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U81: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss – monströse Hochbrücke – wird 2020 verhandelt

Düsseldorf, 8. Dezember 2019

Rund 200 Bürger informierten sich Donnerstag-Abend in der Jonakirche über den aktuellen Stand zur U81, Freiligrathplatz zum Flughafen. Das Aktionsbündnis wies zu Beginn darauf hin, dass in der Ratssitzung am 31. Oktober 2014 der damals für Recht, Ordnung und Verkehr zuständige Beigeordente, Dr. Stephan Keller erklärte, dass sowohl die Brücke, als auch der Tunnel förderfähig sind, „dass stand eigentlich nie zur Debatte“, denn beide „erfüllen damit die erste Grundvoraussetzung für eine Förderung.“ Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss am 4. Oktober 2019 wurde sowohl Klage, als auch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (vorläufiger Rechtsschutz), ein Eil-Antrag, beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt wurde. Als dann die Stadt ab dem 8. November damit begann, ab dem Freiligrathplatz Richtung Norden über 100 Bäume, eine Ligusterhecke und rund 100 laufende Meter Gewächsholzaufwuchs mit bis zu 8m Höhe und 3m Breite fällen zu lassen, wurde ein Antrag auf Erlass einer Zwischenentscheidung gestellt. Dieser „Eil-Eil-Antrag“ wurde vom OVG Münster mit der Begründung abgelehnt, dass es den Klägern zuzumuten ist, die Entscheidung des Gerichts über den vorläufigen Rechtsschutz abwarten zu können, zumal im Planfeststellungsbeschluss geregelt ist, dass der Grüngürtel nach Abschluss aller Bautätigkeiten qualitativ gleichwertig wiederherzustellen ist.

Alexander Führer, Sprecher des Aktionsbündnisses: „Diese Begründung ist für uns nur sehr schwer verständlich. Jetzt wurde alles gefällt. Die Bauarbeiten sollen bis 2024 andauern. Dann sollen wieder Bäume gepflanzt werden. Bis diese in ihrer Größe und Ausdehnung wieder dem vorhandenen nahe kommen, vergehen 30, vielleicht 40 Jahre. Das man da trotzdem bis zur Entscheidung über den Eil-Antrag warten soll, erschließt sich uns nicht.

Das Gericht wird nun in den ersten Monaten des Jahres 2020 über den Eil-Antrag entscheiden und vielleicht sogar auch schon über die Hauptsache, die Klage. Wir haben viele gute Argumente vorgetragen, warum die U81 nicht über eine monströse Hochbrücke, sondern im Tunnel fahren soll und sehen der Entscheidung des Gerichts sehr zuversichtlich entgegen.“

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