Kirchen, Sex, Kindermissbrauch

Die Kirchen predigen die Moral – aber halten sie sich auch daran?

Sex und Kindermissbrauch gibt es mindestens so lange, wie es Menschen gibt, beides ist also natürlich und normal – ob das nun manchen Menschen gefällt oder nicht.
Die Berichte über sexuelle Übergriffe und Kindermissbrauch füllen seit Jahren die Spalten der Zeitungen. Aber gibt es dieses Phänomen wirklich erst seit ein paar Jahrzehnten? Gut, die Täter, die Mittäter, die Mitwisser, die Opfer früherer Zeit sind längst gestorben und gegen Tote werden heute keine Prozesse geführt. Das war nicht immer so, die Kirchen haben durchaus Prozesse auch gegen Tote geführt, die Berichte über die Hexenprozesse beweisen es. Es ist mithin davon auszugehen, dass der Missbrauch von Kindern durch Angehörige der Kirchen keine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte ist.
Das besondere an diesen Taten durch Kirchenangehörige ist, dass es neben dem Täter und dem Opfer (fast) immer auch Mittäter und Mitwisser gibt. Hierher gehören zum Beispiel auch die Beichtväter, denen der Täter seine Tat gesteht , und stets Absolution erteilt. Der Beichtvater ist also Mitwisser. Meist geschieht dem Täter nichts. Bisweilen wird der Täter wegen seiner bekannten Tat versetzt, mitunter genau an eine Stelle, wo er noch mehr Kontakt zu Kindern hat und damit noch mehr Möglichkeiten für weitere Taten hat. Spätestens jetzt wird der Mitwisser zum Mittäter.
Die Kirche schützt alle diese Täter mindestens durch Verschweigen vor der staatlichen Justiz. Sind die Täter endlich verstorben, wird behauptet, jetzt sei auch keine Verfolgung mehr möglich und sinnvoll, also warum noch darüber sprechen. Die Kirche ist also eine Organisation, die ihre Täter schützt.
Wie gehen wir eigentlich mit Mördern, Betrügern, und anderen Verbrechern um, und wie mit den diese schützenden Organisationen? Richtig, wir gehen an das Vermögen dieser Organisationen, Geld und Vermögen wird enteignet, beschlagnahmt. Wir müssen an das Vermögen der Kirchen heran gehen:
• Alle Grundstücke im Eigentum der Kirchen müssen enteignet werden (die darauf stehenden Gebäude mag die Kirche behalten und weiter nutzen);
• Der Einzug der Kirchensteuer durch die staatlichen Finanzämter wird beendet – die Kirchen sollen sich selbst darum kümmern;
• Die staatlichen Zuwendungen aus den öffentlichen Haushalten werden ersatzlos gestrichen – weshalb sollen nicht der Kirche angehörende Bürger mit ihren Steuern die Kirchen finanzieren?
• Für jeden Fall eines Kindermissbrauchs muss die Kirche einen bestimmten Betrag zahlen, zum Beispiel jeweils eine Million.
• Für jeden von der Kirche verheimlichten Fall verzehnfacht sich diese Zahlungspflicht.
Nur so werden die Kirchen dazu gezwungen, diese Verbrechen aufzuklären. Nur so werden die Kirchen dazu verlasst, diese und ähnliche Verbrechen zu verhindern.
26.02.2021
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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