns daher für eine sofortige Durchsetzung des Tierschutzgesetzes und die Schließung aller deutschen Pelztierfarmen ein. Unterstützen Sie uns und beteiligen Sie sich an unserer Postkartenaktion. Sagen Sie den Verantwortlichen Ihre Meinung! Hier können Sie die Postkarten bestellen.
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32 Kommentare

> "Wolf oder Hund? Nach dem Foto würde ich das nicht beurteilen wollen."

Na, siehste.

> "Und von daher: Wenn ich mir nicht sicher wäre (als ausgebildeter Jäger), was ich da abschieße, würde ich einfach die Flinte ins Korn werfen."

Und der war sich eben sicher, einen Hund zu sehen.

> "Ist das denn amtlich, dass der erschossene Wolf ein wildernder Streuner war?"

Nein, umgekehrt ;)

> Nein, umgekehrt ;)

Bei uns gilt zum Glück noch meistens der Grundsatz "In dubio pro reo".

> "Bei uns gilt zum Glück noch meistens der Grundsatz "In dubio pro reo"."

Hä? Wurde doch belegt, dass es ein Wolf war... der angebliche Streuner war ein amtlicher Wolf ;)

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