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Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen noch bis zum Jahresende nutzen

Jetzt wird es höchste Zeit, sich noch einmal in den eigenen vier Wänden umzuschauen: Wollen Sie noch etwas verschönern? Die Wände streichen? Etwas reparieren lassen? Solche haushaltsnahen Handwerker- und Dienstleistungen werden bei der Steuer angerechnet. Bis zu 5.200 Euro Ersparnis sind in Ihrer Steuererklärung 2013 drin.

Der Staat fördert Arbeiten in der Wohnung, im Haus oder im Garten steuerlich. Und das nicht zu knapp: Für die typischen haushaltsnahen Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung und Pflege können Sie pro Jahr bis zu 4.000 Euro abziehen und für die haushaltsnahen Handwerkerleistungen zusätzlich bis zu 1.200 Euro.

Steuerlich geltend machen können Sie 20 Prozent des Arbeitslohns, nicht die Materialkosten. Dieser Anteil wird direkt von der Steuer abgezogen.

Ein Beispiel zeigt, wie das bei der Steuer funktioniert:

Der Arbeitgeber hat vom Lohn in 2013 insgesamt 5.000 Euro an Lohnsteuer einbehalten. In 2013 haben Sie einen Handwerker beauftragt, Ihre Wohnung zu renovieren. Das hat 2.000 Euro gekostet – 500 Euro davon für Farbe, 1.500 Euro Arbeitskosten. Von diesen 1.500 Euro können Sie 20 Prozent von der Steuer abziehen – also 300 Euro. Diese 300 Euro bekommen Sie nach Abgabe Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt erstattet, sodass Sie in 2013 nur 4.700 statt 5.000 Euro Einkommensteuer gezahlt haben.

Sogar Kosten für den Umzug oder Hausmeister werden gefördert.

Die meisten denken bei den haushaltsnahen Aufwendungen nur an typische Arbeiten – wie Reinigung und Renovierung. Doch hier geht mehr, als viele denken.

Zum Beispiel auch diese Arbeiten:
- Reparaturen von Elektro- und Haushaltsgeräten:
Wenn Ihre Waschmaschine kaputt ist und der Handwerker zur Reparatur in die Wohnung kommt, können Sie die Rechnung im Rahmen der haushaltsnahen Leistungen berücksichtigen. Achtung! Lassen Sie das gleiche Gerät zur Reparatur in die Werkstatt bringen, gibt es den Steuervorteil nicht – weil die Leistung dann nicht im Haushalt ausgeführt wird.

Auch einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters können Sie zu den haushaltsnahen Dienstleistungen hinzurechnen. Beispielsweise die Kosten für den Hausmeister oder die Reinigung des Hausflurs, die auf Sie als Mieter umgelegt werden.

Und die gute Nachricht, wenn Sie 2013 umgezogen sind: Die Umzugskosten, die eine Spedition in Rechnung stellt, sind ebenfalls in diesem Rahmen abziehbar.

Jetzt schnell handeln

Wenn Sie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen noch für 2013 Steuern sparen wollen, sollten Sie jetzt handeln. Denn Sie können in diesem Jahr nur Kosten für Arbeiten absetzen, die bis 31. Dezember durchgeführt und bezahlt wurden. Zahlen Sie eine Leistung erst im Januar 2014, können Sie die Kosten auch erst für 2014 geltend machen.

Und ganz wichtig: Sie müssen auf jeden Fall eine Rechnung haben, in der Arbeitslohn und Materialkosten aufgeschlüsselt sind. Diese Rechnung muss per Überweisung gezahlt werden – bei Barzahlung gibt es den Steuervorteil leider nicht.

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