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Illegale Fällung einer Rotbuche Leostraße 98
Wie reagiert die Fachverwaltung nun?

„Düsseldorfer Bürger beschweren sich immer wieder über 'überraschende' Baumfällungen, wie z.B. bei einer Rotbuche auf der Leostraße 98. In diesem Fall hatte das Gartenamt der Fällung nicht zugestimmt; im Gegenteil: Konkrete Auflagen zum Schutz dieses Baumes waren und sind Bestandteil der Baugenehmigung,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

„Hier erwarten wir klare Antworten und starkes Handeln der Verwaltung zu unseren Fragen

1.) Was konkret unternimmt die Fachverwaltung im Nachgang einer illegale Fällung eines Baumes und welche Auswirkungen hat dies auf den Bauantragssteller, die Baugenehmigung, die handelnde/n bzw. verantwortliche/n Person/en?

2.) Wie konkret wird die Stadtverwaltung künftig vorbeugend tätig, wenn es vor einer Baumfällung Hinweise und Indizien für eine nicht genehmigte Baumfällung gibt?

3.) Wie konkret können aus Sicht der Verwaltung Strafen für illegale Fällungen von Bäumen so deutlich erhöht werden, dass sich diese zu wirklich spürbaren, extremen Belastungen im Bauvorhaben niederschlagen?“

Fotos: (c) d-linksrheinisch_Leostraße 98_ 40547 Düsseldorf__veröffentlicht auf facebook

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