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sexuelle Übergriffe an Tieren
Verwaltung sind in Düsseldorf keine Taten bekannt

„Leider ist immer wieder von Tierquälerei und sexuellen Übergriffen, z.B. Bei Pferden zu lesen. In der letzten Sitzung des Tierschutzausschusses fragten wir die Verwaltung nach dem Sachstand in Düsseldorf,“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER:

„Seit 2015 [Datum in unserer Anfrage] wurden dem Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bzw. zuvor dem Amt für Verbraucherschutz keine sexuellen Übergriffe an Tieren gemeldet. Zur Anzahl von Fällen der Tierquälerei im genannten Zeitraum fehlt es an einer Definition des Begriffs Tierquälerei.

Da es keine entsprechenden Hinweise auf sexuelle Übergriffe in Düsseldorf gibt, wurden auch keine Maßnahmen seitens der Verwaltung unternommen. Für den Schutz der Tiere ist nach § 2 Tierschutzgesetz der Tierhalter verantwortlich.

Auf Tiere sind nach § 90 a BGB die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Im Fall sexueller Übergriffe an Tieren gibt es mit § 3 Nr. 13 Tierschutzgesetz eine entsprechende spezialrechtliche Regelung, wonach es verboten ist, ,,ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen." Dieses Verbot wurde durch das Dritte Tierschutzänderungsgesetz im Jahr 2013 eingefügt und stellt bei einem Verstoß zunächst eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann (§ 18, Absatz 1 Tierschutzgesetz).
Werden dem Tier durch einen Übergriff erhebliche Schmerzen oder Leiden bzw. länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, handelt es sich gemäß § 17 Tierschutzgesetz um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Die Verfolgung entsprechender Delikte geht bereits jetzt über die reine Verfolgung wegen Sachbeschädigung hinaus, daher sieht die Stadtverwaltung keine Veranlassung auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene hinzuwirken.“

Torsten Lemmer: „Wir sind den Tierhaltern in Düsseldorf dankbar, dass sie offenkundig so umsichtig sind, so dass es hier schon seit vielen vielen Jahren nicht zu solch abartigen Vorfällen gekommen ist.

Wir danken dem Gesetzgeber, dass 2013 das Tierschutzgesetz entsprechend geändert und verschärft wurde. Ob ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ausreichend hoch genug ist, wird in der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER verneint.“

Foto: pixabay

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