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Zu Tiny-Häusern in Düsseldorf: Gewünscht, aber aufgrund der Flächen-Nutzungs-Konkurrenz wohl nicht umsetzbar

Seit Jahren wird immer wieder bekannt, dass Düsseldorfer den Wunsch haben, im Stadtgebiet in einem TinyHaus zu wohnen bzw. eines zu erbauen. Dies ist bisher aus den unterschiedlichsten Gründen nicht gelungen.

In der letzten Ratsversammlung fragte die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER die Verwaltung,

1.) Wie konkret hilft die Stadtverwaltung Interessenten bei der Realisierung des Wunsches, im Stadtgebiet in einem TinyHaus zu wohnen bzw. eines zu erbauen?

2.) Welche Grundstücke, die sich im Besitz der Stadt Düsseldorf, einer Wohnungsbaugesellschaft oder einer städtischen Tochter befinden, eignen sich zur Errichtung von TinyHäusern (bitte auflisten nach Standort und mit Angabe der Kommunikationsdaten der anzusprechenden, zuständigen Person bzw. Stelle)?

3.) Was konkret hat die Stadtverwaltung unternommen bzw. wird die Verwaltung in den Jahren 2022 bis 2024 unternehmen, um Grundstücke, die sich im Besitz der Stadt Düsseldorf, einer Wohnungsbaugesellschaft oder einer städtischen Tochter befinden, auch für die Realisierung von TinyHäusern zu ertüchtigen (bitte auch hier auflisten nach Standort und mit Angabe der Kommunikationsdaten der anzusprechenden, zuständigen Person bzw. Stelle)?

Für die Verwaltung antwortete die zuständige Beigeordente, Cornelia Zuschke: „Die Stadt Düsseldorf steht innovativen Wohnkonzepten wie dem „Tiny-Housing“ grundsätzlich positiv gegenüber. Das Konzept der „Tiny Houses“ zeichnet sich durch seine Flexibilität und temporäre Nutzbarkeit auf Flächen aus (meist handelt es sich um mobile „Tiny Houses“ auf Rädern). Besonders hervorzuheben ist sein Beitrag als Alternative zu den in jüngster Zeit stetig steigenden Flächenansprüchen je Person. Es stellt die aktuellen Wohngewohnheiten und damit das Prinzip „immer mehr und größer“ in Frage.

Flächen für „Tiny Houses“ stehen – insbesondere in Großstädten mit hoher Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt - allerdings in Konkurrenz zu Flächen mit „normaler“ Wohnnutzung. Im Sinne eines nachhaltigen, sparsamen Umgangs mit Siedlungsflächen ist daher immer zu prüfen, welche Wohnformen die bessere Flächenbilanz aufweisen. Die Stadt Düsseldorf verfolgt das Ziel, Wohnbauflächen angemessen auszunutzen - insbesondere auch im Hinblick auf bezahlbare Wohnungen. Das Konzept der „Tiny-Houses“ hat aufgrund seiner meist eingeschossigen Bauweise diesbezügliche Nachteile gegenüber mehrgeschossigen Wohngebäuden, die z.B. auch öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen ermöglichen.

Eine Umsetzung von Tiny Houses wäre auf (Rest-)Flächen denkbar, die für eine weniger dichte Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) bereitstehen. Hier können sie eine schnell realisierbare, kostengünstige und flächeneffiziente Alternative zum klassischen Einfamilienhaus darstellen. Prinzipiell sind solche Einfamilienhaus-Siedlungen – wie oben bereits dargelegt - in Großstädten aufgrund des Ziels einer nachhaltigen, effizienten Flächennutzung und städtebaulicher Aspekte eher selten.

Eine weitere Möglichkeit ist die zeitweilige Nutzung temporär verfügbaren Flächen, auf denen eine normale Wohnbebauung zwar rechtlich möglich, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann bzw. soll. Da hier jedoch zumindest eine Erschließung gesichert sein sollte und die Flächen nicht z.B. durch Altlasten belastet sein dürfen, sind solche Bereiche eher selten zu finden. Temporär verfügbare Flächen in der Nähe von Gewerbe- und Industriegebieten kommen aufgrund der Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse für eine zwischenzeitliche Nutzung durch Tiny-Häuser ebenfalls nicht in Frage. Bestehende Grünflächen sollen in ihrer ökologischen Wertigkeit und in ihrer Erholungsfunktion für die Bevölkerung erhalten und entwickelt werden und bieten sich somit auch nicht für Tiny-House-Siedlungen an.

Aufgrund der begrenzten Flächenressourcen für Wohnungsbau machen Tiny-Häuser aus Sicht der Stadtverwaltung nur dort Sinn, wo nicht bereits aufgrund des Baurechts eine höhere Ausnutzung der Grundstücke erzielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde lediglich eine städtische Fläche Am Mühlenberg konkret für dieses Thema identifiziert. Allerdings wird zurzeit vom Amt für Migration und Integration geprüft, ob auf der Fläche Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüch-tete geschaffen werden können.“

Für die Ratsgruppe fragte Ratsherr Torsten Lemmer nach: „Verstehe ich die Antwort auf die Fragen 1 und 3 richtig, dass die Stadtverwaltung Interessenten bei der Realisierung des Wunsches, im Stadtgebiet in einem TinyHaus zu wohnen bzw. eines zu erbauen, nicht hilft und dies aufgrund der Ausführungen der Antwort 2022 bis 2024 auch nicht tun wird? Sollte ich die Antworten ganz oder teilweise falsch verstanden haben, bitte ich um erläuternde Richtigstellungen.“

Frau Zuschke teilte mit, „Wie bereits ausgeführt kann das „Tiny-Housing“ ein ergänzender Baustein für die Schaffung von Wohnraum sein. Die Stadt Düsseldorf steht innovativen Wohnkonzepten wie dem „Tiny-Housing“ grundsätzlich positiv gegenüber. Aufgrund der Konkurrenz zu „normaler“ Wohnnutzung eignen sich allerdings primär (Rest-)Flächen.

Die Stadtverwaltung hat als potenzielle Fläche bislang lediglich eine städtische Fläche identifiziert. Sie steht aber Vorschlägen interessierter Dritter zu geeigneten Flächen positiv gegenüber und würde es begrüßen, wenn auch private Flächen für eine entsprechende Nutzung aktiviert werden könnten.“

Dazu erklärt Torsten Lemmer: „So schön und begrüßenswert Tiny-Häuser sind, so schwer wird es wohl für Interessenten, diese innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf zu realisieren. Im Interesse derer, die so wohnen und leben wollen, hoffen wir, dass sowohl städtische, als auch private Grundstücksflächen entsprechend zur Verfügung gestellt werden können.“

Foto: pixabay

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