Organspende

„Organspender gesucht!“ „Organspende hilft Leben retten!“ Und so weiter. - Schauen wir mal etwas genauer hin.
Organspende, Geld und Kosten.
Wer verdient an der vom Staat geforderten Organspende?
Da ist zunächst die entnehmende Klinik mit ihren Ärzten und Hilfskräften. Dann sind da die Transporteure und die Transportbegleiter. Dann folgt die einpflanzende Klinik, die möchte, dass ihr Name bei der Organverpflanzung rühmend genannt wird. Dann selbstverständlich das Operationsteam und der die Operation leitende Arzt. Nicht vergessen werden soll das Pflegepersonal und die alles begleitende Medizinindustrie. Und zum Schluss gibt es sicher noch etliche, die ich hier vergessen habe aufzuzählen. Aber einer fehlt in dieser Liste ganz sicher: der Spender, der Spender bekommt nichts. Auch als Lebendspende bekommt er nichts, ja es ist sogar ausdrücklich verboten, dass er für die Spende entschädigt, sprich bezahlt, wird.
Was ist bei uns eigentlich ein Leben, ein Menschenleben, wert? Fragen Sie die Unfallversicherer, die kennen die „Knochentaxe“. Fragen Sie die Gerichte, die die Entschädigungssummen festsetzen, wie viel bei einem Unfall, wie viel bei einem Mord, wie viel, wenn jemand von einem Polizisten erschossen wird? Und dann fragen Sie, wie viel das Leben des Spendenempfängers wert ist; fragen Sie den Empfänger, den Operateur, die alles bezahlende Gesellschaft.
Organspende, Ruhm und Ehre.
Wer bekommt bei der Organspende, der Organverpflanzung, den Ruhm und die Ehre? Der die Einpflanzung leitende Arzt, er ist der Große, der angebetet werden will, er ist der Lebenerhaltende, Lebenverlängernde, er ist der Held. Erst danach, ganz weit hinten danach, kommt dann ein ihm helfende Arzt. Vom Team spricht niemand. Und die Klinik, die möchte noch namentlich genannt werden. An dieser Klinik, es sollen alle wissen, ist dieses neue Wunder vollbracht worden.
Nur den Namen des – unfreiwilligen – Spenders, den erfährt niemand.
Wie viele dieser organverpflanzenden Helden würde die – angeblich - für die Menschheit so bedeutenden Taten auch vollbringen, wenn sie dafür nicht berühmt, nicht bezahlt werden, wenn sie selbst alle Kosten tragen müssten?
Organverpflanzung, Erfolge und Misserfolge.
Über die Erfolge der Organverpflanzung soll berichtet werden. Über die Fälle, in denen der Empfänger noch gelebt hat, möglichst viele Jahre gelebt hat, und selbstverständlich ohne alle Einschränkungen und besser als vor seiner Krankheit gelebt hat, das wird berichtet, das soll verbreitet werden.
Die Misserfolge, das Sterben noch während des Eingriffs auf dem Operationstisch oder nur wenig danach, das soll nicht berichtet werden, das wird unterdrückt. Die Fälle, in denen das Organ abgestoßen wird, die werden nicht gemeldet. Über die Fälle, in denen es Komplikationen gibt, wird nicht berichtet.
Warum wird keine öffentlich zugängliche Statistik über die Organverpflanzungen geführt? Wie viele Versuche gab es, wie sind sie (bisher) ausgegangen? Wo wurden sie durchgeführt? Wer hat sie durchgeführt? Warum sind sie misslungen?
Über Fehlschläge wird geschwiegen. Warum?
Organspende, Sterben und Tod.
Gegen die Lebendspende, wenn also ein Lebender eines seiner Organe freiwillig und mit seiner Zustimmung für eine Organverpflanzung spendet – typisch eine Niere – , dann ist dagegen wenig zu sagen.
Die Organentnahme von Toten aber bringt immer Probleme. Diese beginnen bereits bei der Frage des Todes. Das Problem ist, für eine Verpflanzung eignet sich nur ein lebendes Organ. Das zu entnehmende Organ muss leben bei der Entnahme und es muss auch noch leben, wenn es eingepflanzt wird, es muss also auch die Einpflanzungsoperation überleben. Der Trick der Juristen (und Ärzte) ist, es wird ein „Tod“ des Menschen, des Spenders, definiert, obwohl mindestens die im konkreten Fall zu entnehmenden Organe noch leben. Das geht sogar so weit, dass ausdrücklich lebenerhaltende Maßnahmen (Kreislauf und Atmung, künstliche Ernährung) durchgeführt werden – und das über Tage und Wochen, bis ein passender Empfänger für die Organe gefunden ist.
