myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Fernbusanbieter muss Onlinezahlungsabwicklung kostenlos anbieten * By (TRD) Pressedienst Blog News Portal

  • Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.
  • Foto: © Wolfgang Tschakert / mid
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/MID) Ob die Pizza für den schnellen Snack, das neue T-Shirt oder die Bus-Tickets für den Wochenendtrip in die Lieblingsstadt – immer mehr Menschen wickeln Zahlungen online mit entsprechenden Anbietern wie PayPal ab. Ein neues Urteil kommt dabei Verbrauchern zugute.

 Urteil für Verbraucher
Das Landgericht München hat in einem Urteil gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Aktenzeichen: 17 HK O 7439/18) entschieden, dass Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung per Online-Anbieter PayPal in Rechnung stellen dürfen. Paypal wird in Deutschland von rund 21 Millionen Kunden für eine sichere Zahlungsabwicklung im Internet genutzt.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte, als Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung dürfen Unternehmen die anfallenden Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.

Die Zahlungen via PayPal, bei der in der Regel eine Bankverbindung oder eine Kreditkarte im Kundenkonto hinterlegt sind, seien mit den gebührenfreien Zahlungsarten vergleichbar, meinten die Münchener Richter, weswegen Flixbus keine Gebühren bei PayPal-Zahlungen erheben dürfe.

Weitere Beiträge zu den Themen

TRD Blog DüsseldorfBusUrteilTRD RedaktionVerbraucherschutzRecht und Billig

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite