myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Warum eine sichere Dokumentenentsorgung nach den gesetzlichen Vorgaben von großer Bedeutung ist

  • Für die rechtssichere Aktenvernichtung nach DSGVO ist aufgrund der Vorgaben die Beauftragung eines professionellen Aktenvernichters ratsam.
  • Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o / TRD Wirtschaft
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/AKZ) Seit dem jüngsten Facebook-Datenmissbrauchsskandal ist das Thema korrekter Umgang mit Personendaten wieder in aller Munde. Wichtig ist es deshalb, sich wieder mit den gesetzlichen Vorgaben zu diesem Thema auseinanderzusetzen: Die seit Mai 2018 in Kraft getretene europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz regeln in Deutschland das Erfassen, Speichern und Nutzen von personenbezogenen Daten. Darin wird außerdem beschrieben, was mit Unterlagen passieren muss, die gelöscht oder entsorgt werden sollen.

Diese Vorgaben richten sich an praktisch alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von z. B. Mitarbeitern, Kunden usw. verarbeiten – vom Arzt bis zum Industrieunternehmen. Unternehmensverantwortlichen jeder Branche kann man raten, sich wieder intensiver mit dem Thema und insbesondere einer professionellen Aktenvernichtung auseinanderzusetzen, denn etwaige Verstöße werden mit hohen Bußgeldern belegt.

Die Vernichtung von Unterlagen mit sensiblem Inhalt erfordert spezialisiertes Wissen. Es genügt nicht, Altunterlagen einfach in den Müll zu werfen oder durch einen handelsüblichen Büroschredder laufen zu lassen. Denn zum einen ist dadurch die völlige Unkenntlichkeit des Inhalts nicht gewährleistet und außerdem entstehen nur zusätzliche Personal- und Entsorgungskosten. In Deutschland beschreibt die DIN 66399 genau, welche Anforderungen an die für die Dokumentenentsorgung notwendigen Maschinen gelten und wie ein solcher Prozess ablaufen muss.

Nur ein professionelles Aktenvernichtungsunternehmen verfügt über geeignete Anlagen zur restlosen Vernichtung und kann dank Mengenkontingenten neben einer attraktive Preisgestaltung auch Zusatzleistungen, wie die Vernichtung von CDs und Disketten, die Entsorgung von sensiblen Patienteninformationen, wie Gebissabdrücke oder Röntgenbilder sowie Datensicherungen und die Archivierung von verschiedenen Datenträgern anbieten.

Ein fränkisches Unternehmen aus Kitzingen ist beispielsweise ein solcher Entsorgungsspezialist. Es berät Kunden aus allen Branchen mit einen Rundum-Service für eine DSGVO-konforme Entsorgung ihrer Daten deutschlandweit. Detailinformationen und eine Ablaufbeschreibung sind über die Website www.zago.gmbh abrufbar. Es sollen dabei auch individuelle Lösungen möglich sein. Über die Zerstörung von Festplatten und Akten hinaus werden noch weiterer Dienstleistungen im Bereich Dokumentenvernichtung ausgeführt.

Vollverlinkter TRD-Beitrag mit Podcast

  • Für die rechtssichere Aktenvernichtung nach DSGVO ist aufgrund der Vorgaben die Beauftragung eines professionellen Aktenvernichters ratsam.
  • Foto: Eigens/stock.adobe.com/akz-o / TRD Wirtschaft
  • hochgeladen von Heinz Stanelle
  • Bild 1 / 2
  • Nicht alles darf in den Müll. Besonders wenn es sich um Unterlagen mit personenbezogenen Daten handelt. Hier drohen hohe Strafen.
  • Foto: Foto: Markus Bormann/stock.adobe.com/akz-o / TRD Wirtschaft
  • hochgeladen von Heinz Stanelle
  • Bild 2 / 2

Weitere Beiträge zu den Themen

TRD DüsseldorfEntsorgungDSGVOAktenvernichtungModernes Büro

1 Kommentar

Für mich hat die DSGVO nur ein Alibi-Charakter gegenüber der Bevölkerung, indem man dem Bürger einen Schutz zu seinen persönlichen Daten "vorgaukelt"! Viele Reglementierungen in der DSGVO sind der perfekte UNSINN!

Wer heute sensible Daten bekommen möchte (Sicherheitsbehörden, Kriminelle und andere Dienste) haben immer die Möglichkeit diese Daten zu generieren.

FAZIT:
WARUM WIRD HEUTZUTAGE ALLES MASSLOS ÜBERTRIEBEN?
Ich denke da an die DSGVO, an den Klimaschutz und an den Biegeradius der Gurke!

An den Strahlenschutz denkt z.Z. keiner (man merkt ja nichts, aber erst Jahrzehnte später!!!) Es gibt viele wichtige Themen, welche zukünftig zu beachten sind!

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite