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Bundeskabinett beschließt Mindestlöhne

Das ist eine gute Nachricht für zwei Millionen Beschäftigte: Die Bundesregierung hat in ihrer letzten Sitzung dieses Jahres beschlossen, dass ab 1. Januar 2012 für die Zeitarbeitsbranche sowie für das Dachdecker- und das Gebäudereinigerhandwerk Mindestlöhne eingeführt werden, die auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen gelten.

Für Zeitarbeiter bedeutet dies, dass erstmals eine Lohnuntergrenze gilt, für die Dachdecker und Gebäudereiniger eine Erhöhung des bisherigen Mindestlohns.

Zeitarbeiter erhalten demnach im Westen 7,89 Euro pro Stunde, im Osten 7,01 Euro. Ab November 2012 werden diese nochmals auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten erhöht. Die Dachdecker erhalten ab nächstem Jahr mindestens elf Euro pro Stunde; bei den Gebäudereinigern wird zwischen Innen- sowie Glas- und Außenreinigung unterschieden. In der Innenreinigung gibt es dann im Westen mindestens 8,82 je Stunde und im Osten 7,33 Euro. Die in der Glas- und Außenreinigung Beschäftigten erhalten wie bisher 11,33 Euro pro Stunde im Westen und 8,88 Euro im Westen.

Das ist meines Erachtens zwar immer noch zu wenig, aber besser als nichts und ein Mindestlohn hält die Unternehmen ja nicht davon ab, ihren Beschäftigten mehr zu zahlen.

Recherchequelle:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/kabine...

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12 Kommentare

"die Leute wie Scheiße zu behandeln."

stimmt....ihr Geld kommt immer, unseres nicht.

;)

"...sowie für das Dachdecker- und das Gebäudereinigerhandwerk Mindestlöhne eingeführt werden, die auch für nicht tarifgebundene..."

Für das Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk gibt es schon seit Längerem Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, was heißt, dasa auch Firmen, die nicht tarifgebunden sind, sich an diese Tarifverträge zu halten haben.

Zeit- bzw. Leiharbeiter müssen laut einem Urteil des BAG genauso bezahlt werden, wie vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleiherbetrieb.

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