§ 4.7. Brückentage leicht gemacht.....

Wirst alt wie 'ne Kuh - lernst immer noch dazu ...

Da muss der 1. Mai erst auf Christi Himmelfahrt fallen, bevor mir bewusst wird, dass wir letzteren Feiertag grundsätzlich Donnerstags begehen. Und das auch nur, weil ich mich in absoluter Unkenntnis beider Feierlichkeiten genötigt fühlte, einmal nachzuschlagen.
Tze, tze...

Immer war ich fasziniert von Arbeitskollegen, die sich vor allem dadurch hervortaten, rechtzeitig, jedes Jahr auf's Neue, aus 20 Urlaubstagen gefühlte 40 zu machen.
Jetzt erst fange ich an, das Phänomen “Brückentag“ zu durchschauen ...
Es geht dabei weniger um ein ausgiebiges, neujährliches Kalender-Studium (wie bisher naiv angenommen), als mehr darum, dass der Wahnsinn tatsächlich Methode hat! Wahrscheinlich haben die sich das gleich in den Arbeitsvertrag schreiben lassen:
„§ 4.7 Einen Tag nach dem gesetzlichen Feiertag “Christi Himmelfahrt“ wird dem Arbeitnehmer grundsätzlich ein Urlaubstag gewährt. § 4.8 ...“
Ob es darüber Fachliteratur gibt? „Brückentage leicht gemacht“?!
Ich jedenfalls werde trotz dieser neu gewonnenen Erkenntnis ausgiebig in den Mai tanzen und darauf hoffen, dass ich mich bis Freitag ebenso ausgiebig wieder erholt habe!!! ;o)

Ihnen allen einen wundervollen Donnerstag

Bürgerreporter:in:

Bianca Schulze aus Garbsen

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