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Zu Taschendiebstahl und sexueller Belästigung -- Stadt erklärt: Nicht zuständig

Am 17. Juni kam es in der Altstadt zu einem Vorfall. Ein Unbekannter hatte aus der Tasche einer Frau ein Handy entwendet und in Richtung eines mutmaßlichen Mittäters geworfen. Während dieser flüchtete, wurde der erste von aufmerksamen Passanten festgehalten und dann von herbeigerufenen Polizisten festgenommen. Die Polizeibeamten fanden diversen Schmuck, der ebenfalls aus Straftaten stammen dürfte. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Spur seines Komplizen kkonte durch Videobeobachter teilweise weiterverfolgt werden, verlor sich dann aber. Rund eine Stunde später fiel dieser jedoch bei einer sexuellen Belästigung auf der Bolkerstraße auf und wurde durch die eingesetzten Polizisten wiedererkannt. Auch gegen ihn wurden Strafanzeigen gefertigt.

"Zu diesen Vorfällen stellte ich in der letzten Ratsversammlung Fragen an die Vewraltung", erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER:
Wie konnte es trotz Videoüberwachungen und Einsatz von OSD-Kräften und Polizisten auf der Straße dazu kommen, dass die zwei in der Sachdarstellung benannten Personen über einen längeren Zeitraum (mehrere Stunden) und an verschiedenen Tatorten verschiedene Straftaten begehen konnten, ohne das OSD und/oder Polizei früher eingriffen?
Welche Konsequenzen ziehen die Düsseldorfer Stadtverwaltung, der Oberbürgermeister und die Polizei Düsseldorf/der Polizeipräsident aus den in der Sachdarstellung beschriebenen Vorfällen, damit künftig, nach dem Begehen der ersten Strattat der bzw. die Täter festgenommen werden und somit durch diese keine weiteren Straftaten (hier nach Taschendiebstahl sexuelle Belästigung, zumal auch noch diverser Schmuck gefunden wurde) begangen werden?

"Die Antwort der Verwaltung, gegeben durch den Beigeordneten Christian Zaum, spricht für sich: "Weder die Durchführung der Videoüberwachung noch die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Stadtverwaltung. Diese liegt im Bereich der Altstadt allein in der Verantwortlichkeit der Landespolizei. Insofern wird anheim gestellt, die Anfrage an das Polizeipräsidium Düsseldorf zu richten."

OB Keller und die Stadtspitze haben in den vergangenen eineinhalb Jahren wiederholt erklärt, wie sehr sie sich für Sicherheit engagieren wollen. Hier, bei einem konkreten Sachverhalt, sind sie bzw. der OSD nicht zuständig - bemerkenswert."

Foto: pixabay

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