Wohneigentum bei Mindestlohn oder Hartz-4?

Mindestlohn und Hartz-4 in Vergleich. Kann ein Bezieher von Mindestlohn, kann ein Empfänger von Hartz-4 aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben?

Zunächst nenne ich kurz die gerundeten relevanten Annahmen für eine Person, die sich aus dem Mindestlohn finanziert und danach die Annahmen für eine Hartz-4 beziehende Person. Danach nehme ich die angenommenen Wert für die Kaltmiete, um sie den Aufwendungen für eine Wohnimmobilie gegenüberzustellen.
Mindestlohn.
Ich rechne: Das Kalenderjahr hat 365 Tage; davon sind (365/7=) 52,1429 also 52 Sonntage und 52 Samstage, bleiben (365-52-52=) 261 mögliche Arbeitstage. Es müssen noch einige Feiertage abgezogen werden, die nie auf einem Sonntag oder Samstag liegen können (Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag) oder mindestens in 5/7 aller Fälle wahrscheinlich nicht auf ein Wochenende fallen; ich rechne pauschal mit 10 Feiertagen jährlich; das ergibt (261-10=) 251 Arbeitstage im Jahr. Ich rechne weiter: (251/12=) 20,9, also rund 21 Arbeitstage im Monat. Bei 8 Arbeitsstunden pro Tag ergibt das: (21*8=) 168 Arbeitsstunden im Monat. Bei einem Mindestlohn von rund 9,00 Euro, ergibt das (168*9=) 1.512 Euro Bruttolohn. Von diesem Bruttolohn ziehe ich 30 Prozent für Sozialversicherungen und Lohnsteuer ab: (1.512*0,30=) 453,60 Euro. Als Nettolohn verbleiben mithin: (1.512-453,60=) 1.058,40 Euro.
Wer für Mindestlohn arbeitet darf beliebige Beträge ansparen, beliebige Vermögen ansammeln; er darf beliebige Beträge nebenbei dazu verdienen.
Hartz-4.
Rechtsgrundlage: „Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)“; www.gesetze-im-internet.de → Gesetze/Verordnungen → S → SGB 2.
Ich rechne: Als „frei verfügbare“ Barleistung 400,00 Euro im Monat. Außerdem gibt es (hier meine Annahme für meine Rechnung) 500 Euro für Wohnung (Kaltmiete: 400 Euro und Heizung 100 Euro). Die Gesamtmonatsleistung ist damit (400+500=) 900 Euro. Der Hartz-4-Empfänger zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Einkommensteuer.
Der Hartz-4-Empfänger darf kein verfügbares Vermögen haben, er darf keine Nebeneinkünfte haben (beides würde auf die Unterstützungsleistung angerechnet werden). Wie ein von der monatlichen Unterstützungsleistung angespartes Vermögen zu bewerten ist, ist mindestens offen (darf oder muss wegen so angesparter Beträge die künftige Unterstützung gekürzt werden?).
Wohnungsmiete.
Für den Hartz-4-Empfänger hatte ich die Kaltmiete mit 400 Euro angenommen. Wer für den Mindestlohn arbeitet, muss seine Miete aus dem Nettolohn zahlen; ich nehme in meiner Rechnung an, dass seine Miete genauso hoch ist, wie die des Hartz-4-Empfängers. Wie viel Baudarlehen könnte man für jährlich (400*12=) 4.800 Euro bekommen?
Meine Sparkasse warb gerade für Baudarlehen: 1,33 Prozent Zins auf 25 Jahre fest; 0,99 Prozent Zins variabel. Ich rechne mit 2,0 Prozent Zins und 2,0 Prozent Tilgung; Annuität also (2+2=) 4 Prozent = 0,04. Die jährlich anzusetzenden 4.800 Euro reichten also zur Finanzierung eines Kapitals von (4.800/0,04=) 120.000 Euro; dieses Darlehen wäre nach 36 Jahren getilgt. Ändern wir die Konditionen auf 2 Prozent Zins und 3 Prozent Tilgung (Annuität: 5 Prozent) ergibt sich (4.800/0,05=) 96.000 Euro Kapital und eine Tilgungszeit von 26 Jahren. - Diese erste Überschlagsrechnung zeigt, dass Wohneigentum auch bei geringem Einkommen erworben werden kann.
Sofort nutzbare Wohnimmobilien sind auf dem Land auch mitten in Deutschland, zum Beispiel bei mir in Südniedersachsen, erwerbbar ab und sogar etwas unter 50.000 Euro.
Immobilienfinanzierung.
Eine gängige Immobilienfinanzierung ist so aufgebaut:
60 Prozent des Kaufpreises (maximal): 1. Rangstelle: Hypothek (Grundschuld);
20 Prozent des Kaufpreises (maximal): 2. Rangstelle: Hypothek (Grundschuld);
20 Prozent des Kaufpreises plus Nebenkosten (Nebenkosten rund 10 Prozent des Kaufpreises): Eigenmittel.
Die Nebenkosten sind: Notar, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer, eventuell Maklergebühr. Nebenkosten müssen sofort beim Kauf bezahlt werden.
Ich nehme den günstigen Fall an: Kaufpreis 50.000 Euro plus Nebenkosten 5.000 Euro.
Die erststellige Grundschuld soll (50.000*0,60=) 30.000 Euro haben und soll einen Zinssatz von 2 Prozent und einen Tilgungssatz von 2 Prozent haben. Da wir das Recht zur Sondertilgung – unbedingt empfehlenswert – aushandeln, liegt meine Zinsannahme etwas über dem Lockangebot der Bank. Der Jahresaufwand liegt bei (30.000*0,04=) 1.200 Euro.
Die zweitrangige Grundschuld soll (50.000*0,20=) 10.000 Euro haben und soll eine Annuität von 7 Prozent haben; Jahresaufwand also (10.000*0,07=) 700 Euro. Hier ist an ein Bauspardarlehen aus einem Bausparvertrag über 30.000 Euro gedacht. Das Guthaben aus diesem Bausparvertrag ergibt das nötige Eigenkapital für den Kaufpreis und die Nebenkosten.
Dieser erste Finanzierungsplan zeigt also einen jährlichen Kapitalaufwand von (1.200+700=) 1.900 Euro jährlich und ist damit bedeutend günstiger als die alternative Mietzahlung von 4.800 Euro jährlich.
Der Knackpunkt ist das erforderliche Anfangskapital. Ich betrachte meine notwendigen monatlichen Ausgaben und liege da deutlich unter dem Hartz-4-Satz; ein monatlicher Sparbetrag von (und über) 200 Euro wäre möglich. Das ergäbe im Jahr (200*12=) 2.400 Euro und in 6 Jahren (2.400*6=) 14.400 Euro und damit den für unsere Rechnung erforderlichen Mindestbetrag.
Es ist also auch bei einem Mindestlohneinkommen oder dem (dauerhaften) Bezug von Hartz-4-Leistungen möglich, Wohnimmobilien zu erwerben. Das Problem ist nicht eine Frage des Geldes, sondern allein eine Frage des Willens. Den Willen muss man haben, den richtigen Umgang mit Geld kann man lernen.
05.09.2020
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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