Hartz 4 oder angestellt?

Rechnen Sie mit!
Der gesetzliche Mindeststundenlohn liegt derzeit bei rund 9,00 Euro. Eine Vollzeitstelle (fünf Tage die Woche mit je 8 Stunden) ergibt im Jahresmittel rund 21 Arbeitstage im Monat mit (21 * 8 =) 168 Arbeitsstunden im Monat oder (168 * 9 =) 1.512,00 Euro. Das wäre der Bruttolohn.
Davon ziehen wir die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) ab, das sind rund 20 Prozent, gerechnet vom Bruttolohn, oder (1512 * 0,20 =) 302,40 Euro. Ferner ziehen wir die Lohnsteuer ab, wir rechnen rund mit 15 Prozent vom Bruttolohn oder (1512 * 0,15 =) 226,80 Euro. Und weil es sich hier um ein spezielles Arbeitsverhältnis handelt, ziehen wir noch einmal 10 Prozent vom Bruttolohn ab wegen ersparter Werbungskosten, denn unser Angestellter soll nicht zur Arbeit gehen; dieser Abzug macht noch einmal (1512 * 0,10 =) 151,20 Euro aus. Damit liegt der Nettomonatslohn, der Auszahlungsbetrag, bei (1512,00 - 302,40 - 226,80 - 151,20 =) 831,90 Euro.
Jetzt kommt der Hartz-4-Empfänger.
Die monatliche Regelleistung ist derzeit 416 Euro, dazu kommen 9,57 Euro pauschaler Mehrbedarf für Warmwasser, wir rechnen mit 425 Euro. Ferner bekommt er die Miete einschließlich der Heizkosten ersetzt; das mag in meiner ländlichen Gegend so um die 250 Euro für eine hier übliche Bruchbude sein, in einem etwas modernerem Neubau auch 350 Euro, in Ballungsgebieten wohl auch das Doppelte davon; wir rechnen pauschal mit 300 Euro Miete. Das sind bisher (425 + 300 =) 725 Euro.
Die statistische Armutsgrenze lag 2017 bei 1.060 Euro.
Im Vergleich hat der Angestellte – bei diesen Zahlenannahmen - rund einen Hunderter im Monat mehr, als der Hartz-4-Empfänger – lohnt es sich dafür jeden Tag acht Stunden arbeiten zu gehen?
Jeder mag diese Rechnung mit seinen eigenen Zahlen (denen, die er für richtig hält,) nachvollziehen. Es bleibt eigentlich immer bei den gleichen Ergebnissen: Beide Einkommenswege liegen erstaunlich dicht beieinander und etwas unter der Armutsgrenze. Je nach politischer Einstellung kann nun abgeleitet werden: Der eine oder andere Satz oder vielleicht auch beide, müssen unbedingt erhöht werden (wer bezahlt das?), oder: wir schaffen die individuelle Berechnung des Hartz-4 ab und stellen deren bisherige Bezieher als (nicht-arbeitende) Angestellte zum Mindestlohn ein. Diese Variante hätte den großen Vorteil, das die Streitigkeiten um die richtige Berechnung der Hartz-4-Bezüge alle beendet wären, Ersparnis in der Verwaltung und bei den Gerichten.
Ach ja, die „Aufstocker“. Da geht es dann wieder darum: Wie viel braucht der Mensch? - Nach dem Krieg kamen die Sowjets zu uns und lehrten uns den Kommunismus, dessen Verheißung war: „jedem nach seinen Bedürfnissen“! Aber schon wir Grundschulkinder erkannten den Trick: Wer bestimmt denn „meine Bedürfnisse“? - Mit Hartz-4 und seinen Aufstockern praktiziert der Kapitalismus den Idialkummunismus.
Wo aber liegt in diesem System der Fehler?

12.05.2018
Hermann Müller
Bentierode
Bentieröder Bruch 8
D-37574 Einbeck

Bürgerreporter:in:

Hermann Müller aus Einbeck

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