Das natürliche Sterben eines Menschen, wie jeden anderen höheren (mehrzelligen) Lebewesens erfolgt in Schritten, das eine Organ, der eine Teil, ist bereits gestorben, ein anderes Organ, ein anderer Teil, folgt erst etwas später. Das kann übrigens jeder jederzeit an sich ausprobieren: Binde am Oberamt die Blutzufuhr ab, dann ist dies für den Unterarm und die Hand das gleiche, wie ein Herzstillstand. Ein Herzstillstand über eine längere Zeit von zum Beispiel einer Stunde, hätte den Tod des Menschen zur Folge. Der abgeschnürte Unterarm und die Hand überleben aber das Abbinden ohne Schaden über mehr als eine Stunde.
Das Herumschnippeln an einer Leiche ist eigentlich Leichenfledderei und damit strafbar. Aber wenn immer es der Staat für seine Zwecke für zweckmäßig hält, (Leichenschau zur Feststellung der Todesursache – Mordverdacht; „Wissenschaft“, und eben Organspende) da darf - und muss! - geschnippelt werden. Aber du Bürger komm ja nicht auf die Idee, dass auch du schnippeln darfst, etwa um dein Wissen zu erweitern.
Organspende, Religion, Ethik und Moral.
Die Vertreter der Religionen, der Ethik und der Moral handeln alle nach dem gleichen Prinzip: Der Zweck heiligt die Mittel – und wenn die Obrigkeit es unbedingt will, dann ist es den eigenen Zielen dienlich, sich nicht all zu sehr dagegen zu stellen. Im Übrigen: Wenn Gott will, dass der Organempfänger weiter leben soll, dann kann dieser allmächtige Gott das auch ohne die Hilfe dieser Weißkittel erreichen. Wer hier aber als Vertreter der Religion, also bei uns vor allem der Kirchen, argumentiert: Gott bediene sich dieser Menschen nur, um seine Ziele zu erreichen, der steht auf dem gleichen Stand, wie die Gotteskrieger, die mit Terror und Bomben die Ungläubigen bekämpfen wollen, denn, wie hatte doch jener Papst bei der Aufforderung zum Kreuzzug gerufen: „Gott will es!“ Der Mensch ist nur Gottes Werkzeug. - Warum sagt man nicht: der Mensch soll Gott nicht ins Handwerk pfuschen?
Das Letzte.
Die zerschnippelten Überreste müssen beseitigt werden, beerdigen genannt. Selbst im billigsten Fall kostet das bei uns, wegen der hier geltenden Gesetze und Vorschriften, mehrere tausend Euro. Für diese Kosten sind nach dem Gesetz die Angehörigen, die Erben zuständig. Wäre es nicht angemessen, wenn wenigstens diese Kosten vom Nutznießer der Organspende getragen werden müssten?
Die gesetzliche Regelung zur Organspende soll von der Zustimmung zum Widerspruch geändert werden. Verlangte das Gesetz bisher die ausdrückliche vorherige (schriftliche) Zustimmung des möglichen Spenders vor der Organentnahme, wo will man nun, um die Zahl der Organspender zu erhöhen, jeden zum Organspender machen, der nicht vorher ausdrücklich schriftlich der Organentnahme widersprochen hat.
Kürzlich begründete ein Kommentator im Deutschlandfunk, diese neue geplante Regelung damit, dass der Tote seine Organe ja ohnehin nicht mehr brauche. Mit dieser Rechtsauffassung lässt sich viel begründen: Der Tote braucht sein Vermögen nicht mehr, also nimm es ihm (und seinen Erben), der Tote braucht keine Ehre mehr, also nimm sie ihm, die Leiche muss weg, also ab in die Mülltonne und zur Müllverbrennung.

Meine Verfügung zur Organspende ist einfach: JA, wenn meine Abkömmlinge sie brauchen, auch wenn das meinen Tod bedeutet; NEIN in jedem anderen Fall.

08.06.2018
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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