myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Als Rentner ins Ausland gehen und den Ruhestand geniessen

  • Den Lebensabend dort verbringen, wo andere Urlaub machen – das ist der Traum vieler Rentner.
  • Foto: © qimono / pixabay.com/TRD Vorsorge
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/WID) Immer mehr Rentner zieht es in Ausland. Die einen entfliehen der Kälte, andere können sich einen ruhigen Lebensabend in Deutschland nicht leisten. Rechtschutz-Experten verraten, was dabei zu beachten ist.

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist derzeit rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Wie hoch die Rente im Ausland ausfällt, hing lange davon ab, ob der Rentner seinen Ruhestand vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands genießt. Doch diese Zeiten sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 vorbei.

Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland in voller Höhe. Ganz gleich, wo sie ihren Ruhestand verbringen wollen, ob sie unter das Europarecht fallen oder ob sie in einem Land leben, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Nur in Ausnahmefällen wird die Rente eingeschränkt oder gar nicht gezahlt.

Rentner, die einen Umzug ins Ausland planen, sollten sich daher am besten rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt keine Kursverluste oder Bankspesen, die dadurch entstehen, dass die Rente aus ein ausländisches Konto überwiesen wird. Dadurch entstehende Abzüge gehen daher zu Lasten der Rentenempfänger.

Weitere Beiträge zu den Themen

TRD Blog DüsseldorfAuslandRentenRente

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippWeltraumBuchtipp des Monats