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Verabschiedungen am Sterbebett sind auch unter Corona möglich – für Haustiere nicht

In Düsseldorf starben im Jahr 2015 6.327 Düsseldorfer, 2016 6.055, 2017 6.252, 2018 6.335, 2019 6.218 und 2020 6.266. Viele der in den Jahren 2015 bis 2020 37.453 Verstorbenen starben in Krankenhäusern bzw. Altenheimen. Seit März 2020 konnten Corona bedingt fast nie Angehörige, Freunde oder/und Bekannte am Sterbebett sein und der/die Sterbende konnte sich auch nicht von seinen Lieben und auch von seinen tierischen Lebensbegleitern verabschieden.

Für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte Ratsfrau Claudia Krüger in der letzten Ratsversammlung die Verwaltung, was konkret hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen, damit es ab wann wieder möglich ist, dass Düsseldorfer auf dem Sterbebett, die sich zu diesem Zeitpunkt in einem Krankenhaus oder Altenheim befinden, sich von ihnen nahestehenden Angehörigen oder Freunden, Bekannten bzw. tierischen Lebensbegleitern verabschieden können und wenn auf die Antwort zu Frage geltende rechtliche Regelungen (Gesetze, Richtlinien, Durchführungsverordnungen, Erlasse, Arbeitshinweise, oder was auch immer) der Umsetzung entgegenstehen, welche dies sind und welche staatliche Ebene müsste aus Sicht der Verwaltung welche Veränderungen beschließen?

Der zuständige Beigeordnete und Leiter des Krisenstabs Burkhard Hintzsche teilte mit, dass „für Verabschiedungen am Sterbebett in der Landeshauptstadt Ausnahmen zugelassen [werden]. Beim Gesundheitsamt sind mehrere Anfragen von Angehörigen eingegangen, die um eine Ausnahme ihrer Quarantäne bitten, um sich von den sterbenden Angehörigen zu verabschieden.
Grundsätzlich werden diese Ausnahmen unter Berücksichtigung der Vorgaben nach der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung in Abstimmung mit dem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz auch gewährt. Teilweise wird vorab beispielsweise ein negativer PCR- / Antigen-Test gefordert, um das Risiko einer Infektion zu reduzieren.
Anfragen zur Verabschiedung von Haustieren sind bislang nicht an das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf herangetragen worden. Hier könnten einem Besuch - je nach Einrichtung- die geltenden Hygienevorschriften entgegenstehen.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Wir danken den Verantwortlichen, dass schon bisher Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, wenn sie erbeten wurden. Eine Verabschiedung von seinem Haustier, egal ob Hund, Katze oder Kanarienvogel ist entsprechend der geltenden Vorschriften oft nicht möglich. Auf die Frage, wer hier was wie beschließen müsste, damit es entsprechend geändert wird, wurde nicht geantwortet – also wird in der nächsten Ratssitzung nachgefragt.“

Foto: pixabay

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