Bad Grund (ein/kip) Zwei Drittel aller Betreuungen werden in Deutschland ehrenamtlich
durchgeführt – meist von Familienangehörigen oder Freunden. Sie erledigen
Bankgeschäfte oder übernehmen Behördengänge, wenn jemand wegen einer
Erkrankung, Behinderung oder fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage
ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selber zu regeln. Was für den
Betreuungsfall zu bedenken ist und welche Pflichten vom Betreuer zu erfüllen
sind, erläutert der neue Ratgeber Betreuung.
Rund 1,25 Millionen rechtliche Betreuungen gibt es in Deutschland – Tendenz
steigend. Wird eine Betreuung übernommen, muss eine Vielzahl von
Rechtsvorschriften beachtet werden: Wer verhandelt mit Ärzten und
Krankenkassen, korrespondiert mit Behörden und Banken? Wer beantragt
Sozialleistungen, bezahlt Rechnungen und schließt Pflege- oder Mietverträge
ab? Diese verantwortungsvollen Aufgaben verlangen Betreuern einiges ab, denn
sie müssen dabei das Wohl und die Wünsche des Betreuten im Auge behalten und
ihn zum Beispiel bei der Vermögensvorsorge oder der Beantragung von
Sozialleistungen unterstützen.
Der Ratgeber "Betreuung - Rechtliche Sicherheit für Betreuer, Betreute und
Angehörige", den die Verbraucherzentralen zusammen mit dem ARD Ratgeber
Recht herausgegeben haben, ist ein informativer Wegweiser rund um die
verschiedenen Aufgabenbereiche des Betreuers. Darüber hinaus gibt er
praxisnahe Hinweise für alle, die beim Thema rechtliche Betreuung vorsorgen
wollen.
Den Ratgeber gibt es für 9,90 Euro in der Osteroder Beratungsstelle,
Rollberg 3. Öffnungszeiten Mo. + Di. 9 – 13 Uhr sowie 16 – 18 Uhr, Do. von
9 – 13 Uhr.
Bürgerreporter:in:Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz) |
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